Kategorie: Umsatzsteuer

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Am Punkt #52 mit Roman Haller – Das Auto im Steuerrecht

Beim Autokauf geht es für die meisten wohl vorrangig um das richtige Modell, die passende Sonderausstattung und natürlich den besten Preis. Doch vor allem finanziell nicht ganz unerheblich sowohl beim Kauf als auch bei der Nutzung sind etliche Steuern und Abgaben – und diese Liste ist lang: Mineralölsteuer, CO2-Besteuerung, motorbezogene Versicherungssteuer, KFz-Steuer, NoVA, USt, Vorsteuer uvm. Dann gäbe es da noch andere Themen, die sich steuerlich auswirken, wie die sog. Luxustangente beim Firmen-Fuhrpark, die private Nutzung des Dienstwagens oder die steuerliche (Sonder-)Stellung von Elektroautos. MMag. Dr. Roman Haller, Steuerberater und Fachautor, gibt einen kompakten und spannenden Überblick über alle relevanten Themen und geht auch den Fragen nach, ob man durch Zulassung im Ausland Steuern sparen kann wie die Zukunft der KFZ-Besteuerung aussehen könnte.

(Bild: © iStock/William_Potter)
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NEU: Die Ausweitung des One-Stop-Shops (OSS)

Das One-Stop-Shop (OSS)-System bietet Unternehmern die Möglichkeit, sich umsatzsteuerlich in nur einem Mitgliedstaat zu registrieren (=Mitgliedstaat der Identifizierung) und gewisse unter die jeweilige Sonderregelung fallenden Leistungen an Private in anderen Mitgliedstaaten über diesen Mitgliedstaat zu erklären und die Umsatzsteuer zu bezahlen. Die abgeführte Steuer wird dann in weiterer Folge vom Mitgliedstaat der Identifizierung an den jeweiligen Mitgliedstaat weitergeleitet.

(Bild: © iStock/William_Potter)
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Umsatzsteuer: Neues zur Einfuhr von Waren aus Drittstaaten

Die bisher geltende generelle Steuerbefreiung für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, deren Wert EUR 22 nicht übersteigt, wird abgeschafft, da dies in der Praxis zu großen Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Es wurde nun ein Anreiz geschaffen, Einfuhren über den IOSS abzuwickeln. Sofern sich ein Unternehmer in Zukunft dazu entscheidet die Umsatzsteuer über den IOSS abzuführen, ist die Einfuhr der Ware (Wert < EUR 150) von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Beträgt der Wert der Ware mehr als EUR 150 oder nutzt der Unternehmer den IOSS nicht, ist die Einfuhr steuerpflichtig.

(Bild: © Maxger)
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Der Trend zu Big Data in der Umsatzsteuer oder: Warum die Umsatzsteuer zur Datenmanagement-Herausforderung wird

Den allgegenwärtigen Trend zu künstlicher Intelligenz und Big Data haben auch die Finanzverwaltungen weltweit in unterschiedlichem Ausmaß bereits vor der weltweiten Pandemie aufgegriffen. Durch die Covid-19 Krise ist zu erwarten, dass dies noch zunehmen wird: Die Umsatzsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen von Staaten ist gleichzeitig aufgrund ihrer Systematik auch eine der betrugsanfälligsten Steuern.