Kategorie: PV-Info

PV-Info ist die Nr. 1 in der Personalverrechnung. Die Fachzeitschrift des Linde Verlags für Personalverrechner und Gehaltsverrechner.

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Neues zur Angleichung des Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer: Warum Frauen ihr Pensionsantrittsalter nochmals überprüfen sollten

Das frühestmögliche Antrittsalter für die Regelpension bei Männern liegt schon lange bei 65 Jahren. Dass das Pensionsantrittsalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen wird, ist eigentlich ein alter Hut. Beginnend mit 2024 wird die Angleichung nun aber konkret. Im Nationalrat gab es kürzlich einen Beschluss (1922 der Beilagen XXVII. GP) mit einem sehr interessanten Detail, der materiell insbesondere Frauen mit Geburtstagen im Juni oder Dezember begünstigen kann. Warum das so ist, soll die folgende Tabelle zeigen:

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Lohnsteuerfreie Teuerungsprämie

Bereits Ende Juni 2022 hat der Gesetzgeber durch das Teuerungs-Entlastungspaket die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitnehmer:innen durch eine lohnsteuerfreie Teuerungsprämie entlastet werden. Dabei können Arbeitgeber:innen bis zu höchstens 3.000 Euro – jeweils im Kalenderjahr 2022 und 2023 – abgabenfrei an ihre Mitarbeitenden bezahlen können. 2.000 Euro können ohne, weitere 1.000 Euro mit lohngestaltender Vorschrift abgabenfrei gewährt werden.

Nationales Steuerrecht News Personalverrechnung PV-Info

Steuerfreie Teuerungsprämie für Mitarbeitende

Das am 23. Juni 2022 im Parlament beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket enthält neben anderen Entlastungsmaßnahmen folgende Möglichkeit: Zahlen Arbeitgebende ihren Beschäftigten in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, werden derartige Zahlungen als „Teuerungsprämie“ in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt 3 000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Die Teuerungsprämie ist in diesem Ausmaß auch von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten befreit.

(Bild: © iStock/Lupei Petru Catalin)
Einkommensteuer News Personalverrechnung PV-Info

Die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde eine steuerfreie Gewinnbeteiligung von jährlich höchstens EUR 3.000 für aktive Arbeitnehmer:innen eingeführt. Das BMF hat Ende März 2022 in Ergänzung zum Gesetzestext umfassend seine Rechtsmeinung zu einzelnen offenen Fragen publiziert. Wir zeigen hier wesentliche praktische Aspekte für die Steuerfreiheit auf: