Kategorie: Campus

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Veranstaltungstipp: Group Tax Forum

Als Head of Tax und Group-Tax-Mitarbeiter*innen sind Sie mit rechtlichen, organisatorischen, technischen und strategischen Herausforderungen konfrontiert, die einen hohen Umsetzungsaufwand und organisationsübergreifendes Handeln erfordern. Wie Sie dies lernen, erfahren Sie im Austausch mit Experten kompakt an nur einem Tag!

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Rechtliche Fallstricke beim Abwerben von Mitarbeiter*innen

Der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg sind heutzutage ohne Zweifel qualifizierte Fachkräfte. Trotz moderner Bewerbungsplattformen und zahlreicher Stellenausschreibungen, die jederzeit online und auch ganz einfach über soziale Medien verfügbar sind, bleiben die begehrten Bewerbungen aktuell aus. Es verwundert daher nicht, dass es immer häufiger zur gezielten Abwerbung von (Schlüssel-)Mitarbeiter*innen bei der Konkurrenz kommt. Doch wo liegen hier die rechtlichen Grenzen?

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Schwarmfinanzierung auf breitere regulatorische Beine gestellt

In den letzten zehn Jahren hat sich die Schwarmfinanzierung, besser bekannt unter Crowdfunding, als Finanzierungsmöglichkeit erfolgreich etabliert. Schwarmfinanzierung ist so ausgerichtet, dass eine Vielzahl von Investor*innen mit kleineren Beträgen ein größeres Projekt ohne klassische Beteiligung einer Bank oder eines anderen professionellen Finanzintermediärs direkt finanziert. Mit dieser neuen Finanzierungsmöglichkeit werden unternehmerische, künstlerische oder soziale Projekte finanziert. 

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Grenzüberschreitendes Home-Office – führen wir die gesammelte Erfahrung zusammen!

Home-Office ist gekommen, um zu bleiben: Etwa die Hälfte der Unternehmen wird es Arbeitnehmer:innen auch zukünftig ermöglichen 2-3 Tage in der Woche vom Home-Office aus zu arbeiten und HR-Abteilungen erhalten neuerdings auch Anträge auf Workation am Meer (s. dazu „Genug von Corona – Reif für die Insel“). Die Entwicklung von Policies für grenzüberschreitende Arbeit im Home-Office war und ist für viele Unternehmen aber (noch) eine Reise mit Umwegen: Ein generelles Verbot von grenzüberschreitendem Home-Office, um Betriebsstättenrisiken und abgabenrechtliche Verpflichtungen in anderen Ländern zu vermeiden, ist strategisch oft nicht haltbar. Manche Konkurrenzunternehmen werben bereits mit „work anywhere“ und der Fachkräftemangel macht es notwendig zusätzliche Arbeitsmärkte zu erschließen. Auch die Gesetzgeber tasten sich schrittweise an den Umgang mit dem Thema heran.

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Besteuerung von Kryptowährungen

Der Entwurf des Ökosozialen Steuerreformgesetzes bringt erstmals ausdrückliche Regelungen für die Besteuerung von Kryptowährungen. Demnach soll zukünftig ein Gleichklang mit der Besteuerung von sonstigem Kapitalvermögen – beispielsweise Aktien – geschaffen werden.

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Sterbehilfe im Lichte des neuen Sterbeverfügungsgesetzes

Mit dem ab 1.1.2022 geltenden Sterbeverfügungsgesetz und der Änderung des Strafgesetzbuches wird – dem Erkenntnis des VfGH vom 11. 12. 2020 entsprechend – der assistierte Suizid legalisiert und im Detail geregelt. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind vielfältig, die Regelung ist insgesamt restriktiv.

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Grenzüberschreitender Personaleinsatz – more than ever!

Wir können uns noch daran allzu lebhaft erinnern: März 2020, der erste COVID-19-bedingte Lockdown hat uns hart getroffen. Man sah sich mit komplett geänderten Bedingungen konfrontiert. Der Tenor lautete: Krisenmodus, situative Entscheidungen sind nötig, bis der „Normalzustand“ wieder hergestellt ist. Von heute auf morgen waren viele Beschäftigte im Homeoffice, der Gesetzgeber sah sich veranlasst dafür gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

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Elektrofahrzeuge – so attraktiv wie nie zuvor!

Elektrofahrzeuge haben in den letzten Monaten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies ist einerseits auf Förderungen wie beispielsweise die E-Mobilitätsprämie, aws-Investitionsprämie uÄ und andererseits auf verschiedene steuerliche Begünstigungen zurückzuführen.

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Abstand halten im Konzern – wie groß ist der steuerliche Babyelefant?

Konzerne sind wie Familien, es gibt kleine und große. Manche agieren als eher lose Verbände mit wenig zentralem Einfluss. Andere wiederum sind eng verbunden und durch eine starke Mutter(-gesellschaft) dominiert. Gerade Letztere könnten prinzipiell in Versuchung geraten und konzerninterne (Verrechnungs-)Preise allein nach steuerlichen Gesichtspunkten festlegen. Denn der steuerliche Sirenengesang würde es wohl nahelegen, Leistungen an hochbesteuerte Konzerngesellschaften möglichst teuer zu verrechnen. Erfolgen derartige Konzernverrechnungen dann auch noch von niedrig- oder nichtbesteuerten Konzernstandorten („Steueroasen“) aus, ist die steuerschonende Gewinnverkürzung bzw. Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“, kurz „BEPS“) vollbracht.