BILANZIERUNG | Anpassung der Größenklassenkriterien ab 1.1.2024
Seit dem RÄG 2014 erfolgt in Österreich erstmalig eine Anpassung der Schwellenwerte für die Kategorisierung der Wirtschaftseinheiten nach Größenklassen. Im Zuge eines delegierten Rechtsaktes der EU-Kommission werden mit 1. Jänner 2024 die Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatz um 25% angehoben. Diese Änderung soll zu einer Erleichterung bei den Prüfungs- und Berichtspflichten führen.
#119 – Thomas Baumgartner – HinweisgeberInnenschutzgesetz: Großer Wurf oder lahme Ente?
Vom Nationalrat am 1.2.2023 beschlossen und vom Bundesrat am 16.2.2023 abgesegnet hat Österreich damit mit einer Verspätung von 14 Monaten die EU-Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt. Welche Unternehmen vom Gesetz betroffen sind, welche Pflichten sie treffen und welche Missstände eigentlich gemeldet werden können erfahren Sie in diesem Podcast mit Thomas Baumgartner von Haslinger / Nagele Rechtsanwälte.
Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien
Die EU-Kommission hat Großbritannien zu einem sicheren Drittstaat erklärt und ermöglicht so (vorläufig) weiterhin einen freien Datenverkehr.
EAS: Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
Wird ein in Österreich ansässiger Alleingeschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland überwiegend in Österreich tätig („Ferngeschäftsführung“), so kommt Art 16 Abs 2 DBA Deutschland nur dann zur Anwendung, wenn die Gesellschaft auch bkommensrechtlich in Deutschland ansässig ist.
EuGH zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage
Bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage eines von Mehrwertsteuerpflichtigen verschleierten Umsatzes ist davon auszugehen, dass die von der Steuerverwaltung rekonstruierten gezahlten und erhaltenen Beträge die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Neue Standardvertragsklauseln für den Datentransfer in Drittländer
Die EU-Kommission hat nach dem Schrems II Urteil nun neue Standardvertragsklauseln beschlossen und veröffentlicht. Diese sollen die Vorgaben des EuGH berücksichtigen und wieder einen rechtssicheren Datentransfer in Drittländer ermöglichen. So einfach wie in der Vergangenheit wird das allerdings trotzdem nicht mehr.
VwGH zur Rückzahlung an Abzugsteuer bei der Gestellung von Arbeitskräften
Die Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG dient bei der Gestellung von Arbeitskräften auch der Sicherstellung der Steuerpflicht der Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer. Es stehen grundsätzlich drei Verfahren für eine Entlastung vom Steuerabzug zur Verfügung.
Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie
Am 22. 6. 2021 wurde die Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland zur Grenzgängerregelung und zur Homeoffice-Regelung in der FIndok veröffentlicht.
Zwei Sammelerlässe zur Auslegung des DBA Deutschland
Am 17. 6. 2021 wurden zwei Sammelerlässe in der Findok veröffentlicht, die der Bereinigung überholter Erlässe bzw Erlassaussagen iZm der Auslegung des DBA Deutschland dienen.
Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen (Juni 2021)
Der Erlass des BMF vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0027-IV/8/2019, BMF-AV 2019/10, wird aufgehoben und durch diesen Erlass ersetzt (Änderungen kursiv).
Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. 5. 2021)
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2021 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2021 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission im Juni: wichtigste Beschlüsse
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission werden im Folgenden nach Politikfeldern geordnet vorgestellt. Die Kommission hat zudem beschlossen, 239 Verfahren einzustellen, in denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind.