UMSATZSTEUER | ViDA Update – Neuerungen in Europa
Der Richtlinien-Änderungsvorschlag der EU Kommission mit der Zielsetzung einer umfassenden Digitalisierung im Bereich der Mehrwertsteuer („ViDA“) wird seit seiner Veröffentlichung im Dezember 2022 heiß diskutiert. Aufgrund der Gegenstimmen aus den Mitgliedstaaten sowie der Wirtschaft, war die Kommission dazu angehalten, einen Kompromissvorschlag zu entwerfen. Die Veröffentlichung dieses Vorschlags erfolge am 8.5.2024, gefolgt von zwei erfolglosen Abstimmungen im ECOFIN-Rat am 14.5.2024 sowie 21.6.2024.
VERRECHNUNGSPREISANPASSUNGEN | Auswirkungen auf USt und Zoll
Nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen sind bei Unternehmen, die Waren von Konzernunternehmen (verbundenen Unternehmen) aus dem EU-Ausland bzw. aus Drittstaaten beziehen oder an diese verkaufen, in der Praxis aus ertragsteuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen gang und gäbe. Neben ihren ertragsteuerlichen Konsequenzen können nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen allerdings auch umsatzsteuerliche bzw. zollrechtliche Auswirkungen haben, die nicht immer einfach zu lösen sind. Den derzeitigen Stand der Diskussion und der Erkenntnisse, basierend auf der aktuellen Rechtsprechung sowie der Verwaltungspraxis, wollen wir im Folgenden aufzeigen und zusammenfassen.
UMSATZSTEUER | Wenn „Probieren geht über Studieren“ teuer wird
Um eine in der Unternehmenskette in Rechnung gestellte Vorsteuer wieder in Abzug zu bringen, müssen sämtliche rechtliche sowie auch formale Voraussetzungen erfüllt werden. Trotz ausgeführter Lieferung beziehungsweise erbrachter sonstiger Leistung und entsprechender Rechnungslegung können verschiedene Faktoren bewirken, dass für den Leistungsempfänger dennoch kein Recht auf einen (vollständigen) Vorsteuerabzug besteht. Zu unrecht beantragte Vorsteuerbeträge werden in vielen Ländern nicht als Kavaliersdelikt angesehen, sondern gehen in der Praxis zum Teil mit hohen Strafen einher. Welche Faktoren es bei der Beantragung von Vorsteuerbeträgen unbedingt zu beachten gilt und welche Folgen die unbedachte Geltendmachung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach dem Motto „Probieren geht über Studieren“ mit sich bringen kann, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Rückerstattung der Umsatzsteuer an Steuerzahler mit Hauptsitz in einem anderen Mitgliedsland
Steuerzahler aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, nicht über das kroatische, sondern über das elektronische Umsatzsteuerrückerstattungssystem (VAT REFUND) des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, eine ständige Geschäftseinheit besitzen oder nach ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort zugehören, einen Antrag auf Rückerstattung der in der Republik Kroatien gezahlten Umsatzsteuer zu stellen.
Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule durch das Budgetbegleitgesetz 2024
Die am 18. Oktober 2023 beschlossene Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2024 sieht eine umsatzsteuerliche Begünstigung für Photovoltaikmodule vor. Mit dieser steuerlichen Erleichterung soll der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert und die nachhaltige Nutzung von Solarenergie vorangetrieben werden.
(Haftungs-)Risiken für österreichische Unternehmer bei der Verzollung von Waren durch Vorlieferanten in Deutschland
Aufgrund einer unterschiedlichen Rechtslage in Österreich und Deutschland kann es zu umsatzsteuerlichen Risiken für österreichische Unternehmer bei der Verzollung von Waren in Deutschland im Rahmen von Einfuhrreihengeschäften kommen:
Am Punkt #52 mit Roman Haller – Das Auto im Steuerrecht
Beim Autokauf geht es für die meisten wohl vorrangig um das richtige Modell, die passende Sonderausstattung und natürlich den besten Preis. Doch vor allem finanziell nicht ganz unerheblich sowohl beim Kauf als auch bei der Nutzung sind etliche Steuern und Abgaben – und diese Liste ist lang: Mineralölsteuer, CO2-Besteuerung, motorbezogene Versicherungssteuer, KFz-Steuer, NoVA, USt, Vorsteuer uvm. Dann gäbe es da noch andere Themen, die sich steuerlich auswirken, wie die sog. Luxustangente beim Firmen-Fuhrpark, die private Nutzung des Dienstwagens oder die steuerliche (Sonder-)Stellung von Elektroautos. MMag. Dr. Roman Haller, Steuerberater und Fachautor, gibt einen kompakten und spannenden Überblick über alle relevanten Themen und geht auch den Fragen nach, ob man durch Zulassung im Ausland Steuern sparen kann wie die Zukunft der KFZ-Besteuerung aussehen könnte.
NEU: Die Ausweitung des One-Stop-Shops (OSS)
Das One-Stop-Shop (OSS)-System bietet Unternehmern die Möglichkeit, sich umsatzsteuerlich in nur einem Mitgliedstaat zu registrieren (=Mitgliedstaat der Identifizierung) und gewisse unter die jeweilige Sonderregelung fallenden Leistungen an Private in anderen Mitgliedstaaten über diesen Mitgliedstaat zu erklären und die Umsatzsteuer zu bezahlen. Die abgeführte Steuer wird dann in weiterer Folge vom Mitgliedstaat der Identifizierung an den jeweiligen Mitgliedstaat weitergeleitet.
Umsatzsteuer: Neues zur Einfuhr von Waren aus Drittstaaten
Die bisher geltende generelle Steuerbefreiung für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, deren Wert EUR 22 nicht übersteigt, wird abgeschafft, da dies in der Praxis zu großen Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Es wurde nun ein Anreiz geschaffen, Einfuhren über den IOSS abzuwickeln. Sofern sich ein Unternehmer in Zukunft dazu entscheidet die Umsatzsteuer über den IOSS abzuführen, ist die Einfuhr der Ware (Wert < EUR 150) von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Beträgt der Wert der Ware mehr als EUR 150 oder nutzt der Unternehmer den IOSS nicht, ist die Einfuhr steuerpflichtig.
Ergänzung des Erlasses zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Ergänzung zu Abschnitt 3.3.4. (Signatur- bzw Siegelerstellung) und Abschnitt 4.6.6. (Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen [ab 2017]) des Erlasses des BMF vom 23. 12. 2019, BMF-010102/0007-I/8/2019.
In Begutachtung: Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2020
Der Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass befindet sich derzeit in Begutachtung. Ende der Begutachtungsfrist ist der 23. 11. 2020.
Der Trend zu Big Data in der Umsatzsteuer oder: Warum die Umsatzsteuer zur Datenmanagement-Herausforderung wird
Den allgegenwärtigen Trend zu künstlicher Intelligenz und Big Data haben auch die Finanzverwaltungen weltweit in unterschiedlichem Ausmaß bereits vor der weltweiten Pandemie aufgegriffen. Durch die Covid-19 Krise ist zu erwarten, dass dies noch zunehmen wird: Die Umsatzsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen von Staaten ist gleichzeitig aufgrund ihrer Systematik auch eine der betrugsanfälligsten Steuern.