FINANZSTRAFRECHT | Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Im Zuge der Verabschiedung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 I wurden im FinStrG, ABBG, ASVG und im GSVG mehrere bedeutende Anpassungen vorgenommen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Bekämpfung von Betrug effizienter zu gestalten und die Arbeitslast der Finanzstrafbehörden zu reduzieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Neuerungen im Finanzstrafgesetz.
WIEREG | Finanzstrafrechtliche Aspekte bei Meldepflichtverletzungen
Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung von auferlegten Meldepflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden wird unsere Beitragsserie mit der Verpflichtung der WiEReG Meldungen fortgesetzt. Erfahren sie welche jährlichen Überprüfungs- und Meldepflichten bestehen und mit welchen Konsequenzen bei einer nicht fristgerechten oder unterlassenen Meldung zu rechnen sind.
FINANZSTRAFRECHT I Wenn die Finanz schon eine Spur verfolgt
Im Kontext des österreichischen Steuerrechts ist der Begriff der Verfolgungshandlung gem. § 29 FinStrG von entscheidender Bedeutung für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten. Eine Verfolgungshandlung umfasst dabei sämtliche Maßnahmen, die von den Finanzbehörden ergriffen werden, um mögliche steuerliche Verfehlungen zu identifizieren, zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere Ermittlungen, Überprüfungen und Kontrollen eine wesentliche Rolle. Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen wird genau erläutert, was konkret unter einer Verfolgungshandlung iSd § 29 FinStrG zu verstehen ist und welche Konsequenzen sie für Steuerpflichtige nach sich ziehen kann.
FINANZSTRAFRECHT | Mitteilungspflicht bei Auslandszahlungen
Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung von auferlegten Pflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden wird unsere Beitragsserie mit der Mitteilungspflicht bei Auslandszahlungen fortgesetzt. Erfahren Sie daher anschließend, mit welcher Konsequenz bei einer nicht fristgerechten oder unterlassenen Meldung zu rechnen ist und ob eine unterlassene Meldung mithilfe einer Selbstanzeige saniert werden kann.
FINANZSTRAFRECHT | Anzeigepflichten bei Schenkungen
Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung von auferlegten Pflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden wird unsere Beitragsserie mit der Verpflichtung zur Anzeige von Schenkungen fortgesetzt. Erfahren sie daher anschließend, welche Schenkungen anzeigepflichtig sind und mit welchen Konsequenzen bei einer nicht fristgerechten oder unterlassenen Meldung zu rechnen sind.
FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft. Die neue Rechtsform!
Seit Jänner 2024 ist sie in aller Munde, die neue Rechtsform FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft! Sie trägt insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von Gründer:innen und Startups Rechnung. Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die für eine GmbH anzuwendenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Wir haben im Folgenden für Sie das aus steuerlich praktischer Sicht Wichtigste zusammengefasst.
FINANZSTRAFRECHT | Verletzung von Meldepflichten nach dem VPDG
Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung von auferlegten Pflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden wird unsere Beitragsserie mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz fortgesetzt. Erfahren Sie daher anschließend, mit welchen Konsequenzen bei einer nicht fristgerechten, unterlassenen oder unrichtigen Meldung zu rechnen sind und ob eine unterlassene oder fehlerhafte Meldung mithilfe einer Selbstanzeige saniert werden kann.
FINANZSTRAFRECHT I Sanktionen bei Verletzung von auferlegten Pflichten
Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung von auferlegten Pflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden starten wir unsere diesbezügliche Beitragsserie mit dem Digitalen Plattformen- Meldepflichtgesetz. Erfahren sie daher anschließend, mit welchen Konsequenzen bei einer Pflichtverletzung zu rechnen sind und in wie weit eine unterlassene oder fehlerhafte Meldung mithilfe einer Selbstanzeige saniert werden kann.
EU-Umgründungsgesetz – so wird die EU-Mobilitätsrichtlinie umgesetzt
Am 20. Jänner 2023 wurde der Begutachtungsentwurf des EU-Umgründungsgesetzes – kurz EU-UmgrG – veröffentlicht, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/2121 der EU in Bezug auf grenzüberschreitende Umgründungen (Verschmelzungen, Umwandlungen und Spaltungen), die sog. „EU-Mobilitäts-Richtlinie“, in österreichisches Recht umgesetzt werden soll.
Hinweisgeberschutzgesetz
Am 1. Februar 2023, hat der Nationalrat das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) beschlossen. Ein Einspruch des Bundesrats ist nicht erfolgt und es folgt die Beurkundung und Kundmachung. Es ist somit zu erwarten, dass das HSchG spätestens Ende März in Kraft tritt.
Wie „grün“ ist das österreichische Wettbewerbsrecht?
Mit dem KaWeRÄG 2021 hielt eine sog. Nachhaltigkeitsausnahme Einzug in das österreichische Wettbewerbsrecht. Auf den zweiten Blick bewirkt diese Ergänzung jedoch, dass Österreich in einer zumindest EU-weit intensiv geführten Diskussion zum Thema „green competition“ eine Vorreiterrolle einnimmt, da diese die erste und – soweit ersichtlich – weltweit bisher einzige gesetzliche Normierung einer wettbewerbsrechtlichen Ausnahmeregelung zugunsten ökologisch nachhaltiger Unternehmenskooperationen darstellt.
Gesetzesentwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HschG)
Durch die EU-Whistleblower-Richtlinie wurden einheitliche und branchenübergreifende Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgeber:innen geschaffen. Mit einiger Verspätung wurde nunmehr ein Ministerialentwurf vorgelegt. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit der Thematik auseinandersetzen, da die Auswahl eines geeigneten Systems ebenso wie eine notwendige Einbeziehung des Betriebsrates und der Entwurf einer entsprechenden Betriebsvereinbarung eine gewisse Vorlaufzeit in Anspruch nehmen.











