SELBSTANZEIGE | Verrechnungsweisung fehlerhaft – keine Strafbefreiung
Wie kann man steuerliche Vergehen korrigieren und dennoch straffrei bleiben? Eine strafbefreiende Selbstanzeige bietet diese Möglichkeit – jedoch nur, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Um Straffreiheit zu erlangen, ist es entscheidend, dass die Selbstanzeige vollständig und rechtzeitig erfolgt. Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche Voraussetzungen dabei besonders zu beachten sind und wie Sie diese Chance zur Fehlerkorrektur optimal nutzen können.
Finanzstrafdelikte in der Krise vermeiden: Haftungsrisiken für Geschäftsführer
In der Unternehmenskrise ist die Liquidität üblicherweise knapp. Es liegt daher nahe, unnötige Ausgaben tunlichst vermeiden zu wollen. Der Zweck heiligt aber nicht alle Mittel. Wer in der Krise die abgabenrechtlichen Spielregeln über Bord wirft, riskiert ein Finanzstrafverfahren. Worauf es ankommt, wen das Thema betrifft, und welche Rechtsfolgen drohen, wird nachfolgend dargestellt.
EINKOMMENSTEUER | Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerungen
Der Hälftesteuersatz ist eine bedeutende steuerliche Erleichterung für Steuerpflichtige, die unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden kann. Diese besondere Besteuerungsregelung ermöglicht es, bestimmte Einkünfte nur zur Hälfte des regulären Steuersatzes zu versteuern und ist insbesondere für Steuerpflichtige von Interesse, die Betriebsvermögen veräußern oder Entschädigungen, wie etwa Abfindungen, erhalten.
Gebäudeentnahme zu steuerlichen Buchwerten
Entnahmen aus dem betrieblichen in den privaten Bereich erfolgen grundsätzlich mit dem Teilwert, wodurch die im betrieblichen Bereich entstandenen stillen Reserven – falls die sog. Teilwertvermutung nicht zur Anwendung gelangt – aufgedeckt und besteuert werden. Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurde erstmals als Erleichterung geregelt, dass die Entnahme von Grund und Boden, soweit keine schädliche Ausnahme vom Sondersteuersatz vorliegt, zum steuerlichen Buchwert und daher steuerneutral erfolgt. Damit entfällt die Besteuerung eines Gewinnes, dem kein Veräußerungserlös und kein Mittelzufluss zugrunde liegt.
GRUPPENBESTEUERUNG | BFG zu Fremdwährungsverlust und Nachversteuerung
Das Bundesfinanzgericht hatte Ende letzten Jahres über die Beschwerde eines inländischen Gruppenmitglieds zu entscheiden, worin es um zwei verschiedene Beschwerdepunkte in Zusammenhang mit zwei Auslandsbeteiligungen ging: Einerseits war strittig, ob bzw inwieweit Kursverluste aus steuerfreien Gewinnausschüttungen in fremder Währung steuerlich abzugsfähig sind oder nicht (§ 10 Abs 1 iVm § 12 Abs 2 KStG). Andererseits stellte sich die Frage, ob die Nachversteuerung von Verlusten eines ausscheidenden Auslandsgruppenmitglieds durch Zurechnung beim unmittelbar beteiligten Inlandsgruppenmitglied dessen „eigenen“ Gewinn erhöht und diesfalls einer Verrechnung von bestehenden Vorgruppenverlusten zugänglich wäre (§ 9 Abs 6 Z 4 und 7 KStG). Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der Gerichtsentscheidung zu diesen beiden interessanten, jedoch voneinander losgelösten Rechtsfragen vorstellen.
Wirtschaftsflaute und Immobilien: Abschreibung von Beteiligungen
Infolge der schwachen Wirtschaft sind in vielen Unternehmensstrukturen Ausfälle von Einnahmen sowie Liquiditätsengpässe gegeben. In Unternehmen mit mehreren Gesellschaftsebenen kann es aufgrund der Krisensituation unternehmensrechtlich notwendig sein, insbesondere zum 31.12.2024 und/oder zum 31.12.2025 Abschreibungen auf Beteiligungen vornehmen zu müssen. Diese Thematik kann letztlich natürlich auch alle Immobilienkonzerne betreffen.
UMSATZSTEUER | Auswirkungen der Verschärfung des § 51b FinStrG
Mit dem Inkrafttreten des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 wurden bedeutende Änderungen im Finanzstrafgesetz (FinStrG) vorgenommen, insbesondere durch die Einführung des neuen § 51b FinStrG. Diese neue Regelung zielt darauf ab, eine finanzstrafrechtliche Sanktionslücke im Zusammenhang mit verfälschten, falschen und unrichtigen Belegen, insbesondere Schein- und Deckungsrechnungen zu schließen. Was diese Änderung für die alltägliche Umsatzsteuerpraxis bedeutet, soll der folgende Beitrag aufzeigen.
Einwegpfand seit 01.01.2025 – umsatzsteuerlich relevant?
Mit 1.1.2025 wurde in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter („Einwegpfand“) eingeführt. Vom jeweiligen Abnehmer ist ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung im Namen und auf Rechnung der „zentralen Stelle“ einzuheben.
MELDEPFLICHTEN | Mitteilungen an Finanzamt bis spätestens 28.2.2025!
Bestimmte Honorarzahlungen sind bis spätestens Ende Februar des Folgejahres auf elektronischem Wege dem Finanzamt zu melden (Mitteilungen gemäß § 109a EStG sowie § 109b EStG). Wir möchten Sie daher auch heuer wieder daran erinnern, welche Zahlungen im In- und Ausland davon betroffen sind und wie Sie durch korrekte Meldungen bis spätestens 28.2.2025 empfindliche Geldstrafen (von bis zu 20.000 EUR) vermeiden können.
Kleinunternehmerregelung für die Vermietung durch ausländische Vermieter. Ein neues Geschäftsmodell in Österreich?
Seit dem 1. Januar 2025 ist in Österreich die neue Kleinunternehmerregelung in Kraft getreten, die auch für ausländische Vermieter von Bedeutung ist. Diese…
Achtung bei Insolvenz: Folgen für Geschäftsführer oft ungeahnt!
Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, hat der Geschäftsführer alle Hände voll zu tun. Immerhin geht es um das Überleben des Unternehmens. Ab wann ist das Unternehmen insolvent? Wann muss Insolvenz angemeldet werden? Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Diese und ähnliche Fragen liegen auf der Hand. Was dabei häufig untergeht, sind die Risiken der persönlichen Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz, die diesen oftmals gar nicht bewusst sind.
INVESTITIONSPRÄMIE | Großinvestitionen bis spätestens 28.2.2025!
Die bei der AWS erfolgte Antragstellung für die „COVID-19 Investitionsprämie“ liegt zwar bereits einige Zeit zurück, jedoch sind für bestimmte Anlageninvestitionen der Investitionsabschluss sowie die Endabrechnung in gewissen Fällen noch offen. Da nun bald auch die Frist für den letzten Investitionsdurchführungszeitraum, nämlich jene für große Investitionen (mit einem genehmigten Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio EUR), abläuft, möchten wir im nachfolgenden Beitrag nochmals die zeitkritischen finalen Aktivitäten zur tatsächlichen Lukrierung der Investitionsprämie in Erinnerung rufen.