Steuerfreie Teuerungsprämie für Mitarbeitende
Das am 23. Juni 2022 im Parlament beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket enthält neben anderen Entlastungsmaßnahmen folgende Möglichkeit: Zahlen Arbeitgebende ihren Beschäftigten in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, werden derartige Zahlungen als „Teuerungsprämie“ in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt 3 000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Die Teuerungsprämie ist in diesem Ausmaß auch von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten befreit.
Zins- und EBITDA-Vortrag und Umgründungen
Am 2. Juni 2022 wurde nunmehr die finale Fassung der Zinsvortrags-Übergangsverordnung veröffentlicht (zum Begutachtungsentwurf siehe Newsletter). Die Verordnung legt die Voraussetzungen für den Übergang der aus der Zinsschranke gemäß § 12a KStG 1988 resultierenden Zins- und EBITDA-Vorträge bei Umgründungen fest und ist für Umgründungen anwendbar, die nach dem 31.12.2021 beschlossen oder vertraglich unterfertigt wurden.
Wichtige Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022
Das BMF hat kurzfristig den Begutachtungsentwurf eines Abgabenänderungsgesetzes 2022 – AÄG 2022 vorgelegt, welches voraussichtlich noch vor der Sommerpause des Parlaments beschlossen werden wird. Der Entwurf beinhaltet zahlreiche durchaus positive Punkte und Initiativen, welche nicht nur das Steuerrecht, sondern auch das EAG sowie die CO2-Steuer betreffen. Folgende wichtige Änderungen sind im Steuerrecht geplant:
Abzugsverbot für Sozialpläne verfassungwidrig
Das Abzugsverbot für Sozialpläne wurde durch den Verfassungsgerichtshof (16.3.2022, G 228/2022-8) aufgehoben. Das Höchstgericht hat dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31.12.2022 zur Reparatur gegeben.
März-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Die staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen sind nach wie vor in Geltung (insb. div. Zuschüsse durch die COFAG für Zeiträume bis März 2022). Dabei kommt es bei einzelnen Instrumenten jedoch immer wieder zu Abänderungen, Nachjustierungen und Klarstellungen. Um auch weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres März-Newsletters wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.
Krypto-Besteuerung NEU: was jetzt wirklich gilt!
Um der gestiegenen Praxisrelevanz von Krypto-Assets gerecht zu werden, gelten im Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit ab dem 01.03.2022 eigene steuerliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Es erfolgt eine weitestgehende Angleichung an die Besteuerung von Kapitalvermögen, wie zB Aktien oder Anleihen, weshalb Einkünfte aus Kryptowährungen fortan unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG 1988 gegliedert werden.
Am Punkt #66 mit Michael Petritz und Michael Deichsel – Kryptobesteuerung
Sicherlich kein Randbereich mehr sondern ein Thema, das in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist und zudem sehr polarisiert. Die Rede ist von Kryptowährungen und deren Besteuerung. Der Gesetzgeber hat im Zuge der ökosozialen Steuerreform eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Kryptowährungen herbeigeführt, welche mit 1.3.2022 in Kraft treten soll. Was sich ändert, welche Auswirkungen diese neue Regelung auf die Praxis hat und was nach wie vor offen bleibt, erklären die beiden Kryptowährungsexperten der KPMG Michael Petritz und Michael Deichsel.
Anwendbarkeit der DSGVO auf parlamentarische U-Ausschüsse?
Verletzt die Veröffentlichung des Protokolls der Vernehmung einer Auskunftsperson im BVT-Untersuchungsausschuss ihr Recht auf Geheimhaltung? Zur Klärung legt der VwGH (Ro 2021/04/0006) dem EuGH nun die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob die DSGVO auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses überhaupt anwendbar ist.
Am Punkt #65 mit Thomas Moth – Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz
Seit 31.12.2021 gilt das Schwarmfinanzierungs- Vollzugsgesetz. Durch dieses und durch die Schwarmfinanzierungs- Verordnung ist es zu Änderungen bei der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, beim Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen und zur Ausweitung der Transparenz gekommen.
Nicht zugelassene Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung?
Der Verwaltungsgerichtshof (15.12.2021, Ro 2020/15/0010) hat ausgesprochen, dass, wider des Usus der Abgabenbehörden, auch nicht zugelassene Heilbehandlungen eine außergewöhnliche Belastung (agB) darstellen können. Er hat dazu die Bedingungen formuliert.
Die Arbeitsplatzpauschale oder: Die Homeoffice-Pauschale für Unternehmer ist da
Ab 2022 ist eine Homeoffice-Pauschale auch im betrieblichen Bereich möglich: eine Arbeitsplatzpauschale. Diese wurde nun auch veröffentlicht und ist in Teilen mit der Homeoffice-Pauschale ident. Dies aber nur, wenn es sich um Nebenerwerbstätigkeiten handelt.
Alexa und Co: Wer als „Verwender der AGB“ von Sprachassistenten gilt
Als Verwender der AGB eines auf einem Gerät vorinstallierten oder mit diesem verwendbaren Sprachassistenten gilt der Anbieter des Sprachassistenten und nicht der Verkäufer des Gerätes. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer ein Schwesterunternehmen des Anbieters des Sprachassistenten ist.