#197 – Bernd Wiesinger und Philip Marsch – VfGH kippt Normen zur Handysicherstellung: Auswirkungen des Erkenntnisses G 352/2021
Der VfGH hat entschieden: Die Handysicherstellung ohne richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen in der Strafprozessordnung treten ab 1. Jänner 2025 außer Kraft. Es handelt sich dabei um die § 110 Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 sowie § 111 Abs. 2 StPO. Ein Paukenschlag, der viele Fragen offenlässt. Hat das Urteil Einfluss auf laufende Ermittlungen, die auf ausgewerteten Chats beruhen? Wie muss eine neue gesetzliche Grundlage ab 1.1.2025 aussehen und welche anderen Folgen hat das Urteil? Dies und vieles mehr erfahren Sie von den beiden Strafrechtsexperten Bernd Wiesinger, von Haslinger Nagele Rechtsanwälte, und Philip Marsch, vom Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer.
#172 – Heidemarie Paulitsch – Die Krux mit der Sicherstellung von Kryptowährungen bei Hausdurchsuchungen
Warum Kryptowährung bei Hausdurchsuchungen eine immer größere Rolle spielen, wie die Sicherstellung erfolgt und welche Probleme in der Praxis auftreten können, erklärt Dr. Heidemarie Paulitsch von Paulitsch Law.
#170 – 3 Minuten Recht – Handysicherstellung
In seinem Erkenntnis G352/2021 hielt der VfGH fest, dass die Sicherstellung von Mobiltelefonen in Strafverfahren ohne eine vorhergehende richterliche Bewilligung verfassungswidrig ist. In dieser Folge „3 Minuten Recht“ erfahren Sie, warum dem so ist und wie der VfGH dies begründet.
#144 – Andrea Concin und Bernd Wiesinger – Verteidigerkostenersatz: Bedarf es einer Reform?
Strafverfahren sind für die Beschuldigten nicht nur unangenehm sondern meist auch teuer. Anders als im Zivilrecht hat die unterliegende der obsiegenden Partei jedoch nicht deren Anwaltskosten zu ersetzen. § 393 Abs 1 StPO besagt, dass derjenige, der sich eines Verteidigers bedient idR auch dessen Kosten zu tragen hat. Was das bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und ob es insb mit Blick auf das Zivilrecht einer Reform bedarf erklären Andrea Concin und Bernd Wiesinger.
#120 – Bernd Wiesinger – Handydaten: das neue „Gold“ für Ermittler in Strafverfahren?
Daten auf Handys sind für Ermittler wichtige Beweismittel. Welche Voraussetzungen für die Auswertung von Handydaten vorliegen müssen bzw sollen, hat speziell in den letzten Wochen und Monaten zu großen Diskussionen in der juristischen Fachwelt geführt. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und ob die StPO, die die gesetzlichen Grundlagen liefert, nicht mehr zeitgemäß ist und von der Digitalisierung überholt wurde, welche Rolle Zukunftsfunde spielen und welche Auswirkungen es hat, dass Handynachrichten an die Öffentlichkeit gelangen, erklärt Bernd Wiesinger, Equity Partner von Haslinger Nagele Rechtsanwälte.
#108 – Petra Laback – Arbeitsstrafrecht im Fokus
Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrecht und erfasst alle beschäftigungsrelevanten Strafbestimmungen, sohin Delikte die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben. Grundsätzlich ist der Begriff „Arbeitsstrafrecht“ kein eigener Fachbegriff. Es gibt noch keine gesetzliche Definition, weshalb das Arbeitsstrafrecht zum gerichtlichen Strafrecht und dem Verwaltungsstrafrecht zu zählen gilt.
Am Punkt #96 mit Claudia Brewi – Crypto Crime
Sie haben zunächst als sicher gegolten, in der letzten Zeit haben sich aber insbesondere mediale Berichterstattungen vermehrt, die den Betrug mit Kryptowährungen oder gar Geldwäsche zum Gegenstand hatten. Was es mit Crypto Crime auf sich hat, in welchen Fallkonstellationen diese in der Praxis auftritt, was man machen kann, wenn man selbst Opfer geworden ist und warum Straftaten im Zusammenhang mit Crypto Crime so schwer aufzuklären sind, erklärt Mag. Claudia Brewi von Paulitsch Law.
Am Punkt #95 mit Bernd Wiesinger – Der Privatsachverständige im Wirtschaftsstrafverfahren
Sachverständige werden immer öfter in Strafverfahren herangezogen. Unterschieden wird zwischen gerichtlich bestellten Sachverständigen und Privatsachverständigen. Letztere werden in der Regel von Strafverteidigern herangezogen, um Gutachten der gerichtlich bestellten Sachverständigen zu entkräften. Doch, in welchem Stadium zieht man den Privatsachverständigen bei? Darf der Privatsachverständige am Verfahren teilnehmen und Fragen stellen? Und: Wer trägt eigentlich die Kosten des Gutachten? Diese und zahlreiche andere Fragen beantwortet Dr. Bernd Wiesinger von Haslinger Nagele und Partner Rechtsanwälte.
Am Punkt #67 mit Sabine Skokanitsch – Die Sterbehilfe
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 aufgehoben. Welche Auswirkungen diese Entscheidung hat, welchen Prozess die Patienten durchlaufen müssen und wer von dem Sterbeverfügungsgesetz und der Änderung des § 78 StGB betroffen ist erfahren Sie von Frau Mag. Sabine Skokanitsch.
Am Punkt #61 mit Bernd Wiesinger – Die Kronzeugenregelung – gekommen um zu bleiben?!
Die Verlängerung der Kronzeugenregelung steht ante portas, doch wer kommt eigentlich als Kronzeuge in Frage? Was muss eine Person an Informationen Preis geben, damit sie als Kronzeuge anzusehen ist? Welche strafrechtlichen „Erleichterung“ bringt eine „Aussage“ als Kronzeuge mit sich und welches Risiko gehen diese Personen ein? Dazu und noch zu vielen anderen Themen nimmt Strafrechtsexperte Dr. Bernd Wiesinger von Haslinger Nagele und Partner Rechtsanwälte Stellung.
Am Punkt #47 mit Bernd Wiesinger – Sachverständige im Ermittlungsverfahren
Bedarf es im Strafverfahren einer besonderen Fachkenntnis, kommt es zur Bestellung eines Sachverständigen. Wer diesen bestellt, ob der Beschuldigte seine Bestellung ablehnen kann, ob Sachverständige befangen sein können und ob der gleiche Sachverständige, der bereits im Ermittlungsverfahren herangezogen wurde, auch im Hauptverfahren wieder als Sachverständiger bestellt werden kann; dieses und noch vieles mehr erläutert Strafrechtsexperte Dr. Bernd Wiesinger. Spannung und Überraschungen garantiert!
Am Punkt #38 mit Philipp Wolm – Maßnahmenvollzug neu – die Reform im Überblick
Mit dem Ende Mai 2021 vorgelegten Reformpaket zum Maßnahmenvollzug soll dieser endlich entstaubt und modernisiert werden. Das war auch längst überfällig, denn in den letzten Jahren musste sich Österreich bereits dreimal vor dem EGMR für seine Handhabung des Maßnahmenvollzugs verantworten. Strafverteidiger Mag. Philipp Wolm von Kollmann Wolm Rechtsanwälte nimmt die Reform für uns genauer unter die Lupe und erklärt auch für alle Nicht-Strafrechtsexperten, worum es beim Maßnahmenvollzug geht und was die Neuerungen ändern und verbessern sollen.