NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSRD
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) bringt umfassende Anpassungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Neben einer schrittweisen Ausweitung des Anwendungskreises der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sieht sie künftig auch eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Da es sich bei der CSRD um eine EU-Richtline handelt, ist diese in Form eines Bundesgesetzes in nationales Recht umzusetzen. Die Richtline trat mit 5. Jänner 2023 in Kraft, die Frist zur nationalen Umsetzung läuft noch bis zum 6. Juli 2024.