Kategorie: SWK

Die SWK ist die führende Zeitschrift für österreichisches Steuer- und Wirtschaftsrecht. Die Steuer- und WirtschaftsKartei jetzt auch auf Linde Media.

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Haftung von Prokuristen gemäß § 9 Abs 1 BAO?

Wie im BFGjournal 2023 berichtet wurde, hatte das BFG die Rechtsfrage zu entscheiden gehabt, ob ein Prokurist, der nach der Aktenlage bei zwei GmbH die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen gesellschaftsintern übernommen hatte, als „Vertreter“ im Sinne des § 83 BAO auf Grundlage des § 9 BAO zur Haftung für die nicht einbringlichen Abgaben der Gesellschaften herangezogen werden durfte. Das BFG verneinte dies, die Abgabenbehörde erhob dagegen die Amtsrevision. Die Antwort auf diese Rechtsfrage hat nun der VwGH unter Heranziehung der Reichsabgabenordnung 1931 und der Gesetzesmaterialien zur Stammfassung der BAO gegeben.

Während entgeltlich erworbene KI-Tools des Anlagevermögens zu aktivieren sind, gilt für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Aktivierungsverbot. (Bild: © iStock/Digital43)
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BILANZIERUNG | Behandlung Künstlicher Intelligenz im Jahresabschluss

„Künstliche Intelligenz“ (KI) ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern hat bereits Einzug in die Geschäftsprozesse vieler Unternehmen gehalten und sich vielfach auch schon zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor entwickelt. Die Automatisierung von Prozessen und personalisierte Kundenerfahrungen erhöhen die Effizienz und verschaffen den Unternehmen entsprechende Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig ermöglicht KI auch Kosteneinsparungen, datenbasierte Entscheidungsfindung und Innovationsförderung.

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TERMIN 30.9.2025 | Diese Fristen sollten Sie nicht versäumen!

Der 30. September zählt zu den wichtigsten Terminen des Finanz- und Steuerjahres in Österreich. Denn bis zu diesem Stichtag können noch Maßnahmen betreffend Steuernach- und -vorauszahlungen, Erfüllung bestimmter Meldepflichten sowie Vorsteuerrückerstattungen gesetzt werden. Mit dem nachfolgenden Beitrag möchten wir Sie auch heuer wieder an die wichtigsten To-Do’s bis 30.9.2025 zur Vermeidung negativer Konsequenzen erinnern und haben die wesentlichen Aspekte zu den einzelnen Themen nochmals übersichtlich zusammengefasst.

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OFFENLEGUNG | Neuerungen für Veröffentlichung von Jahresabschlüssen!

Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse nach den maßgeblichen Regelungen des UGB innerhalb von fünf Monaten aufstellen und binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demgemäß sind die Abschlüsse zum 31.12.2024 bis spätestens 30.9.2025 offenzulegen. Hiefür sind seit 1.7.2022 besondere Formvorschriften zu beachten, welche kürzlich im Verordnungswege neuerlich geändert wurden (insb. betreffend Struktur und Übermittlungswege). Im nachfolgenden Beitrag bringen wir Sie auf den aktuellen Stand, um eine rechtzeitige und formgerechte Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlussdaten zu gewährleisten und negative Säumnisfolgen (Geldstrafen) zu vermeiden.

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Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung bei Verrechnung Gesellschafter-Geschäftsführer an die GmbH

Ein 100% Gesellschafter-Geschäftsführer hat Leistungen (Vorarbeiten, Marktforschung, Vertriebs- und Akquisitionstätigkeiten sowie Planungsarbeiten) an die GmbH in Rechnung gestellt („zahlbar prompt, ohne Abzug“) und die darauf entfallende Umsatzsteuer mangels Zuflusses nicht abgeführt. Nach Ansicht des Ges-GF hatte die GmbH nicht über ausreichende Liquidität verfügt und wurde eine Stundung vereinbart. Bei der GmbH wurden die Honorarnoten als Verbindlichkeiten verbucht.

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NOVA | Erneute Steuerfreiheit für leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2025

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (veröffentlich im BGBl I Nr. 26/2025) wurde eine wesentliche Neuregelung des Normverbrauchsabgabegesetzes beschlossen, die insbesondere Unternehmen betrifft, deren Fuhrpark leichte, gewerblich genutzte Fahrzeuge zur Güterbeförderung der Klasse N1, beinhaltet. Mit Inkrafttreten dieser Neuregelung zum 1. Juli 2025 wird eine seit Juli 2021 geltende NoVA-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge wieder zurückgenommen.