Kategorie: News

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Internationales Steuerrecht News SWI

PILLAR 2 | Keine Mindeststeuer für US-Konzerne nach US-G7-Tax Deal

Die globale Mindeststeuer ist der US-Regierung ein Dorn im Auge. Bereits am zweiten Tag seiner Amtszeit verkündete US-Präsident Trump etwaige Optionen zum „Schutz vor diskriminierenden und exterritorialen Steuern“ zulasten von US-Unternehmen auszuloten. Mit dem „One Big Beautiful Bill Act“ (OBBBA) sollte in Section 899 des Internal Revenue Code (IRC) ein auf Reziprozität basierender Steuermechanismus eingeführt werden, der zu einer erhöhten Steuerbelastung für ausländische Steuerpflichtige in Staaten mit einer globalen Mindeststeuer geführt hätte. Am 28.6.2025 hat die G7-Staatengemeinschaft nun einen Deal verkündet: Die USA verzichten auf die Umsetzung von Section 899 IRC, um im Gegenzug von Regelungen der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) ausgenommen zu werden.

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INVESTMENTFONDS | EuGH bestätigt Unionsrechtskonformität des InvFG

Die Unionsrechtskonformität der österreichischen Investmentfondsbesteuerung war schon im InvFG 1993 höchst umstritten. Trotz einer Neukodifikation des InvFG im Jahr 2011 bestanden die Bedenken fort. Auch die Neuregelung in § 188 InvFG wurde in der Folge mehrfach angepasst. In einem spektakulären Verfahrenspingpong zwischen BFG und VwGH hat der VwGH in seiner Entscheidung vom 20.09.2023, Ro 2022/13/0014 den EuGH zur Vereinbarkeit von § 188 InvFG mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 63 AEUV befasst. Am 30. April 2023 hat das europäische Höchstgericht in der Rs C-602/23 schließlich die Unionsrechtskonformität von § 188 InvFG in der alten Rechtslage bestätigt; damit findet die Quellensteuerrückerstattungssaga (zumindest vorerst) ein Ende.

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EUSt | Nutzen und Anforderungen beim unbaren Verfahren in der EU

Unternehmer, die Einfuhren aus dem Drittland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätigen, können sich in vielen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Meldung von Einfuhrumsatzsteuer im sogenannten unbaren Verfahren einen Liquiditätsvorteil verschaffen. Auf welche Besonderheiten Sie als Unternehmer bei der Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer im unbaren Verfahren achten müssen und ob es sich hierbei um eine generelle Steuerstrategie handeln kann, skizzieren wir im Rahmen dieses Beitrages.

Im BFGjournal zu Gast: Mag. Dr. Valentin Bendlinger, MSc LL.M. (NYU), Senior Consultant bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, im Gespräch mit Prof. Dr. Angela Stöger-Frank. (Foto: © ICON)
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#261 – Im BFGjournal zu Gast – Valentin Bendlinger

Bevor Valentin Bendlinger als Senior Consultant in die ICON Wirtschaftstreuhand GmbH eingetreten ist, war er nach seinen Studien an der JKU Linz bis August 2023 als Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien beschäftigt und schloss dort sein Doktoratsstudium mit seiner Monographie mit dem Titel „The OECD’s Global Minimum Tax and its Implementation in the EU“ ab. Zuvor, zwischen 2018 bis 2020, war er bereits als Universitätsassistent an der JKU Linz tätig. Im Jahr 2024 graduierte er als LL.M. des renommierten International Tax Program der New York University School of Law (NYU).

Am 21. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf für das vierte Omnibus-Paket. Darin ist die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie, der Small Midcap Unternehmen, vorgesehen. (Bild: © iStock/Dilok Klaisataporn)
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ESG | Geplante Erleichterungen für mittlere Unternehmen (Omnibus IV)

Am 21. Mai 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf für das vierte Omnibus-Paket veröffentlicht. Der Vorschlag sieht die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie von Small Midcap Companies (SMC) und damit einhergehend Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Die betroffenen Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Mio. Euro Umsatz bzw. bis zu 129 Mio. Euro Bilanzsumme sollen gemäß des Vorschlages von einer Reihe an EU-Vorgaben ausgenommen werden.