Kategorie: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

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Wie „grün“ ist das österreichische Wettbewerbsrecht?

Mit dem KaWeRÄG 2021 hielt eine sog. Nachhaltigkeitsausnahme Einzug in das österreichische Wettbewerbsrecht. Auf den zweiten Blick bewirkt diese Ergänzung jedoch, dass Österreich in einer zumindest EU-weit intensiv geführten Diskussion zum Thema „green competition“ eine Vorreiterrolle einnimmt, da diese die erste und – soweit ersichtlich –  weltweit bisher einzige gesetzliche Normierung einer wettbewerbsrechtlichen Ausnahmeregelung zugunsten ökologisch nachhaltiger Unternehmenskooperationen darstellt.

(Bild: © iStock/marchmeena29)
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CSRD: Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Aufgrund der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non Financial Reporting Directive, NFRD), die in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde, besteht innerhalb der EU bereits seit 2017 für bestimmte (große) Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) sowie für Finanzdienstleister und Versicherungen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf einer Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sieht neben anderen Erweiterungen eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Berichtspflichten vor.

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Am Punkt #63 mit Prof. Sebastian Mock und Moritz Zoppel – Die neue Restrukturierungsordnung (ReO)

er ReO hat der österreichische Gesetzgeber Neuland betreten. Nicht  ganz unumstritten, Gegenstand zahlreicher Diskussionen aber dennoch positiv bewertet ist die ReO nun seit knapp 6 Monaten in  Kraft. Welche Auswirkungen das neue Gesetz hat, wer davon betroffen ist, welche Vorteile es für Schuldner und Gläubiger hat und welche  Voraussetzungen für ein Restrukturierungsverfahren vorliegen müssen, das und noch vieles mehr erfahren Sie von den  Insolvenzrechtsexperten der WU Wien Prof. Sebastian Mock und Dr. Moritz Zoppel.

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Update zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer

In der Praxis hat sich zuletzt ein deutlicher Anstieg an Finanzstrafverfahren aufgrund von WiEReG-Pflichtverletzungen gezeigt. Ausgangspunkt sind zumeist die der Registerbehörde zur Verfügung stehenden Überprüfungsmechanismen. Dabei können großteils automationsunterstützt relativ rasch und einfach WiEReG-Pflichtverletzungen festgestellt werden. Als Beispiele sind hierbei etwa Abgleiche mit Daten in öffentlichen Registern (zB Firmenbuch) sowie Erinnerungsschreiben und Zwangsstrafenandrohungen, die bei nicht fristgerechter Meldung automationsunterstützt erfolgen, zu nennen.

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Die Geschenkannahme durch Machthaber iSd § 153a StGB

§ 153a StGB regelt die Strafbarkeit eines Machthabers, der für die Ausübung seiner Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten einen nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteil angenommen und pflichtwidrig nicht abgeführt hat. Der folgende Beitrag stellt die Besonderheiten des Deliktes in der Praxis dar.

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KÖST-ZUSCHLAG | Empfängerbenennung auch in Betrugsfällen?

Die Finanzverwaltung kann – insbesondere im Rahmen von Außenprüfungen – verlangen, dass der Steuerpflichtige die Empfänger von betrieblich veranlassten Aufwendungen genau bezeichnet. Gelingt diese Empfängerbenennung nicht, so wird der Betriebsausgabenabzug verwehrt und müssen juristische Personen überdies einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer iHv 25 % entrichten, woraus eine Gesamtsteuerbelastung von 50 % resultiert. Das Bundesfinanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 10.12.2020 erneut darauf hingewiesen, dass bei Auslandsbeziehungen insbesondere auch eine erhöhte Mitwirkungspflicht sowie eine Beweisvorsorgepflicht zu beachten ist. Eine erhaltene Visitenkarte bzw der Empfang von div. E-Mails sind zur Erfüllung dieser Verpflichtungen jedenfalls nicht ausreichend, sodass die damit verbundenen negativen steuerlichen Konsequenzen selbst im Falle eines Betrugsszenarios in Kauf zu nehmen sind.

Homeoffice bleibt Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber undArbeitnehmer - Steuerliche Begünstigung bis 600 Euro - Arbeitnehmerim Homeoffice sind unfallversichert. (Bild: © iStock/shironosov)
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EAS-Auskunft: Betriebsstätte bei Hilfstätigkeiten im Konzern?

Übt eine Angestellte einer in Deutschland ansässigen Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Teil einer internationalen Investmentfondsgruppe ist, ihre Tätigkeit zur Gänze in ihrer in Österreich gelegenen Privatwohnung aus und handelt es sich bei der Tätigkeit um Routineaufgaben im Bereich des Rechnungswesens, die für verschiedene Gesellschaften in der Gruppe erbracht werden, so stellt sich die Frage, ob die deutsche Gesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebsstätte begründet.