Kategorie: Aufsichtsrat aktuell

Aufsichtsrat aktuell – Der Schutzbrief für Aufsichtsräte auf Linde Media.

Aufsichtsrat aktuell News

GESELLSCHAFTSRECHT | Die Rolle des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat spielt als Gesellschaftsorgan bei der Unternehmensführung österreichischer Aktiengesellschaften sowie auch anderer Kapitalgesellschaften (bestimmte GmbHs sowie auch neue FlexCos) eine zentrale Rolle, die sich stetig weiterentwickelt. Neue Herausforderungen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und globale Vernetzung erfordern von den Mitgliedern des Aufsichtsrates, sich kontinuierlich weiterzubilden und anzupassen. Die Fähigkeit, Risiken frühzeitig zu erkennen und Innovationen zu fördern, wird immer wichtiger. Im folgenden Beitrag möchten wir daher auf einige strukturelle und regulatorische Aspekte hinweisen, welche die Arbeit des Aufsichtsrates prägen und seine Funktion für den Unternehmenserfolg unverzichtbar machen.

(Bild: © iStock/Nuthawut Somsuk)
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COVID-19: Insolvenzverdachtsfall – was nun?

Aufgrund der erst kürzlich in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sehen sich viele Unternehmen mit einem weiteren „harten“ Lockdown konfrontiert. Unternehmen sind gut beraten, laufend sowohl die eigene wirtschaftliche Situation zu beurteilen als auch die Bonität der Geschäftspartner im Auge zu behalten.

(Bild: © iStock/Sitthiphong)
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Neues Anmeldeformular für Zusammenschlüsse in Österreich

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ein neues und detaillierteres Formular für Zusammenschlussanmeldungen veröffentlicht, das gegenüber der früheren Version ganz wesentliche Änderungen aufweist. Die BWB hat eine lange Tradition in der Veröffentlichung solcher Formblätter, die zwar nicht in allen Einzelheiten gesetzlich festgelegt sind, aber für eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenschlussanmeldung von großer Bedeutung sind.

(Bild: © bagotaj)
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Die Fort­bestehens­prognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes

Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.