GRACE-PERIOD-GESETZ | Rechtssicherheit bei Betriebsübergaben!
Sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentlichen Recht sehen für den Unternehmenskauf Haftungsbestimmungen vor (Erwerberhaftung). Mit dem Grace-Period-Gesetz (BGBl I 2024/56) wurde nun im Bereich des Abgabenrechts die Möglichkeit der „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ geschaffen, um übernahmewilligen Nachfolgern im Familienverband eine größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit zu garantieren. Zudem wurden mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen im Bereich der Gewerbeordnung und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geschaffen.
UMGRÜNDUNGEN | Anzeige der Umgründung über FinanzOnline ab 01.01.2024
Für Umgründungen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, ist die Anzeige gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG zwingend elektronisch über die Eingabemaske im FinanzOnline durchzuführen. In diesem Beitrag möchten wir Sie kurz zur aktuellen Entwicklung informieren.
BILANZIERUNG | Anpassung der Größenklassenkriterien ab 1.1.2024
Seit dem RÄG 2014 erfolgt in Österreich erstmalig eine Anpassung der Schwellenwerte für die Kategorisierung der Wirtschaftseinheiten nach Größenklassen. Im Zuge eines delegierten Rechtsaktes der EU-Kommission werden mit 1. Jänner 2024 die Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatz um 25% angehoben. Diese Änderung soll zu einer Erleichterung bei den Prüfungs- und Berichtspflichten führen.
Neues zur Zinsschranke gem § 12a KStG: Überblick über die Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-VO
In der am 08. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-Verordnung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein den allgemeinen Anforderungen des § 12a Abs 9 KStG entsprechendes Infrastrukturprojekt nicht klimaschädlich und damit für Zwecke der Zinsschranke bei Ermittlung des Zinsüberhangs bzw. des steuerlichen EBITDA nicht zu berücksichtigen ist. Die Verordnung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen anzuwenden.
GESELLSCHAFTSRECHT | Update Juli 2023
Im Sinne von Modernisierung, Digitalisierung und Internationalisierung kam es in letzter Zeit auch im Gesellschaftsrecht zu mehreren Änderungen bzw Neuerungen, die insbesondere auch für die Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Beratung von Bedeutung sind. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Sie darüber informieren, was sich hinter neuen Begrifflichkeiten wie etwa „VirtGesG“, „GesDigG“, „GesMobG“ und „FlexKapGG“ verbirgt und welche Auswirkungen diese Neuerungen für die Unternehmens- und Beratungspraxis mit sich bringen.
Unternehmensnachfolge bei KMU: Was ist steuerlich zu beachten?
Aktuell stehen in Österreich nach Medienberichten rund 50.000 Klein- und Mittelbetriebe bis 2029 vor der Unternehmensnachfolge. In den nächsten Jahren ist daher mit zahlreichen Betriebsübergaben zu rechnen – und diese zählt zu einer großen persönlichen Herausforderung im unternehmerischen Leben. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dieser Materie auseinanderzusetzen.
Auswirkungen der COVID-Krise auf die Bilanzierung
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch bei der UGB-Bilanzierung zum 31.12.2020 und 2021 in vielen Bereichen zu berücksichtigen, wobei oftmals komplexe Fragestellungen zu beurteilen sind. In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick geben, welche Auswirkungen im Besonderen bei der Bilanzierung zum 31.12.2020 und 2021 relevant sind.
Am Punkt #56 mit Arno Maschke – Unternehmensinsolvenz
Für Unternehmer wohl das Worst-Case-Szenario: die Insolvenz. Verbunden mit den Begriffen Konkurs, Zahlungsunfähigkeit oder Haftung löst „Unternehmensinsolvenz“ naturgemäß negative Assoziationen aus. Dabei ist die Hauptintention des Insolvenzrechts ganz klar die Sanierung von Unternehmen, welche auch den Kern der Restrukturierungsordnung bildet. Dr. Arno Maschke, Rechtsanwalt und Partner bei Schulyok Unger & Partner, gibt einen tiefgreifenden Überblick über die Unternehmensinsolvenz, von der Einleitung des Verfahrens über die Rolle der Gläubiger bis hin zum Sanierungsverfahren und geht dabei den Frage, ob Geschäftsführer haftbar sind und wie sich die Corona-Beihilfen auf Insolvenzen ausgewirkt haben.
Am Punkt #51 mit Lukas Peissl – Gesellschafterstreit
Wer glaubt in Gesellschaften wird nicht gestritten, der irrt. Zu mannigfaltig sind die Themen, die etwa, wie die Gewinnverteilung, die unterschiedliche Meinungen der Gesellschafter zum Gegenstand haben können. Fehlt eine klare Regelung im Gesellschaftsvertrag, ist Streit oftmals vorprogrammiert und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Gesellschaft komplett lahmgelegt wird. Worüber gestritten wird, wie man Streitigkeiten vermeidet, wie man mit Streitigkeiten umgeht und ob der Ausschluss eines Gesellschafters die ultima ratio ist, das alles und noch vieles mehr e
Strafbarkeit juristischer Personen bei Datenschutzverletzungen
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO und der damit einhergehenden Novellierung des DSG kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch gegenüber juristischen Personen eine…
Am Punkt #34 mit Zurab Simonishvili – Die Geschäftsführerhaftung – Das Damoklesschwert über den Köpfen der Geschäftsführer
Sorgfalt eines ordentliche Geschäftsmannes, Business Judgement Rule, Innenhaftung, Direkthaftung gegenüber den Gläubigern, Weisungen und deren Auswirkungen auf die Haftung – dies sind nur einige Themenbereiche, die eng mit der Geschäftsführerhaftung in Zusammenhang stehen. Dr. Zurab Simonishvili von EY Law – Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte beantwortet in diesem Podcast die klassischen Fragen rund um die Geschäftsführerhaftung und räumt mit Irrtümern auf.
Covid-Beihilfen: Was? Wann? Wieviel?
Die einzelnen Hilfsmaßnahmen schließen sich jedoch teilweise wechselseitig aus. Unternehmen sind daher gefordert, die Vorteilhaftigkeit der Inanspruchnahme einzelner Maßnahmen abzuwägen. Fristen sind zu beachten und auch die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen können Optimierungsüberlegungen beeinflussen. Im Journal 1/2021 haben wir einen Überblick über den Fixkostenzuschuss I und II sowie den Verlustersatz präsentiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich neben einer Übersicht dem Ausfallsbonus und den Kombinationsmöglichkeiten der Beihilfen.











