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XXXLutz ist mit seinem Steuersparmodell auch beim VwGH abgeblitzt

Die Finanzbehörde sieht in der Verlagerung von Markenrechten nach Malta eine Umgehung der Steuerpflicht in Österreich, was nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat. (Bild: © APA/GEORG HOCHMUTH) Die Finanzbehörde sieht in der Verlagerung von Markenrechten nach Malta eine Umgehung der Steuerpflicht in Österreich, was nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat. (Bild: © APA/GEORG HOCHMUTH)

Wien/Wels – Der Welser Möbelkonzern XXXLutz hat in seinem Steuerstreit mit der Finanzbehörde eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der Möbelriese versucht seine Steuerzahlungen in Österreich zu reduzieren, indem Markenrechte nach Malta ausgelagert wurden, für die Lizenzgebühren gezahlt werden, wodurch der Gewinn in Österreich verringert wird. Das ist nach Ansicht der Finanzbehörde unzulässig, was nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, berichtet der „Standard“.

Lutz hatte gegen die Entscheidung der Behörde zunächst Revision eingelegt, doch das Bundesfinanzgericht hatte die Rechtsansicht der Finanzbehörde bestätigt. Somit landete der Fall beim Verwaltungsgerichtshof, nachdem der Möbelkonzern schon beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt war. Ende November 2020 wies nun auch das zweite Höchstgericht die Revision ab, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht.

Wie der „Standard“ am Samstag berichtet, fließen jährlich gut 50 Mio. Euro nach Malta, wodurch der Gewinn und damit die Steuerlast in Österreich geschmälert wird. In Malta muss Lutz dafür nur vergleichsweise geringe Abgaben entrichten. (APA)

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