Materielle Begünstigungen von Mitgliedern des Betriebsrats
Das Mandat des Betriebsratsmitglieds ist ein Ehrenamt, das grundsätzlich neben den Berufspflichten auszuüben ist (§ 115 Abs 1 ArbVG). Das Mitglied des Betriebsrats darf daher aus seinem Mandat keinen materiellen Vorteil ziehen (Privilegierungsverbot). Gegen das Privilegierungsverbot verstoßende Leistungen des Betriebsinhabers sind dementsprechend rechtswidrig und können jederzeit eingestellt oder auf das gesetzliche Maß herabgesetzt werden, auch wenn sich eine langjährige faktische Übung eingebürgert hat. In der Vergangenheit geleistete Zahlungen, die der Ehrenamtlichkeit nicht entsprechen, können überdies nach einer rezenten Entscheidung des OGH zurückgefordert werden. In diesem Beitrag wird insbesondere die Möglichkeit der Rückforderung und die hiervon zu trennende Frage des gutgläubigen Verbrauchs näher erörtert.
Beziehungen am Arbeitsplatz
Während eines Konzerts wurde eine „Kiss Cam“ auf den CEO und die CPO eines US-amerikanischen Unternehmens gerichtet. Was eigentlich ein privater Moment hätte sein sollen, verbreitete sich binnen kürzester Zeit viral im Internet. Das Unternehmen erklärte, von seinen Führungskräften werde erwartet, sowohl im Verhalten als auch in der Verantwortlichkeit Maßstäbe zu setzen. Eine interne Untersuchung wurde eingeleitet. Wenige Tage später traten sowohl der CEO als auch die CPO zurück. Dieser Beitrag beleuchtet die arbeits-, datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Aspekte von Beziehungen am Arbeitsplatz in Österreich ausgehend vom Beispielsfall des „Kiss-Cam-Vorfalls“. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und wie Arbeitgeber im Spannungsfeld zwischen privatem Verhalten und betrieblichem Interesse agieren können und welche Compliance-Instrumente hierfür zur Verfügung stehen.
Nutzung der privaten E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer
In seiner Entscheidung 17.1.2025, 6 ObA 2/23x,[1] hatte der OGH zwei spannende Fragen zu klären. Zum einen war im gegenständlichen Verfahren strittig, inwieweit die Parteifähigkeit eines mit Erfolg angefochtenen Betriebsrats während eines anhängigen Verfahrens, in dem angesprochener Betriebsrat Kläger war, erhalten bleibt bzw ein etwaiger Mangel der Parteifähigkeit während des laufenden Verfahrens geheilt werden kann. Zum anderen musste die Frage beantwortet werden, ob ein Betriebsrat Anspruch darauf hat, dass ihm die privaten E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden des Betriebs übermittelt werden. In diesem Beitrag werden die Aussagen und Begründungen des OGH zu diesen Fragen beleuchtet und kommentiert.
Arbeitszeit & Recht im Überblick: Aufzeichnungspflichten, Normalarbeitszeit und flexible Modelle
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt u.a.die Grenzen der Normalarbeitszeit (NAZ): die tägliche NAZ darf grundsätzlich maximal acht, die wöchentliche NAZ maximal 40 Stunden betragen. Eine in vielen Branchen übliche Verkürzung der wöchentlichen NAZ auf meist 38,5 Stunden ergibt sich aus kollektivvertraglichen Sondervereinbarungen. Grundsätzlich gilt, der Umfang der wöchentlichen NAZ ist mit den Arbeitnehmern zu vereinbaren. Es gilt zudem das sogenannte Planungsgebot, dh nicht nur das Ausmaß, sondern auch die Verteilung der NAZ auf die einzelnen Arbeitstage ist vorzunehmen.
Erneuerung der Risikoatteste bis Mitte April nötig
Vor dem 1. April 2022 ausgestellte COVID-19-Risikoatteste, die u.a. zur Arbeitsfreistellung berechtigten, sind in der ersten Aprilhälfte zu erneuern. Die entsprechende gesetzliche Änderung wurde nunmehr (§735 Abs 3e ASVG) veröffentlicht.
Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für das restliche Schuljahr
Mit der entsprechenden Verordnung wurde nun die Sonderbetreuungszeit bis zum derzeit möglichen maximalen Zeitraum verlängert.
Aufenthalt und Beschäftigung für Ukraine-Flüchtlinge
Die vom Hauptausschuss des Nationalrats beschlossene Vertriebenen-Verordnung (VertriebenenVO) wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt publiziert. Damit wurde im Rahmen der EU-RL über Massenflüchtlingsströme diese bzgl. Der Ukraine-Krise in nationales Recht transferiert.
IESG-Zuschlag ab 2022 halbiert
Die entsprechende Verordnung wurde nunmehr publiziert: Der IESG-Zuschlag beträgt ab 2022 0,1%.
OGH: Kein individueller Kündigungsschutz wegen COVID 19 Kurzarbeit
Aus den Bestimmungen des § 37b AMSG iVm den Regelungen der Sozialpartner‑Corona-Kurzarbeitsvereinbarung ergibt sich keine Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung.
Verlängerung der Freistellung von Risikopatienten
Mittels Verordnung wird die Möglichkeit der bezahlten Freistellung von Risikopatienten mittels COVID-19-Attests bis 31. März 2022 verlängert. Geändert haben sich jedoch die Bedingungen für ein derartiges Attest.
EuGH: Urlaubsentschädigung auch bei unberechtigtem Austritt
Im Zuge eines Vorabentscheidungsersuchens hat der OGH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung im nationalen Recht gegen Unionsrecht verstößt, wenn diese anordnet, dass eine Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt durch den Arbeitnehmer nicht zusteht. Das Urteil des EuGH (25.11.2021, C-233/20): Ja, diese Bestimmung steht gegen Gemeinschaftsrecht.
Zur Beendigung von Dienstverhältnissen aufgrund der Missachtung von Corona-Schutzmaßnahmen
Die Judikatur beschäftigte sich zuletzt vermehrt mit Fragen der Zulässigkeit der Entlassung bzw. der Kündigung von ArbeitnehmerInnen, die der Einhaltung von diversen Corona-Präventionsvorschriften nicht nachkamen. Ein Überblick.












