Umsatzsteuerfreie Vermietung von „besonders repräsentativen Grundstücken“ zu Wohnzwecken
Am 21. November 2025 wurde die Regierungsvorlage zum steuerlichen Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 („BBKG 2025“) veröffentlicht. Darin ist unter anderem eine zwingende Umsatzsteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete “besonders repräsentative“ Immobilien vorgesehen. Gleichzeitig soll für den Vermieter das Recht auf Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit diesen Immobilien abgeschafft werden.
Änderung des Geschäftsjahres: OLG Wien verschärft die Spielregeln für GmbH & FlexCo
Die Änderung des Bilanzstichtags für den Jahresabschluss einer GmbH ist nur dann rechtswirksam, wenn nicht nur der Gesellschafterbeschluss und die Anmeldung zum Firmenbuch, sondern auch die tatsächliche Eintragung im Firmenbuch vor Ablauf des dadurch entstehenden Rumpfgeschäftsjahres erfolgt.
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG | Tipps zum Jahresende
Alljährlich sind zum Jahresende verschiedene steuerliche Gestaltungsüberlegungen anzustellen, wobei wir Sie bestmöglich unterstützen möchten. Damit Sie gut informiert sind, was Sie zum bevorstehenden Jahreswechsel beachten sollten, haben wir auch heuer wieder wesentliche steuerliche Hinweise sowie wichtige Neuerungen – mit Fokus auf den Unternehmensbereich – zusammengefasst.
WIEREG | Neue Meldepflichten für Treuhandverhältnisse ab 1. Oktober
Ab Oktober 2025 ändern sich die Spielregeln im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) grundlegend. Künftig müssen auch Treuhandschaften offengelegt werden, die bisher keine Meldung erforderten. Die neuen Vorgaben erfassen erstmals Strukturen, die bislang im Verborgenen blieben – und sie betreffen weit mehr Unternehmen, als viele vermuten.
BILANZIERUNG | Praxistipps zum Jahresende
Der Jahreswechsel rückt immer näher … Dies bedeutet für viele Jahresabschlussersteller, sich bereits jetzt mit den Vorbereitungen für die Bilanzierungsarbeiten beschäftigen zu müssen. Neben den Standardthemen sind in vielen Fällen auch Sonderaspekte zu berücksichtigen (zB Unternehmen in der Krise). Eine zeitgerechte und strukturierte Herangehensweise hilft in diesem Zusammenhang, typische Fehler zu vermeiden und bestehende Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Gerne möchten wir Sie daher auch heuer wieder informieren, worauf Sie bei den Jahresabschlussarbeiten achten sollten und welche Vorbereitungen schon im Vorfeld erfolgen können.
Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2025
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 17.10.2025 den Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) veröffentlicht. Im Folgenden werden die geplanten Änderungen überblicksmäßig dargestellt.
Steuerspartipps für alle Steuerpflichtigen 2025
Wer 2025 seine private Steuerlast rechtzeitig und rechtssicher optimieren möchte, findet hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Steuersparmaßnahmen für alle Steuerpflichtigen: von Vorsorge-Überlegungen zur möglichen (Wieder-)Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer über Verlustbeteiligungsmodelle, spendenrechtliche Regelungen und Sonderausgaben (z. B. Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge) bis zu Familienbonus und Kindermehrbetrag. Wir erläutern außerdem, wie außergewöhnliche Belastungen (Hochwasser, Sturmschäden, medizinische Kosten) richtig geltend gemacht werden und welche voraussichtlichen SV-Werte 2026 Sie für Ihre Planung kennen sollten.
RECHNUNGSLEGUNG | Außerbilanzielle Geschäfte im UGB-Abschluss
Im Anhang zum Jahresabschluss sind außerbilanzielle Geschäfte ein wichtiger Bestandteil der Berichterstattung. Die Angaben sind essenziell und können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben, obwohl sie nicht in der Bilanz abgebildet werden und somit nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Die AFRAC-Stellungnahme 7 konkretisiert die Offenlegungspflichten gemäß § 238 Abs 1 Z 10 UGB und bietet Orientierung für eine transparente und gesetzeskonforme Berichterstattung. Damit rückt die systematische Erfassung und Beurteilung solcher Sachverhalte stärker in den Fokus der Unternehmen.
LOHNSTEUER | Genussrechte bei Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Substanzgenussrechten sind ein zunehmend genutztes Instrument zur langfristigen Bindung und Motivation von Mitarbeitern. Dabei stellen sich insbesondere Fragen zur steuerlichen Behandlung und zum Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums an solchen Rechten. Dieser Beitrag erläutert speziell die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums ergeben und erläutert den Unterschied zwischen Genussrechten ieS und Substanzgenussrechten. Die aktuelle Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung wird ebenfalls behandelt. Abschließend werden wichtige Praxisaspekte zur Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen angeführt.
NEUES BEI FINANZONLINE UND USP | Zustellungen und Tourismusabgabe OÖ
Seit September 2025 sind Finanzamts-Zustellungen nur mehr elektronisch abrufbar und auch die Tourismusabgabe OÖ ist online zu erledigen. Wir zeigen Ihnen, was jetzt zu tun ist. Am 25. Juli 2025 hat das BMF neue Informationen betreffend die elektronische Zustellung von Schriftstücken veröffentlicht. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen und was Sie künftig zu beachten haben.
Aktuelle Rechtsprechung & Verwaltungspraxis im Überblick
Im Fokus: Gewinnfreibetrag bei Veräußerung eines Betriebes bzw. Mitunternehmeranteils, die VwGH-Klarstellung zu fiktiven Anschaffungskosten am Gebäudeteil und ein grenzüberschreitender Immobilienverkauf mit doppelter Steuerfreiheit.
Haftung von Prokuristen gemäß § 9 Abs 1 BAO?
Wie im BFGjournal 2023 berichtet wurde, hatte das BFG die Rechtsfrage zu entscheiden gehabt, ob ein Prokurist, der nach der Aktenlage bei zwei GmbH die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen gesellschaftsintern übernommen hatte, als „Vertreter“ im Sinne des § 83 BAO auf Grundlage des § 9 BAO zur Haftung für die nicht einbringlichen Abgaben der Gesellschaften herangezogen werden durfte. Das BFG verneinte dies, die Abgabenbehörde erhob dagegen die Amtsrevision. Die Antwort auf diese Rechtsfrage hat nun der VwGH unter Heranziehung der Reichsabgabenordnung 1931 und der Gesetzesmaterialien zur Stammfassung der BAO gegeben.













