GRACE-PERIOD-GESETZ | Rechtssicherheit bei Betriebsübergaben!
Sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentlichen Recht sehen für den Unternehmenskauf Haftungsbestimmungen vor (Erwerberhaftung). Mit dem Grace-Period-Gesetz (BGBl I 2024/56) wurde nun im Bereich des Abgabenrechts die Möglichkeit der „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ geschaffen, um übernahmewilligen Nachfolgern im Familienverband eine größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit zu garantieren. Zudem wurden mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen im Bereich der Gewerbeordnung und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geschaffen.
BILANZIERUNG | Leasingverpflichtungen nach UGB
Die Finanzierung von Vermögensgegenständen über Leasing ist für Unternehmen eine übliche Vorgangsweise. Die Planungssicherheit durch feste Monatsraten und eine im Vorhinein festgelegte Laufzeit sowie eine entsprechende Schonung der Liquidität sind vorteilhafte Gründe, warum diese Finanzierungsform immer häufiger zur Anwendung gelangt. Im Hinblick auf die korrekte bilanzielle Erfassung ist dabei auf diverse Faktoren sowie die vertragliche Ausgestaltung des Leasinggeschäftes Rücksicht zu nehmen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die bestehenden Bestimmungen und die Bilanzierung im UGB geben.
UMSATZREALISIERUNG | Umsatzsteuerrecht versus Unternehmensrecht
Wirtschaftlich schwierige Zeiten und verschiedene Interessenslagen fordern oftmals flexibles Handeln von Unternehmern. Eine kundenseitige Abnahmeverzögerung trotz auftragsgemäßer Fertigstellung und Bekanntgabe der Lieferbereitschaft, stellt den liefernden Unternehmer vor viele Herausforderungen. Was sind die Konsequenzen bei Vereinnahmung des Geldes? Ändert sich der Steuerzeitpunkt? Gibt es Besonderheiten in Bezug auf die Umsatzrealisierung?
UMGRÜNDUNGEN | Anzeige der Umgründung über FinanzOnline ab 01.01.2024
Für Umgründungen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, ist die Anzeige gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG zwingend elektronisch über die Eingabemaske im FinanzOnline durchzuführen. In diesem Beitrag möchten wir Sie kurz zur aktuellen Entwicklung informieren.
FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft. Die neue Rechtsform!
Seit Jänner 2024 ist sie in aller Munde, die neue Rechtsform FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft! Sie trägt insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von Gründer:innen und Startups Rechnung. Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die für eine GmbH anzuwendenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Wir haben im Folgenden für Sie das aus steuerlich praktischer Sicht Wichtigste zusammengefasst.
BILANZIERUNG | Anpassung der Größenklassenkriterien ab 1.1.2024
Seit dem RÄG 2014 erfolgt in Österreich erstmalig eine Anpassung der Schwellenwerte für die Kategorisierung der Wirtschaftseinheiten nach Größenklassen. Im Zuge eines delegierten Rechtsaktes der EU-Kommission werden mit 1. Jänner 2024 die Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatz um 25% angehoben. Diese Änderung soll zu einer Erleichterung bei den Prüfungs- und Berichtspflichten führen.
#167 – 3 Minuten Recht – Was bringt die Mindestbesteuerung?
Geregelt in der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union und national umgesetzt im MinBestG. Erfahren Sie in 3 Minuten worum es bei der Mindestbesteuerung geht und welche Rolle NES, PES und SES spielen werden.
Neues zur Zinsschranke gem § 12a KStG: Überblick über die Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-VO
In der am 08. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-Verordnung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein den allgemeinen Anforderungen des § 12a Abs 9 KStG entsprechendes Infrastrukturprojekt nicht klimaschädlich und damit für Zwecke der Zinsschranke bei Ermittlung des Zinsüberhangs bzw. des steuerlichen EBITDA nicht zu berücksichtigen ist. Die Verordnung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen anzuwenden.
Unternehmensnachfolge bei KMU: Was ist steuerlich zu beachten?
Aktuell stehen in Österreich nach Medienberichten rund 50.000 Klein- und Mittelbetriebe bis 2029 vor der Unternehmensnachfolge. In den nächsten Jahren ist daher mit zahlreichen Betriebsübergaben zu rechnen – und diese zählt zu einer großen persönlichen Herausforderung im unternehmerischen Leben. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dieser Materie auseinanderzusetzen.
Investitionsfreibetrag ab 2023
Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde zusätzlich zu den bestehenden begünstigten Abschreibungen (degressive, beschleunigte Absetzung für Abnutzung) als weiterer Investitionsanreiz ein Investitionsfreibetrag mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 eingeführt. Der neue Investitionsfreibetrag hat zwar gewisse Ähnlichkeiten mit dem bis inklusive des Jahres 2000 gültigen Investitionsfreibetrag, wurde aber in mehreren wesentlichen Punkten an geänderte Erfordernisse angepasst und teilweise vereinfacht.
GRUPPENBESTEUERUNG | Ergebnisausgleich von Schwestergesellschaften?
Die gesetzlichen Regelungen zur österreichischen Gruppenbesteuerung sehen für Fallkonstellationen mit im Ausland ansässigen Gruppenträgern gemäß § 9 Abs 3 TS 4 KStG vor, dass als ausländische Gruppenträger nur beschränkt steuerpflichtige EU/EWR-Gesellschaften fungieren können, die in Österreich über eine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung verfügen und die Beteiligungen an den Gruppenmitgliedern dieser Zweigniederlassung zuzurechnen sind.
Am Punkt #63 mit Prof. Sebastian Mock und Moritz Zoppel – Die neue Restrukturierungsordnung (ReO)
er ReO hat der österreichische Gesetzgeber Neuland betreten. Nicht ganz unumstritten, Gegenstand zahlreicher Diskussionen aber dennoch positiv bewertet ist die ReO nun seit knapp 6 Monaten in Kraft. Welche Auswirkungen das neue Gesetz hat, wer davon betroffen ist, welche Vorteile es für Schuldner und Gläubiger hat und welche Voraussetzungen für ein Restrukturierungsverfahren vorliegen müssen, das und noch vieles mehr erfahren Sie von den Insolvenzrechtsexperten der WU Wien Prof. Sebastian Mock und Dr. Moritz Zoppel.