Kategorie: Arbeitsrecht

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#171 – 3 Minuten Recht – Kündigungsbestimmungen in der Gastronomie

Die Angleichung der Kündigungsbestimmungen der Arbeiter an die der Angestellten wurde 2017 beschlossen, insbesondere in der Gastronomie/Hotellerie führt die Ausnahmeregelung im betreffenden Gesetz zu unklaren rechtlichen Gegebenheiten. In mehreren Urteilen befassten sich die Gerichte mit diesem Thema, bis dato jedoch leider für die Gastronomie/Hotellerie ohne handfestes Ergebnis. Diese Entwicklungen werden im gegenständlichen Podcast thematisiert.

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#136 – Christina Hödlmayr-Traxler – Gehaltsverhandlung vs Diskriminierung

Ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 450/21) hat nicht nur in Deutschland für viel Diskussionsstoff gesorgt. Das Gericht hatte entschieden, dass gutes Verhandlungsgeschick keine Verdienstunterschiede zwischen Mann und Frau rechtfertigen können. Wäre das Urteil auf Österreich übertragbar? Wann beginnt Verhandlungsgeschick und bedeutet das, dass alle gleich qualifizierten Personen (unterschiedlichen Geschlechts) das gleiche Gehalt bekommen, wenn nur einer von ihnen gut verhandelt? Ist es aber basierend auf dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes erlaubt zwei Personen des gleichen Geschlechts bei gleicher Qualifikation im Hinblick auf das Gehalt unterschiedlich zu behandeln? Ein Urteil, das womöglich mehr Fragen als Antworten aufwirft.

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#119 – Thomas Baumgartner – HinweisgeberInnenschutzgesetz: Großer Wurf oder lahme Ente?

Vom Nationalrat am 1.2.2023 beschlossen und vom Bundesrat am 16.2.2023 abgesegnet hat Österreich damit mit einer Verspätung von 14 Monaten die EU-Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt. Welche Unternehmen vom Gesetz betroffen sind, welche Pflichten sie treffen und welche Missstände eigentlich gemeldet werden können erfahren Sie in diesem Podcast mit Thomas Baumgartner von Haslinger / Nagele Rechtsanwälte.

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#116 – Conrad Greiner – Das Phänomen „Massenkündigungen“

Wenn man den Begriff „Massenkündigung“ oder „Massenentlassung“ hört, denkt man zunächst wohl an einen großflächigen Personalabbau, zB die Freisetzung von 20, 50 oder 100 Arbeitnehmern. Tatsächlich ist aber gesetzlich geregelt, wann eine Massenkündigung vorliegt, namentlich in § 45a Abs 1 AMFG, konkret in den Z 1 bis 4. Demnach liegt – vereinfacht gesagt – eine Massenkündigung vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen in einem Betrieb eine gewisse Anzahl von Arbeitsverhältnissen auflöst. Ausschlaggebend ist also die Zahl der Auflösungen.