PILLAR 2 | Keine Mindeststeuer für US-Konzerne nach US-G7-Tax Deal
Die globale Mindeststeuer ist der US-Regierung ein Dorn im Auge. Bereits am zweiten Tag seiner Amtszeit verkündete US-Präsident Trump etwaige Optionen zum „Schutz vor diskriminierenden und exterritorialen Steuern“ zulasten von US-Unternehmen auszuloten. Mit dem „One Big Beautiful Bill Act“ (OBBBA) sollte in Section 899 des Internal Revenue Code (IRC) ein auf Reziprozität basierender Steuermechanismus eingeführt werden, der zu einer erhöhten Steuerbelastung für ausländische Steuerpflichtige in Staaten mit einer globalen Mindeststeuer geführt hätte. Am 28.6.2025 hat die G7-Staatengemeinschaft nun einen Deal verkündet: Die USA verzichten auf die Umsetzung von Section 899 IRC, um im Gegenzug von Regelungen der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) ausgenommen zu werden.
EUSt | Nutzen und Anforderungen beim unbaren Verfahren in der EU
Unternehmer, die Einfuhren aus dem Drittland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätigen, können sich in vielen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Meldung von Einfuhrumsatzsteuer im sogenannten unbaren Verfahren einen Liquiditätsvorteil verschaffen. Auf welche Besonderheiten Sie als Unternehmer bei der Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer im unbaren Verfahren achten müssen und ob es sich hierbei um eine generelle Steuerstrategie handeln kann, skizzieren wir im Rahmen dieses Beitrages.
ESG | Geplante Erleichterungen für mittlere Unternehmen (Omnibus IV)
Am 21. Mai 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf für das vierte Omnibus-Paket veröffentlicht. Der Vorschlag sieht die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie von Small Midcap Companies (SMC) und damit einhergehend Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Die betroffenen Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Mio. Euro Umsatz bzw. bis zu 129 Mio. Euro Bilanzsumme sollen gemäß des Vorschlages von einer Reihe an EU-Vorgaben ausgenommen werden.
Deutschland: Verschärfungen für Verrechnungspreisdokumentation
Mit Wirkung für Betriebsprüfungen in Deutschland, die ab Jänner 2025 beginnen, wurden einige Verschärfungen zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumentation eingeführt. Der Hintergrund für die Verschärfungen liegt insbesondere in der Beschleunigung von Außenprüfungen und der Erhöhung der Transparenz von konzerninternen Geschäftsbeziehungen internationaler Unternehmen.
ViDA in der Praxis | Single VAT Registration – EU OSS
Pillar 3 des Mehrwertsteuer-Reformpakets ViDA verfolgt das Ziel umsatzsteuerrechtliche Registrierungstatbestände in der EU zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Änderungen an verschiedenen Stellen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie der Durchführungsverordnung vorgesehen. Zum einen werden die Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) erweitert, zum anderen wird der Anwendungsbereich des EU-One-Stop-Shop (EU-OSS)-Verfahrens ausgedehnt. Dieser Newsletter beleuchtet die vorgesehenen Änderungen zur Erweiterung des EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) und veranschaulicht die ab dem 1. Juli 2028 zu erwartenden Auswirkungen anhand von Praxisbeispielen.
DOPPELBESTEUERUNG | BFG verweigert Anrechnungsvortrag
Im Erkenntnis des BFG vom 27.1.2025, RV7/7103662/2023 begehrte eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft, als Gruppenträgerin den Vortrag von nicht anrechenbaren italienischen und britischen Körperschaftsteuern, die von den Gewinnen der dort gelegenen Betriebsstätten erhoben worden sind. Das BFG verweigerte einen Anrechnungsvortrag, allerdings mit nicht überzeugenden Gründen.
TRANSFER PRICING | Deutsches Urteil zu zinslosem Darlehen
Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hat in seinem Urteil vom 25.09.2024 (1 K 1258/18) entschieden, dass die unverzinsten und unbesicherten Konzerndarlehen durch wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt werden können. Diese wirtschaftlichen Gründe stehen einer außerbilanziellen Einkünftekorrektur nach § 1 AStG entgegen. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. I R 23/24). Nachfolgend finden Sie die Kernaussagen des Urteils. Wir haben auch untersucht, wie das Urteil im Lichte der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien idF des Wartungserlasses 2025 zu beurteilen ist.
Was wird der Omnibus-Vorschlag bringen?
Am 26. Februar 2025 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Omnibus-Richtlinie (Omnibus-Vereinfachungspaket) vor, die darauf abzielt, die Verwaltungsverfahren für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD und der EU-Taxonomie zu straffen und zu vereinfachen.
ZOLL | Key Facts zur Bemessungsgrundlage in Zeiten steigender Zölle
Der globale Handel steht vor großen Herausforderungen und wird durch taktische Überlegungen der weltweit größten Wirtschaftsräume zunehmend erschwert. Durch die von den USA in den vergangenen Monaten verhängten Zollmaßnahmen auf diverse Importgüter haben viele Staaten mit Gegenzöllen reagiert. Es besteht die Gefahr, dass sich dieser Machtkampf einzelner politischer Akteure zu einem Handelskrieg hochschaukelt, dessen volle Wucht als erstes jene Unternehmen zu spüren bekommen, die tagtäglich mit Importen und Exporten zu tun haben. Bei diesen schwierigen Rahmenbedingungen ist es umso wichtiger, Zollprozesse zu evaluieren und nach Lösungen zu suchen, die Kosten bzw. auch gewisse Risiken minimieren.
Die Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Die wichtigsten Vorschläge zur CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie im Überblick
Die EU-Kommission hatte zukünftige Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits in ihrem Arbeitsprogramm 2025 als Omnibus-Vorschläge angekündigt. Am 26.02.2025 präsentierte die Europäische Kommission neben dem Clean Industrial Deal auch das Omnibus I Paket, das insbesondere Änderungsvorschläge hinsichtlich der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie Verordnung enthält.
DBA | Doppelte Nichtbesteuerung durch Qualifikationskonflikte
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beschränken Besteuerungsrechte und unterdrücken somit nationales Steuerrecht. Durch unterschiedliche Auslegung von Regelungen eines DBA durch die beiden Vertragsstaaten können negative Qualifikationskonflikte ausgelöst werden, mit der Folge einer doppelten Nichtbesteuerung. Um dem entgegenzuwirken, sehen einzelne DBA, die zwecks Vermeidung von Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode vorsehen, sogenannte „Switch-Over“- oder „Subject-To-Tax“-Klauseln vor, die es dem Ansässigkeitsstaat ermöglichen, die Steuerfreistellung von Auslandseinkünften zu verweigern. Das BFG hatte sich kürzlich mit der Auslegung einer solchen „Switch-Over“-Klausel im DBA Deutschland idF vor dem Abänderungsprotokoll 2023 zu befassen.
Elektronische Rechnung für innerstaatliche Geschäfte in Deutschland
Deutschland hat die Initiative der Europäischen Kommission vorgenommen und mit 01.01.2025 die E-Rechnungspflicht für innerstaatliche Leistungen in Deutschland eingeführt, mit großzügigen Übergangsfristen. Diese Neuerungen können auch Auswirkungen auf österreichische Unternehmen haben.