Kategorie: Unternehmensrecht

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Unternehmens- und Wirtschaftsrecht am Lindecampus

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Auswirkungen von COVID-19 auf Unternehmens­bewertungen

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens iZm COVID-19 haben zu grundlegend geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zu hoher wirtschaftlicher Unsicherheit für die meisten Unternehmen geführt. Für die Geschäftsführung ergibt sich im Zuge der aktuellen Situation die Herausforderung einer plausiblen Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung.

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Die Fort­bestehens­prognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes

Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.

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Das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Verkehr

Seit 1.1.2020 hat gemäß § 1a Abs 1 E-Government-Gesetz (E-GovG) jedermann das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden. Dies gilt jedoch ausschließlich für Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache und hierfür auch geeignet sind (nicht geeignet ist z.B. das Passwesen). Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das E-GovG und das Zustellgesetz (ZustG). Dieses Recht geht gemäß § 1b E-GovG aber auf der anderen Seite mit der Verpflichtung für Unternehmer zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung (E-Zustellung) einher.