Kategorie: Nachhaltigkeit

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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | EU-Taxonomie-Verordnung

Die Berichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt nicht nur zu einer Ausweitung der zu berichtenden Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sondern zukünftig auch zu einem Anstieg der Zahl der Unternehmen, die Informationen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung offenlegen müssen. Durch die EU-Taxonomie-Verordnung steht ein einheitliches Klassifizierungssystem für die Beurteilung ob Wirtschaftstätigkeiten als „nachhaltig“ bzw. „grün“ gelten zur Verfügung.

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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Wertschöpfungskette (EFRAG IG 2)

Im Mai 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Umsetzungsleitfäden, die die Unternehmen bei der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen sollen. EFRAG IG 2: Value Chain Implementation Guidance fokussiert sich auf die Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS.

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#215 – Klimaklagen: Was kommt auf Unternehmen zu?

Wegweisende Urteile wie jenes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im April 2024 die Schweiz zu mehr Klimaschutz verpflichtete, aber auch jenes gegen den Ölkonzern Shell aus dem Jahr 2021, der seine CO2-Emissionen drastisch reduzieren muss, ebnen den Weg für zukünftige Verfahren gegen Staaten, aber auch gegen Unternehmen in Europa. Welche Implikationen diese Entscheidungen für Österreich und hier ansässige Unternehmen haben und welche rechtlichen Hebel künftig ein Vorgehen gegen Unternehmen aufgrund des Klimaschutzes möglich machen könnten, besprechen wir in dieser Folge. 

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#210 – 3 Minuten Recht – Ökodesign-Verordnung

Müllberge, Ressourcen- und Energieverschwendung, hohe Treibhausgas-Emissionen – diesen Problemen will die EU mit der neuen Ökodesign-Verordnung begegnen, die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist und einen wesentlichen Beitrag in der Entwicklung zur Kreislaufwirtschaft leisten soll. Was sie regelt, wer davon betroffen ist und wie die Umsetzung aussieht, erfahren Sie kompakt in dieser Folge von 3-Minuten-Recht.

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GREEN TAX | Die Weiterentwicklung der Kunststoffbesteuerung in Europa

Aus Unternehmenssicht führt kein Weg daran vorbei, denn Fakt ist: die Einführung und Weiterentwicklung von Kunststoffsteuern ist ein zentraler Bestandteil der Bemühungen der EU zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Grundlage dafür ist die EU-Einwegkunststoffrichtlinie, welche den Rahmen, die Absichten und die möglichen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten präzisiert. Einzelne europäische Länder haben bereits unterschiedliche Ansätze und Regelungen eingeführt, andere warten noch ab oder sind bereits intensiv an der Ausarbeitung eigener Strategien. Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über das Grundlagenwerk dieser Richtlinie und verweist auf die aktuelle Studie unseres Netzwerkpartners WTS Global, aus der die aktuellen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten ersichtlich sind.

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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSDDD

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) sieht Verpflichtungen für Unternehmen vor, ihre Lieferkette auf fragwürdige Praktiken in Bezug auf Umwelt- und Arbeitsaspekte zu überprüfen. Das Europäische Parlament hat dem Kompromisstext zur Richtlinie am 24.4.2024 seine Zustimmung erteilt. Am 24.5.2024 hat der Rat der Europäischen Union dem Kompromisstext zur CSDDD zugestimmt.

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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSRD

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) bringt umfassende Anpassungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Neben einer schrittweisen Ausweitung des Anwendungskreises der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sieht sie künftig auch eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Da es sich bei der CSRD um eine EU-Richtline handelt, ist diese in Form eines Bundesgesetzes in nationales Recht umzusetzen. Die Richtline trat mit 5. Jänner 2023 in Kraft, die Frist zur nationalen Umsetzung läuft noch bis zum 6. Juli 2024.