GESELLSCHAFTSRECHT | Die Rolle des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat spielt als Gesellschaftsorgan bei der Unternehmensführung österreichischer Aktiengesellschaften sowie auch anderer Kapitalgesellschaften (bestimmte GmbHs sowie auch neue FlexCos) eine zentrale Rolle, die sich stetig weiterentwickelt. Neue Herausforderungen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und globale Vernetzung erfordern von den Mitgliedern des Aufsichtsrates, sich kontinuierlich weiterzubilden und anzupassen. Die Fähigkeit, Risiken frühzeitig zu erkennen und Innovationen zu fördern, wird immer wichtiger. Im folgenden Beitrag möchten wir daher auf einige strukturelle und regulatorische Aspekte hinweisen, welche die Arbeit des Aufsichtsrates prägen und seine Funktion für den Unternehmenserfolg unverzichtbar machen.
(K)eine Erfolgsaussicht: Das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz auf dem Prüfstand
Kaum ein Gesetzesvorhaben sorgt in Deutschland derzeit für derart große Aufmerksamkeit wie das geplante Sorgfaltspflichtengesetz. Den einen gehen die Bestimmungen deutlich zu weit,…
COVID-19: Insolvenzverdachtsfall – was nun?
Aufgrund der erst kürzlich in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sehen sich viele Unternehmen mit einem weiteren „harten“ Lockdown konfrontiert. Unternehmen sind gut beraten, laufend sowohl die eigene wirtschaftliche Situation zu beurteilen als auch die Bonität der Geschäftspartner im Auge zu behalten.
Neues Anmeldeformular für Zusammenschlüsse in Österreich
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ein neues und detaillierteres Formular für Zusammenschlussanmeldungen veröffentlicht, das gegenüber der früheren Version ganz wesentliche Änderungen aufweist. Die BWB hat eine lange Tradition in der Veröffentlichung solcher Formblätter, die zwar nicht in allen Einzelheiten gesetzlich festgelegt sind, aber für eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenschlussanmeldung von großer Bedeutung sind.
Insolvenzantragsmonopol der Finanzmarktaufsicht
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2020 zu GZ 8 Ob 27/20h klargestellt, dass das Insolvenzantragsmonopol der FMA gemäß § 82 Abs 3 BWG auch für jene Fälle gilt, in welchen dem Kreditinstitut rechtswirksam die Bankkonzession entzogen wurde.
Virtuelle Aufsichtsrats-, Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Das Gesellschaftsrechtliche COVID-Gesetz sowie dessen Durchführungsverordnung („COVID-19-GesV“) bringen lang erwartete Erleichterungen insbesondere für virtuelle Versammlungen von Aktiengesellschaften und GmbHs sowie deren Organen.
Die Fortbestehensprognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes
Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.
EuGH prüft Produkthaftung für unrichtige Inhalte einer Tageszeitung
Tageszeitungen könnten für in ihren Printmedien befindliche fachlich unrichtige (Gesundheits‑)Tipps verschuldensunabhängig nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) haften.
Österreichs Stifter des Jahres gekürt
Anlässlich des Europäischen Tages der Stiftungen prämierte der Verband für gemeinnütziges Stiften am 1. 10. 2019 erstmals österreichische Stifter für ihre außerordentlichen Leistungen für den gemeinnützigen Sektor.