Gesetzesentwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HschG)
Durch die EU-Whistleblower-Richtlinie wurden einheitliche und branchenübergreifende Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgeber:innen geschaffen. Mit einiger Verspätung wurde nunmehr ein Ministerialentwurf vorgelegt. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit der Thematik auseinandersetzen, da die Auswahl eines geeigneten Systems ebenso wie eine notwendige Einbeziehung des Betriebsrates und der Entwurf einer entsprechenden Betriebsvereinbarung eine gewisse Vorlaufzeit in Anspruch nehmen.
Unshell Richtlinie – Neue EU-Initiative gegen „Briefkastenfirmen“
Die EU geht weiter gegen aus ihrer Sicht schädliche Steuerpraktiken vor. Am 22. Dezember 2021 wurde ein Richtlinienentwurf veröffentlicht, dessen Ziel die Verhinderung der Einschaltung von „Briefkastenfirmen“ ist (Unshell-Richtlinie). Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten sollen die Regelungen ab 2024 gelten.
Erste Entscheidung des OGH zum neuen Zuständigkeitsregime in Finanzstrafsachen
OGH-Entscheidung zur örtlichen Zuständigkeit nach § 198 FinStrG idF BGBl I 2020/99.
Cum-Ex-Geschäfte: Erste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts
In Deutschland führten Cum-Ex-Geschäfte zu einem der größten Steuerskandale. Dem deutschen Fiskus ist dadurch ein Milliardenschaden entstanden. Die Aufarbeitung dieses Themas beschäftigte die deutschen Finanz- und Strafgerichte in den letzten Jahren bereits umfassend. Vor kurzem erging auch in Österreich eine erste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zu einer Cum-Ex-Transaktion.
Die Geschenkannahme durch Machthaber iSd § 153a StGB
§ 153a StGB regelt die Strafbarkeit eines Machthabers, der für die Ausübung seiner Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten einen nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteil angenommen und pflichtwidrig nicht abgeführt hat. Der folgende Beitrag stellt die Besonderheiten des Deliktes in der Praxis dar.
Am Punkt # 3 mit Raphael Toman – Game Stop
Dr. Raphael Toman, assoziierter Partner bei Brandl Talos Rechtsanwälte, erklärt die Vorgänge rund um Game Stop, Robinhood und den Kapitalmarkt.
Am Punkt # 2 mit Christian Zwick – Sanierungsverschmelzung
Dr. Christian Zwick, Partner von Binder Grösswang Rechtsanwälte, analysiert die kürzlich ergangene OGH-Entscheidung 6 Ob 203/20a zur konzerninternen Verschmelzung überschuldeter Tochtergesellschaften. Sanierung und dann Verschmelzung oder Sanierung im Zuge der Verschmelzung, das ist hier die Frage.
FinCEN-Files enthüllen illegale Geldflüsse nach Österreich
Wien/Washington – Nach den Panama und Paradise Papers gibt es nun die sogenannten FinCEN-Files. Darin wird enthüllt, wie Geld, das aus Staatskassen abfloss, durch kriminelle Handlungen generiert und weltweit versteckt wurde, berichteten das Internationalen Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) und das US-Onlineportal BuzzFeed am Sonntagabend (MESZ). Spuren führen auch nach Österreich.
Jüngste BFG-Entscheidungen zu EStG, KStG, UStG und FinStrG
Rechtssätze von vier jüngst in der Findok veröffentlichten BFG-Entscheidungen.
VwGH: Erkenntnisse in Verwaltungsstrafsachen sind mündlich zu verkünden
Der VwGH stellte klar, dass gemäß § 47 Abs 4 letzter Satz VwGVG in Verfahren in Verwaltungsstrafsachen nach dem Schluss der Verhandlung der Spruch des Erkenntnisses und seine wesentliche Begründung nach Möglichkeit sofort zu beschließen und verkünden sind.
Kriminelle in Ungarn wegen Steuerbetrugs von 9,54 Mio. Euro verhaftet
Budapest – In Ungarn ist ein krimineller Ring ausgehoben sowie die zwei Hauptverantwortlichen verhaftet worden, auf deren Konto ein Umsatzsteuerbetrug zulasten Ungarns in der Höhe von 3,4 Milliarden Forint (9,54 Mio. Euro) geht. Federführend bei den Untersuchungen waren Ungarns Steuerbehörden. Die Ermittler beschlagnahmten Immobilien-Eigentum mit einem Wert von 12,5 Millionen Forint (rund 35.000 Euro).
Das Strafrecht in Zeiten einer Pandemie – Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen?
Wer gegen die aktuell in Geltung stehenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 verstößt riskiert Verwaltungsstrafen von bis zu EUR 3.600 oder EUR 30.000.