Neuer Kollektivvertrag Hotellerie und Gastronomie ab 1. November 2024 – die wesentlichen Änderungen im Überblick
Der neue Kollektivvertrag für die Hotellerie und die Gastronomie wurde nunmehr veröffentlicht. Dabei tritt der einheitliche Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmergruppen (Arbeiter:innen, Angestellte, Lehrlinge, Praktikant:innen), an die Stelle der bisher getrennten Arbeiter- und Angestellten-Kollektivverträge.
GLEITZEIT | Stolperfallen bei Überstundenpauschalen & ALL-IN
In der Praxis treten immer wieder Rechtsfragen auf, wie sich eine ALL-IN Vereinbarung und eine Überstundepauschale rechtskonform mit einer Gleitzeitvereinbarung verbinden lassen. Nicht nur arbeitsrechtliche Fragen, wie z.B. „Können Mitarbeiter mit ALL-IN grundsätzlich von der Gleitzeitvereinbarung umfasst sein?“ oder „Wie genau müssen die Stunden behandelt werden, welche von der Überstundenpauschale gedeckt sind?“ stellen sich hier. Insbesondere wird auch immer wieder die steuerrechtliche Frage aufgeworfen: „Unter welchen Voraussetzungen kann § 68 Abs 2 EStG bei der Abrechnung angewandt werden? Einige dieser Fragen wurden bereits durch höchstgerichtliche Entscheidungen beantwortet, doch viele weitere Fragen wurden weder durch Gesetzgebung noch durch Rechtsprechung bislang konkretisiert, weshalb weiterhin Rechtsunsicherheit besteht. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte der ALL IN Vereinbarungen und Überstundenpauschale iVm Gleitzeitvereinbarungen auf und erläutern die daraus entstehenden Risiken.
ARBEITSRECHT NEU | Dienstzettel – Weiterbildungen – Mehrfachbeschäftigung
Anlässlich der Umsetzung der EU Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union kam es zu zahlreichen Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht. Betroffen von den Änderungen sind die Bestimmungen über das Ausstellen eines Dienstzettels. Neu geregelt wurden die Arbeitgeberverpflichtungen in Bezug auf Aus-, Fort- und Weiterbildung und das Recht auf Mehrfachbeschäftigung. Hinzu kommen noch Begleitmaßnahmen in Form von Sanktionen sowie Benachteiligungsverbot, Motivkündigungsschutz und schriftliche Kündigungsbegründung.
#201 – 3 Minuten Recht – Altersteilzeit
Am 20.09.2023 wurden im Rahmen der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG) vom Gesetzgeber Änderungen in der Altersteilzeit beschlossen (799/BNR 27. GP). Die Änderungen traten mit 01.01.2024 in Kraft. Was genau ist die Altersteilzeit und was sind die wesentlichen Änderungen? In unseren heutigen Podcast Folge klären wir die wichtigsten Fragen.
Neue Mindestinhalte für Dienstzettel und Dienstverträge
Seit 28. März 2024 sind aufgrund der Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) zwingend zusätzliche Angaben am Dienstzettel bzw. in schriftlichen Dienstverträgen zu machen.
#169 – 3 Minuten Recht – Mitarbeiterprämie 2024
Mit 1.1.2024 ist die Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 in Kraft getreten (BGBL I 2023/200). Es handelt sich um eine weitere Möglichkeit zur Zahlung einer abgabenfreien Prämie, ähnlich der Teuerungsprämie. Neu ist aber, dass die Mitarbeiterprämie von einer expliziten Kollektivvertragsregelung bzw. -ermächtigung abhängig ist. Was konkret zu beachten ist erklärt Mag. Wolfram Hitz, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG.
EU: SV-Pflicht bei Tätigkeiten in zwei/mehreren Staaten – SV im Arbeitgeber-Staat auch wenn Tätigkeit im Heimatstaat 25% überschreitet
Seit dem 1.7.2023 gibt es in bestimmten Fällen von Telearbeit die Möglichkeit die Sozialversicherungszuständigkeit jenes Staates zu behalten, in dem der Arbeitgeber den Sitz hat, auch wenn die Arbeitnehmer in einem anderen Staat wohnen und dort weniger als 50% ihrer Arbeitszeit verbringen.
Telearbeit und Sozialversicherung: Rahmenvereinbarung nunmehr auch zwischen Österreich und Slowakei ab 1. Juni 2023
Anfang März 2023 wurde nunmehr auch mit Slowakei als drittem Staat (neben Deutschland und der Tschechischen Republik) eine Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnet. Die diesbezügliche Rahmenvereinbarung entspricht in ihren Eckpunkten den bereits geschlossenen Vereinbarungen mit Deutschland und Der Slowakei.
Aktuelle Herausforderungen am Arbeitsmarkt und die Krux um die Teilzeit
Unternehmen quer durch alle Branchen kämpfen aktuell mit zum Teil geringem Rücklauf bei offenen Stellen und neuen Bewerbern. Die Anforderungen von Mitarbeitern an potenzielle neue Arbeitgeber haben sich in den letzten Jahren, wohl auch bedingt durch Corona, verändert. Der Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten, einer Reduzierung der Arbeitszeit an sich für mehr „Work-Life-Balance“ und vermehrte Tätigkeit im Homeoffice stellen sowohl Unternehmen als auch Berater vor gewisse – auch rechtliche – Hürden.
Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung – Das sind die steuerlichen Entlastungen
Die DBA-Durchführungs-Anpassungs-Verordnung (BGBL II 318/2002) trat mit 1. September 2022 in Kraft und ist teilweise erst ab 1.1.2023 anzuwenden. Die Verordnung enthält insbesondere Vereinfachungen für die Abfuhr der Abzugsteuer bei konzerninterner Arbeitskräftegestellung bzw. sonstige Fälle der grenzüberschreitenden gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung.
Flexible Arbeitszeit als Wettbewerbsvorteil
Das Grundmodell des Arbeitszeitgesetzes – 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – entspricht in weiten Bereichen, z.B. bei vielen Angestellten-Tätigkeiten, nicht mehr der betrieblichen Realität. Flexible Arbeitszeit – Teilzeitbeschäftigungen nehmen stark zu. Die Wünsche der Mitarbeitenden werden vielfältiger, was die zeitliche Gestaltung betrifft, aber auch die örtliche (Stichwort: Homeoffice). Gleichzeitig sind Kundenbedürfnisse nach guter Betreuung zu berücksichtigen. Die richtige Lösung kann freilich nicht eine Einzelmaßnahme (z.B. 4-Tage-Woche) sein, sondern ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen sein (Stichwort: Flex-Work). Das Arbeitszeitgesetz beschreibt selbst schon einige flexible Modelle, z.B.:
Elektroautos als Firmenwagen– Arbeits- und abgabenrechtliche Aspekte
Die steigende Anzahl an Elektroautos führt nun auch vermehrt zu arbeits- und abgabenrechtlichen Fragen, deren Beantwortung nun schrittweise stattfindet, wobei es zu vielen Aspekten widersprüchliche, uneinheitliche oder gar keine Aussagen gibt. Nachfolgende Zusammenfassung ist eine erste Annäherung zu verschiedenen Rechtsfragen.