Kategorie: BFGjournal

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Unternehmen laufen Gefahr, Rückstellungen zu bilden, die steuerlich nicht anerkannt werden – mit überraschenden Nachforderungen und Festsetzung von Anspruchszinsen. (Bild: © iStock/2d illustrations and photos)
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EINKOMMENSTEUER | Keine Rückstellung für Abfertigung von Vorständen

Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zeigt einmal mehr, dass bei der steuerlichen Behandlung von Rückstellungen für freiwillige Abfertigungszusagen an Vorstandsmitglieder besondere Vorsicht geboten ist. Unternehmen laufen Gefahr, Rückstellungen zu bilden, die steuerlich nicht anerkannt werden – mit überraschenden Nachforderungen und Festsetzung von Anspruchszinsen.

In Zusammenhang mit Grunderwerbssteuer - Legt VfGH Grundstücksbewertung auf Basis des Einheitswertes vor - Sieht Widerspruch zu Sachlichkeitsgebot - "Verfassungsrechtlich bedenklich". (Bild: © Linde Verlag)
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Selbstanzeigen bei WiEReG-Meldepflichtverletzungen: strafbefreiende Wirkung auch ohne Korrekturmeldung

Am 14. Januar 2025 entschied das Bundesfinanzgericht (BFG), dass die strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Meldepflichtverletzungen nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz („WiEReG“) nicht von einer Korrekturmeldung an die Registerbehörde abhängig ist (BFG 14.1.2025, RV/7300035/2024). Damit stellt sich das BFG gegen die Ansicht des BMF, wonach „zeitgleich“ bzw direkt nach der Selbstanzeige eine Korrekturmeldung an die Registerbehörde vorzunehmen ist. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis und die Anforderungen an die „Schadensgutmachung“.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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LOHNSTEUER | Errechnung des Freibetrags iZm Betriebsveranstaltungen

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat sich kürzlich mit der Frage befasst, mit welchem Betrag der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer bei der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen anzusetzen ist. Im Fokus der Entscheidung stand die Überlegung, dass solche Veranstaltungen überwiegend im Interesse des Arbeitgebers stehen und somit gar nicht als geldwerter Vor-teil aus dem Dienstverhältnis zu qualifizieren sind.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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VERFAHRENSRECHT | Aktuelles BFG-Erkenntnis zum Auskunftsbescheid

Der Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO bietet für Abgabenpflichtige die Möglichkeit einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt bereits im Vorab von der Finanzverwaltung rechtsverbindlich beurteilen zu lassen. Der schriftliche Antrag auf Erlassung eines Auskunftsbescheides muss dazu unter anderem die Formulierung von konkreten Rechtsfragen sowie die Darlegung einer eingehend begründeten Rechtsansicht zu den formulierten Rechtsfragen enthalten. In einem aktuellen Erkenntnis urteilte das BFG nun, dass die bescheiderlassende Behörde lediglich zu den angeführten Rechtsfragen absprechen darf und der Antrag in einem späteren Beschwerdeverfahren nicht erweitert werden kann.

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VERFAHRENSRECHT | Vorsorgepflichten bei neuen Geschäftsbeziehungen!

Wenngleich die Abgabenbehörden die für die Besteuerung relevanten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Amts wegen zu erforschen haben, besteht deren Ermittlungspflicht nur innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes. Insbesondere die Ermittlung von Auslandssachverhalten gestaltet sich mitunter schwierig, da diesbezügliche Quellen in der Regel außerhalb des direkten behördlichen Zugriffsbereiches liegen. In solchen Fällen ist nach der Rechtsprechung von einer erhöhten Mitwirkungspflicht der Rechtsunterworfenen auszugehen.

(Bild: © iStock/Elmar-Gubisch)
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Ausländische Pensionsbezüge: Krankenversicherungsbeiträge mindern (nur) Progressionseinkünfte

Werden ausländische Pensionen, die mit inländischen vergleichbar sind, bezogen, so hat der PV-Träger davon ebenso inländische Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten, wenn ein Anspruch auf Krankenversicherung besteht. Diese inländischen Pflichtbeiträge mindern nicht das inländische Einkommen, sondern den entsprechenden ausländischen Bezug. Der Unterschied ist wichtig für die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes (BFG 30.6.2021, RV/4100132/2017).

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EINKOMMENSTEUER | Steuerneutrale Schenkung an Kapitalgesellschaft?

Bei der Schenkung von Betriebsvermögen (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile) zwischen natürlichen Personen sind grundsätzlich die Buchwerte fortzuführen. Wird Betriebsvermögen hingegen einer GmbH zugewendet, so stellt auch ein als „Schenkung“ bezeichnetes Rechtsgeschäft einen Einlagevorgang dar und wird somit steuerlich in einen Tausch umqualifiziert, sodass die übertragende Person allfällige im Übertragungsvermögen enthaltene stille Reserven zu versteuern hat. Anderes gilt hingegen, wenn ein solcher Vorgang unter das Umgründungssteuergesetz fällt. Diese steuerlichen Grundsätze wurden unlängst auch vom Bundesfinanzgericht klargestellt.

(Bild: © iStock/nadia_bormotova)
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Gruppenbesteuerung: Weiterlaufen der Firmenwertabschreibung für bis zum 28. Februar 2014 erworbene EU-Auslandsbeteiligungen in Perioden ab 2014 ff

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat mit Erkenntnis vom 19.3.2021, RV/7103647/2019, entschieden, dass die Firmenwertabschreibung (FW-Afa) für bis zum 28. Februar 2014 erworbene EU-Auslandsbeteiligungen in den Perioden ab dem Jahr 2014 und folgende auch bei bloß potenzieller Kaufpreisrelevanz der FW-Afa zusteht. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Verwaltungspraxis dar.