Kategorie: Internationales Steuerrecht

Die SWI – Steuer und Wirtschaft International – bietet Fachnews für Anwälte und Steuerberater zum Internationalen Steuerrecht. Ihre Tax and Business Review.

 

Die geplanten Änderungen im Rahmen von ViDA – insbesondere die Ausweitung des EU-OSS – stellen einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung der umsatzsteuerlichen Pflichten innerhalb der EU dar. (Bild: © iStock/Andrzej Rostek)
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ViDA in der Praxis | Single VAT Registration – EU OSS

Pillar 3 des Mehrwertsteuer-Reformpakets ViDA verfolgt das Ziel umsatzsteuerrechtliche Registrierungstatbestände in der EU zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Änderungen an verschiedenen Stellen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie der Durchführungsverordnung vorgesehen. Zum einen werden die Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) erweitert, zum anderen wird der Anwendungsbereich des EU-One-Stop-Shop (EU-OSS)-Verfahrens ausgedehnt. Dieser Newsletter beleuchtet die vorgesehenen Änderungen zur Erweiterung des EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) und veranschaulicht die ab dem 1. Juli 2028 zu erwartenden Auswirkungen anhand von Praxisbeispielen.

Das BFG verweigerte im gegenständlichen Erkenntnis einen Anrechnungsvortrag, allerdings mit nicht überzeugenden Gründen. (Bild: © iStock/Oleg Elkov)
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DOPPELBESTEUERUNG | BFG verweigert Anrechnungsvortrag

Im Erkenntnis des BFG vom 27.1.2025, RV7/7103662/2023 begehrte eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft, als Gruppenträgerin den Vortrag von nicht anrechenbaren italienischen und britischen Körperschaftsteuern, die von den Gewinnen der dort gelegenen Betriebsstätten erhoben worden sind. Das BFG verweigerte einen Anrechnungsvortrag, allerdings mit nicht überzeugenden Gründen.

(Bild: © iStock/CoreDesignKEY)
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TRANSFER PRICING | Deutsches Urteil zu zinslosem Darlehen

Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hat in seinem Urteil vom 25.09.2024 (1 K 1258/18) entschieden, dass die unverzinsten und unbesicherten Konzerndarlehen durch wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt werden können. Diese wirtschaftlichen Gründe stehen einer außerbilanziellen Einkünftekorrektur nach § 1 AStG entgegen. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. I R 23/24). Nachfolgend finden Sie die Kernaussagen des Urteils. Wir haben auch untersucht, wie das Urteil im Lichte der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien idF des Wartungserlasses 2025 zu beurteilen ist.

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ZOLL | Key Facts zur Bemessungsgrundlage in Zeiten steigender Zölle

Der globale Handel steht vor großen Herausforderungen und wird durch taktische Überlegungen der weltweit größten Wirtschaftsräume zunehmend erschwert. Durch die von den USA in den vergangenen Monaten verhängten Zollmaßnahmen auf diverse Importgüter haben viele Staaten mit Gegenzöllen reagiert. Es besteht die Gefahr, dass sich dieser Machtkampf einzelner politischer Akteure zu einem Handelskrieg hochschaukelt, dessen volle Wucht als erstes jene Unternehmen zu spüren bekommen, die tagtäglich mit Importen und Exporten zu tun haben. Bei diesen schwierigen Rahmenbedingungen ist es umso wichtiger, Zollprozesse zu evaluieren und nach Lösungen zu suchen, die Kosten bzw. auch gewisse Risiken minimieren.

Internationales Steuerrecht Nachhaltigkeit News SWI

Die Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Die wichtigsten Vorschläge zur CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie im Überblick

Die EU-Kommission hatte zukünftige Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits in ihrem Arbeitsprogramm 2025 als Omnibus-Vorschläge angekündigt. Am 26.02.2025 präsentierte die Europäische Kommission neben dem Clean Industrial Deal auch das Omnibus I Paket, das insbesondere Änderungsvorschläge hinsichtlich der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie Verordnung enthält.  

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DBA | Doppelte Nichtbesteuerung durch Qualifikationskonflikte

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beschränken Besteuerungsrechte und unterdrücken somit nationales Steuerrecht. Durch unterschiedliche Auslegung von Regelungen eines DBA durch die beiden Vertragsstaaten können negative Qualifikationskonflikte ausgelöst werden, mit der Folge einer doppelten Nichtbesteuerung. Um dem entgegenzuwirken, sehen einzelne DBA, die zwecks Vermeidung von Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode vorsehen, sogenannte „Switch-Over“- oder „Subject-To-Tax“-Klauseln vor, die es dem Ansässigkeitsstaat ermöglichen, die Steuerfreistellung von Auslandseinkünften zu verweigern. Das BFG hatte sich kürzlich mit der Auslegung einer solchen „Switch-Over“-Klausel im DBA Deutschland idF vor dem Abänderungsprotokoll 2023 zu befassen.

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UMSATZSTEUER I Update – aktuelle Änderungen in Europa

Das Umsatzsteuerrecht ist eine sehr dynamische Materie. Sobald ein Unternehmer grenzüberschreitend tätig wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, mit einer anderen Gesetzeslage konfrontiert zu werden. Obwohl in Europa durch das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in vielen Belangen eine harmonisiertes Umsatzsteuerrecht vorliegt, sind es gerade die Unterschiede in den Details, die große Auswirkungen haben können. International tätigen Unternehmern bleibt es somit nicht erspart Geschäftsfälle immer wieder zu prüfen und dabei abzuwägen, ob durch Neuerungen bzw. Änderungen Handlungsbedarf besteht.

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DOPPELBESTEUERUNG | Kein § 48 BAO bei gescheiterter Steuerplanung!

Hybride Gesellschaften gehörten lange zum klassischen Kanon der internationalen Steuerplanung. Die unterschiedliche steuerliche Einordnung von Rechtspersonen, entweder als steuerlich transparent oder intransparent jeweils im Ansässigkeitsstaat der Rechtsperson und jenem der Gesellschafter kann allerdings wirtschaftliche Doppelbesteuerung bewirken und ein vermeintlich lukratives Steuergestaltungsmodelle in eine wahre Steuerfalle verwandeln. Da DBA für wirtschaftliche Doppelbesteuerung regelmäßig keine Entlastung gewähren, bleibt als letzter Ausweg häufig nur eine Entlastung nach § 48 Abs 5 BAO, die allerdings im Ermessen der Behörde liegt. Wie das BFG aber erst kürzlich entschieden hat, bedeutet Ermessen gerade nicht, dass der Bundesminister für Finanzen steuerliche Fehlplanungen und unterlassene Mitwirkungspflichten sanieren muss.