Bring Your Own Device – Chancen und Risken für Unternehmer
„BYOD“ ist in aller Munde. Der rasante Vorstoß von Smartphones gepaart mit dem, vor allem in Österreich verfügbaren Angebot günstiger Flat-Rate-Tarife führt dazu, dass immer mehr Mitarbeiter ihr gewohntes Privathandy auch beruflich ohne Mehrkosten nutzen können und wollen. Die Mehrheit der Unternehmen stellt sich diesem unaufhaltsamen Trend nicht in den Weg, mit dem naiven Glauben sich nicht rechtlich absichern zu müssen.
Widerrufsvorbehalte, Änderungsvorbehalte und Unverbindlichkeitsvorbehalte im Arbeitsrecht – Zweck, Zulässigkeit und Grenzen
In der arbeitsrechtlichen Beratung spielt die Frage nach der Zulässigkeit von Widerrufs-, Änderungs- und Unverbindlichkeitsvorbehalten eine zunehmende Rolle. Diese Rechtsinstrumente sollen es dem…
22-Euro-Zollfreigrenze für Packerl fällt – Derzeit mehr Kontrollen
Wien – Anfang Juli fällt ja die EU-weit die Zollfreigrenze in Höhe von 22 Euro für Packerln aus Drittstaaten. Durch Corona hat auch von dort der Paketverkehr zugenommen und dabei werden „auffallend viele Sendungen“ aus Ländern außerhalb der EU mit Werten von unter 22 Euro oder als Geschenk mit geringem Wert deklariert, erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag. Beim Zoll gehe man mit Schwerpunktkontrollen gegen die Unterfakturierung vor.
Die GmbH in der Krise: Welche Möglichkeiten haben die Gesellschafter, wenn Banken keine Kredite mehr vergeben?
Befinden sich Gesellschaften in der Krise, weigern sich Banken oft Kredite zu vergeben. Vor allem seit Beginn der Wirtschaftskrise ist eine starke Zurückhaltung der Banken in der Vergabe von Krediten an Gesellschaften, die an Liquiditätsengpässen leiden, zu verzeichnen. Die Verweigerung eines Kredites muss jedoch nicht zwangsweise das Ende der GmbH bedeuten, da das GmbHG mehrere Möglichkeiten vorsieht, wie der GmbH wieder zusätzliche Mittel zugeführt werden können, um sie fortzuführen und sie sozusagen „am Leben zu erhalten“. Der folgende Beitrag soll diese unterschiedlichen Möglichkeiten kurz darstellen und auf die damit verbundenen Risiken eingehen.
XXXLutz ist mit seinem Steuersparmodell auch beim VwGH abgeblitzt
Wien/Wels – Der Welser Möbelkonzern XXXLutz hat in seinem Steuerstreit mit der Finanzbehörde eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der Möbelriese versucht seine Steuerzahlungen in Österreich zu reduzieren, indem Markenrechte nach Malta ausgelagert wurden, für die Lizenzgebühren gezahlt werden, wodurch der Gewinn in Österreich verringert wird. Das ist nach Ansicht der Finanzbehörde unzulässig, was nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, berichtet der „Standard“.
Abweichendes Wirtschaftsjahr und seine Vor- und Nachteile
Ertragsteuerlich gilt als Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr, das sich grund-sätzlich mit dem Kalenderjahr (Regelwirtschaftsjahr) deckt. Doch sowohl im Steuer- als auch Unternehmensrecht wurde bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen. Dadurch soll Unternehmern ein gewisser Gestaltungsspielraum in Bezug auf Unternehmenszielsetzungen und organisatorischer sowie wirtschaftlicher Überlegungen ermöglicht werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Option des abweichenden Wirtschaftsjahres nicht jedem Steuerpflichtigen zusteht.
Wirtschaftsprüfer: Sorgfaltsmaßstab „ein bisschen zurückdrehen“
Wien – Wenn Mitte Jänner für Unternehmen die Stundung für Steuern und Abgaben endet, erhöht sich der Druck auf die Betriebe zu planen, in welchem Zeitraum sie ihre Rückstände begleichen müssen – gar nicht so einfach, wenn sich die Regeln für Umsatzersatz, Stundungen und andere Hilfen oft kurzfristig ändern, sagt der Wirtschaftsprüfer Peter Wundsam. „Es kann sehr leicht passieren, dass ein Unternehmer in die persönliche Haftung gelangt, obwohl es Schulden des Unternehmens sind.“
Das bringt 2021 – Viel Neues, Corona im Mittelpunkt
Wien – Auch das kommende Jahr wird noch ganz im Zeichen der Coronapandemie stehen. Bis die Impfung das Land in vollem Umfang erreicht, gibt es Einschränkungen, aber auch ein Reihe von Hilfsmaßnahmen. Doch das Leben geht weiter, und wie jedes Jahr kommt eine Menge Neuerungen auf die Menschen in Österreich zu, sei es bei der Arbeit, in der Pension, im Gesundheitsbereich, in der Schule, im Verkehr oder auch in der Politik.
Airbnb meldet für 2020 erstmals Vermieterdaten an die Finanz
Wien/San Francisco – Der US-Wohnungsvermittler Airbnb meldet für das Kalenderjahr 2020 erstmals Umsatzdaten seiner Vermieter an die österreichische Finanzverwaltung. Die Finanz kann dann prüfen, ob die Unterkunftsanbieter ihre Einnahmen korrekt versteuert haben. Der seit kurzem an der Wall Street börsennotierte Konzern wollte die Daten lange nicht herausrücken. 2019 schnürte das Finanzministerium ein Digitalpaket, das u. a. Online-Vermietungsplattformen in die Pflicht nimmt.
COVID-19: Insolvenzverdachtsfall – was nun?
Aufgrund der erst kürzlich in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sehen sich viele Unternehmen mit einem weiteren „harten“ Lockdown konfrontiert. Unternehmen sind gut beraten, laufend sowohl die eigene wirtschaftliche Situation zu beurteilen als auch die Bonität der Geschäftspartner im Auge zu behalten.
Das bringt 2021 – Vergünstigungen für Öffis, Bahn und Rad
Wien – In unterschiedlichen Bereichen bringt das Jahr 2021 Vergünstigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. von Bahn und Rad. Ab 1. Juli sind alle vom Arbeitgeber bezahlten Tickets für den öffentlichen Verkehr mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Tageskarten steuerfrei.
Förderungen für E-Autokauf werden harmonisiert
Wien – Das neue Jahr bringt Änderungen bei den Förderungen für E-Autos. Am Gesamtförderbudget von 46 Mio. Euro ändert sich nichts. Besser wird es für Käufer teurerer Privatautos, schlechter für Firmen.
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