VwGH: Wertveränderungen der Deckungsrückstellung sind keine Werbungskosten
Der Begriff der Werbungskosten setzt einen Abfluss, der sich wirtschaftlich in der Verminderung des Vermögens auswirkt, voraus. Die Reduktion der Deckungsrückstellung zum Zweck der Dotierung der Mindestertragsrücklage führt zu keinem solchen Abfluss, der eine Verminderung des Vermögens des Pensionisten bewirken würde.
Einschränkung der Einsicht bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen gemäß § 10a WiEReG
Eine Beschränkung der Einsicht soll nur aus „außergewöhnlichen“ Umständen erfolgen. Bei der Beurteilung, ob solche außergewöhnlichen Umstände vorliegen, können auch andere Straftaten als die in § 10a Abs 2 WiEReG genannten berücksichtigt werden. Es muss daraus aber geschlossen werden können, dass der wirtschaftliche Eigentümer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Opfer einer der in § 10a Abs 2 WiEReG aufgezählten Straftaten wird.
XXXLutz ist mit seinem Steuersparmodell auch beim VwGH abgeblitzt
Wien/Wels – Der Welser Möbelkonzern XXXLutz hat in seinem Steuerstreit mit der Finanzbehörde eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der Möbelriese versucht seine Steuerzahlungen in Österreich zu reduzieren, indem Markenrechte nach Malta ausgelagert wurden, für die Lizenzgebühren gezahlt werden, wodurch der Gewinn in Österreich verringert wird. Das ist nach Ansicht der Finanzbehörde unzulässig, was nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, berichtet der „Standard“.
Ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen eingetretener Festsetzungsverjährung
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 9. 2. 2005 zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 veranlagt. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid vom 1. 6. 2005 wurde der Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert, wobei dieser in der Folge mit Bescheid vom 14. 5. 2007 wiederum eine auf § 295 Abs 1 BAO basierende Abänderung erfuhr. In der Folge wurde mit Bescheid vom 22. 6. 2011 der mit 14. 5. 2007 datierte Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert.
VwGH: Einkünfte des für die GmbH tätigen, aber nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zB 80 % fassen kann, was dazu führt, dass ein mit 20 % (Sperrminorität) am Stammkapital beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Beschlüsse und damit allenfalls auch Weisungen (§ 20 Abs 1 GmbHG) an ihn verhindern kann.
Sozialversicherungsbeiträge von Bonifikationen als Werbungskosten
Eine direkte Zuordnung des einzigen (einheitlichen) Sozialversicherungs-Beitrags zu einem der beiden (steuerlichen) Bezüge (laufend oder sonstige) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch besteht keine Regel dahin, dass dieser einheitliche Beitrag vorrangig dem laufenden Bezug oder vorrangig dem sonstigen Bezug zuzuordnen wäre (und nur ein allfälliger Rest dem anderen Bezug). Der Beitrag ist demnach anteilig (entsprechend dem Verhältnis der Höhen der beiden Bezüge) zuzuordnen.
VwGH: Keine Verlustausgleichsbeschränkung für Filmproduktionsgesellschaft
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Filmproduktionsgesellschaft liege nicht darin, aus selbst hergestellten oder gar von Dritten erworbenen Filmrechten Früchte zu ziehen, sondern darin, Filmrechte durch Herstellung eines Filmes zu generieren.
VwGH zur Vorsteuerproblematik bei Errichtung von Bankgebäuden durch Konzerngesellschaften
Im gegenständlichen Revisionsfall geht es um Immobilienleasing und die im österreichischen Recht damit verbundene Möglichkeit der sanktionslosen „Rückoption“ zur nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG unecht steuerfreien Vermietung.
VwGH: Erkenntnisse in Verwaltungsstrafsachen sind mündlich zu verkünden
Der VwGH stellte klar, dass gemäß § 47 Abs 4 letzter Satz VwGVG in Verfahren in Verwaltungsstrafsachen nach dem Schluss der Verhandlung der Spruch des Erkenntnisses und seine wesentliche Begründung nach Möglichkeit sofort zu beschließen und verkünden sind.
VwGH zu Verfahrenshilfe in Abgabenangelegenheiten
VwGH-Entscheidung zur Bewilligung von Verfahrenshilfe gemäß 292 BAO.
VwGH zu grenzüberschreitendem Bordpersonal
Folgeentscheidung des VwGH nach der EuGH-Entscheidung vom 19. 12. 2019, Dobersberger, C-16/18.
BFG: Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe entspricht dem Unionsrecht
Aus dem von der Beschwerdeführerin vorgebrachten unionsrechtlichen Durchführungsverbot lässt sich nichts gewinnen, weil sie als Dienstleistungsbetrieb nicht mehr im Anwendungsbereich der österreichischen Energieabgabenvergütungsregelung steht.