FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft. Die neue Rechtsform!
Seit Jänner 2024 ist sie in aller Munde, die neue Rechtsform FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft! Sie trägt insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von Gründer:innen und Startups Rechnung. Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die für eine GmbH anzuwendenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Wir haben im Folgenden für Sie das aus steuerlich praktischer Sicht Wichtigste zusammengefasst.
EU-Umgründungsgesetz – so wird die EU-Mobilitätsrichtlinie umgesetzt
Am 20. Jänner 2023 wurde der Begutachtungsentwurf des EU-Umgründungsgesetzes – kurz EU-UmgrG – veröffentlicht, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/2121 der EU in Bezug auf grenzüberschreitende Umgründungen (Verschmelzungen, Umwandlungen und Spaltungen), die sog. „EU-Mobilitäts-Richtlinie“, in österreichisches Recht umgesetzt werden soll.
Wie „grün“ ist das österreichische Wettbewerbsrecht?
Mit dem KaWeRÄG 2021 hielt eine sog. Nachhaltigkeitsausnahme Einzug in das österreichische Wettbewerbsrecht. Auf den zweiten Blick bewirkt diese Ergänzung jedoch, dass Österreich in einer zumindest EU-weit intensiv geführten Diskussion zum Thema „green competition“ eine Vorreiterrolle einnimmt, da diese die erste und – soweit ersichtlich – weltweit bisher einzige gesetzliche Normierung einer wettbewerbsrechtlichen Ausnahmeregelung zugunsten ökologisch nachhaltiger Unternehmenskooperationen darstellt.
CSRD: Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten
Aufgrund der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non Financial Reporting Directive, NFRD), die in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde, besteht innerhalb der EU bereits seit 2017 für bestimmte (große) Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) sowie für Finanzdienstleister und Versicherungen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf einer Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sieht neben anderen Erweiterungen eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Berichtspflichten vor.
Unshell Richtlinie – Neue EU-Initiative gegen „Briefkastenfirmen“
Die EU geht weiter gegen aus ihrer Sicht schädliche Steuerpraktiken vor. Am 22. Dezember 2021 wurde ein Richtlinienentwurf veröffentlicht, dessen Ziel die Verhinderung der Einschaltung von „Briefkastenfirmen“ ist (Unshell-Richtlinie). Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten sollen die Regelungen ab 2024 gelten.
Am Punkt #63 mit Prof. Sebastian Mock und Moritz Zoppel – Die neue Restrukturierungsordnung (ReO)
er ReO hat der österreichische Gesetzgeber Neuland betreten. Nicht ganz unumstritten, Gegenstand zahlreicher Diskussionen aber dennoch positiv bewertet ist die ReO nun seit knapp 6 Monaten in Kraft. Welche Auswirkungen das neue Gesetz hat, wer davon betroffen ist, welche Vorteile es für Schuldner und Gläubiger hat und welche Voraussetzungen für ein Restrukturierungsverfahren vorliegen müssen, das und noch vieles mehr erfahren Sie von den Insolvenzrechtsexperten der WU Wien Prof. Sebastian Mock und Dr. Moritz Zoppel.
Update zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer
In der Praxis hat sich zuletzt ein deutlicher Anstieg an Finanzstrafverfahren aufgrund von WiEReG-Pflichtverletzungen gezeigt. Ausgangspunkt sind zumeist die der Registerbehörde zur Verfügung stehenden Überprüfungsmechanismen. Dabei können großteils automationsunterstützt relativ rasch und einfach WiEReG-Pflichtverletzungen festgestellt werden. Als Beispiele sind hierbei etwa Abgleiche mit Daten in öffentlichen Registern (zB Firmenbuch) sowie Erinnerungsschreiben und Zwangsstrafenandrohungen, die bei nicht fristgerechter Meldung automationsunterstützt erfolgen, zu nennen.
Auswirkungen der COVID-Krise auf die Bilanzierung
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch bei der UGB-Bilanzierung zum 31.12.2020 und 2021 in vielen Bereichen zu berücksichtigen, wobei oftmals komplexe Fragestellungen zu beurteilen sind. In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick geben, welche Auswirkungen im Besonderen bei der Bilanzierung zum 31.12.2020 und 2021 relevant sind.
Strafbarkeit juristischer Personen bei Datenschutzverletzungen
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO und der damit einhergehenden Novellierung des DSG kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch gegenüber juristischen Personen eine…
Die Geschenkannahme durch Machthaber iSd § 153a StGB
§ 153a StGB regelt die Strafbarkeit eines Machthabers, der für die Ausübung seiner Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten einen nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteil angenommen und pflichtwidrig nicht abgeführt hat. Der folgende Beitrag stellt die Besonderheiten des Deliktes in der Praxis dar.
OGH zur Feststellungswirkung von Schuldsprüchen im Verfahren nach dem VbVG
Der OGH präzisiert, unter welchen Voraussetzungen der rechtskräftige Schuldspruch einer natürlichen Person einen Verband bindet, der im betreffenden Verfahren die Rechte des Beschuldigten hatte.
KÖST-ZUSCHLAG | Empfängerbenennung auch in Betrugsfällen?
Die Finanzverwaltung kann – insbesondere im Rahmen von Außenprüfungen – verlangen, dass der Steuerpflichtige die Empfänger von betrieblich veranlassten Aufwendungen genau bezeichnet. Gelingt diese Empfängerbenennung nicht, so wird der Betriebsausgabenabzug verwehrt und müssen juristische Personen überdies einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer iHv 25 % entrichten, woraus eine Gesamtsteuerbelastung von 50 % resultiert. Das Bundesfinanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 10.12.2020 erneut darauf hingewiesen, dass bei Auslandsbeziehungen insbesondere auch eine erhöhte Mitwirkungspflicht sowie eine Beweisvorsorgepflicht zu beachten ist. Eine erhaltene Visitenkarte bzw der Empfang von div. E-Mails sind zur Erfüllung dieser Verpflichtungen jedenfalls nicht ausreichend, sodass die damit verbundenen negativen steuerlichen Konsequenzen selbst im Falle eines Betrugsszenarios in Kauf zu nehmen sind.