IBAN-Namensabgleich ab sofort verpflichtend: Neue Regeln für Überweisungen in Österreich und der EU
Seit Oktober 2025 gelten neue EU-weite Regeln für den Zahlungsverkehr: Der IBAN-Namensabgleich („Verification of Payee“) ist nun verpflichtend. Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen.
UMSATZSTEUER | Neues in europäischen Ländern 1. Teil
Für international tätige Unternehmen ist das Umsatzsteuerrecht zu einem der entscheidenden Compliance-Faktoren geworden. Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit bedeutet heute, sich laufend mit einer Vielzahl unterschiedlicher steuerlicher Vorgaben auseinanderzusetzen. Zwar sorgt das europäische Mehrwertsteuersystem in vielen Punkten für eine gewisse Harmonisierung, doch die Details in der Umsetzung unterscheiden sich von Land zu Land – und genau diese Unterschiede können ein erhebliches Risiko in sich bergen.
Eine pauschale Ausgleichszahlung der öffentlichen Hand ist ein echter Zuschuss und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer
Am 8. Mai 2025 entschied der EuGH in der Rechtssache C-615/23, dass pauschale Ausgleichszahlungen, die von einer Gebietskörperschaft an ein Verkehrsunternehmen zur Deckung von Verlusten im öffentlichen Personenverkehr gezahlt werden, nicht in die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage einfließen.
RECHNUNGSLEGUNG | IFRS 18 – Standard zur Darstellung im Abschluss
Durch den neuen (Konzern-)Rechnungslegungsstandard IFRS 18 wird die Darstellung in IFRS-Abschlüssen neu konzipiert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in klar definierte Kategorien gegliedert, neue Zwischensummen sind verpflichtend anzugeben und unternehmensspezifische Kennzahlen sind detaillierter zu erläutern. Was das konkret für IFRS-Anwender in Österreich bedeutet und ab wann der neue Standard anzuwenden ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
ZOLL | Zugang für Zentralanwendungen der EU rechtzeitig beantragen!
Mit Ende des Jahres 2025 wird das Unternehmensserviceportal (USP) als Authentifizierungs- und Autorisierungsportal für zollrelevante Anwendungen abgelöst. Ab 1. Jänner 2026 sind diese Anwendungen für den Zoll in Österreich nur mehr über das europäische Portal UUM&DS erreichbar. Für Zollpraktiker und international agierende Unternehmen ist daher eine rechtzeitige Registrierung und Umstellung notwendig, um einen reibungslosen Arbeitsprozess zu sichern. Im Rahmen dieses Beitrages informieren wir Sie, welche Anwendungen betroffen sind und was Sie bei der Anmeldung zu diesem Portal beachten müssen.
Vorsteuererstattung in der EU für Rechnungen aus 2024
Das Vorsteuerrückerstattungsverfahren für Unternehmer im Binnenmarkt für Vorsteuern aus der EU erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Online-Portal im Ansässigkeitsstaat. In Österreich ist der Antrag für Vorsteuern im Erstattungsverfahren für alle anderen 26 Mitgliedstaaten über das Finanz-Online Portal einzubringen. Es sind weder die Unternehmerbescheinigung (U70) noch die Originalrechnungen beizulegen. Der Erstattungs-Mitgliedstaat kann für bestimmte Rechnungen – Betrag größer als EUR 1.000,00 sowie Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00 – die automatische Übermittlung von Rechnungskopien verlangen.
TRANSFER PRICING | Verrechnungspreise im Visier der Strafbehörden
Lange galten Verrechnungspreisfeststellungen als rein steuerliche Fragestellung – doch das ändert sich zunehmend. Die Finanzstrafbehörde im Amt für Betrugsbekämpfung nimmt grenzüberschreitende Preisgestaltungen nun verstärkt auch aus finanzstrafrechtlicher Sicht unter die Lupe. Was Unternehmen, Steuerabteilungen und Berater jetzt wissen und beachten müssen.
Zölle und Verrechnungspreise: Update aus Anlass des Zoll-Deals EU / USA
Seit Frühjahr 2025 haben aufgrund der geplanten Zollmaßnahmen der US-Regierung Zölle in Höhe von rund 30% (10% Basiszoll; 20% Zusatzzoll für EU-Länder) ab 1. August 2025 sowie ein echter Handelskrieg gedroht. Nunmehr scheint es zu einem Deal zu kommen, durch den die Zölle wieder in Richtung 15% gesenkt werden sollten. Dennoch haben Zölle nach wie vor hohe Relevanz für in den USA tätige Unternehmen und insbesondere auch auf deren Verrechnungspreisstrukturen, was in der Folge kurz zusammengefasst wird.
PILLAR 2 | Keine Mindeststeuer für US-Konzerne nach US-G7-Tax Deal
Die globale Mindeststeuer ist der US-Regierung ein Dorn im Auge. Bereits am zweiten Tag seiner Amtszeit verkündete US-Präsident Trump etwaige Optionen zum „Schutz vor diskriminierenden und exterritorialen Steuern“ zulasten von US-Unternehmen auszuloten. Mit dem „One Big Beautiful Bill Act“ (OBBBA) sollte in Section 899 des Internal Revenue Code (IRC) ein auf Reziprozität basierender Steuermechanismus eingeführt werden, der zu einer erhöhten Steuerbelastung für ausländische Steuerpflichtige in Staaten mit einer globalen Mindeststeuer geführt hätte. Am 28.6.2025 hat die G7-Staatengemeinschaft nun einen Deal verkündet: Die USA verzichten auf die Umsetzung von Section 899 IRC, um im Gegenzug von Regelungen der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) ausgenommen zu werden.
EUSt | Nutzen und Anforderungen beim unbaren Verfahren in der EU
Unternehmer, die Einfuhren aus dem Drittland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätigen, können sich in vielen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Meldung von Einfuhrumsatzsteuer im sogenannten unbaren Verfahren einen Liquiditätsvorteil verschaffen. Auf welche Besonderheiten Sie als Unternehmer bei der Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer im unbaren Verfahren achten müssen und ob es sich hierbei um eine generelle Steuerstrategie handeln kann, skizzieren wir im Rahmen dieses Beitrages.
ESG | Geplante Erleichterungen für mittlere Unternehmen (Omnibus IV)
Am 21. Mai 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf für das vierte Omnibus-Paket veröffentlicht. Der Vorschlag sieht die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie von Small Midcap Companies (SMC) und damit einhergehend Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Die betroffenen Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Mio. Euro Umsatz bzw. bis zu 129 Mio. Euro Bilanzsumme sollen gemäß des Vorschlages von einer Reihe an EU-Vorgaben ausgenommen werden.
Deutschland: Verschärfungen für Verrechnungspreisdokumentation
Mit Wirkung für Betriebsprüfungen in Deutschland, die ab Jänner 2025 beginnen, wurden einige Verschärfungen zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumentation eingeführt. Der Hintergrund für die Verschärfungen liegt insbesondere in der Beschleunigung von Außenprüfungen und der Erhöhung der Transparenz von konzerninternen Geschäftsbeziehungen internationaler Unternehmen.












