Kündigungsfreiheit versus Kündigungsschutz (dargestellt am Beispiel des § 105 ArbVG)
Zwar gilt im allgemeinen Vertragsrecht weitgehende Vertragsfreiheit, doch ist diese in allen europäischen Arbeitsrechtsordnungen aufgrund des natürlichen Ungleichgewichts der Vertragsparteien zugunsten der Beschäftigten eingeschränkt. Zu den ältesten und zugleich wichtigsten dieser Einschränkungen zählt der Kündigungs- und Entlassungsschutz. Während nach anderen Rechtsordnungen Kündigungen überhaupt ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer nicht oder erschwert möglich sind, gilt in Österreich formal Kündigungsfreiheit.
Wann ist eine eingeschränkte Einsicht in das wirtschaftliche Eigentümerregister gerechtfertigt?
Nach § 10a Abs 1 WiEReG sind Daten über einen wirtschaftlichen Eigentümer in Registerauszügen nicht anzuzeigen, wenn dieser überwiegende, schutzwürdige Interessen nachweist, die der Einsichtnahme – unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – entgegenstehen.
Von der Opferstellung juristischer Personen und der Geltendmachung ihrer privatrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren (Teil II)
Durch den Privatbeteiligtenanschluss kommen Opfern zusätzliche, über die Opferrechte hinausgehende, Rechte zu, die es ihnen erlauben, noch aktiver am Verfahren mitzuwirken, um ihre privatrechtlichen Ansprüche im Adhäsionsverfahren durchsetzen zu können. Der folgende Beitrag versucht, die Probleme, die sich im Bereich der Privatbeteiligtenrechte bei juristischen Personen ergeben, aufzuzeigen, und will abschließend darlegen, welche Bedeutung dem Adhäsionsverfahren in der Praxis zukommt.
Urlaubsanspruch bei Änderung des Arbeitszeitausmaßes
In seiner Entscheidung vom 24.10.2012, 8 Ob A 35/12y, hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Auswirkungen der Wechsel einer Mitarbeiterin von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitbeschäftigung auf den bestehenden Urlaubsanspruch hat. Das Höchstgericht geht in seinem Urteil von einer wertneutralen Umrechnung des vorhandenen Urlaubsguthabens aus und präzisiert damit auch eine Entscheidung des EuGH (22.4.2010, C-486/08) zur selben Thematik bzw. legt diese Entscheidung vor dem Hintergrund des österreichischen Urlaubsrechts aus.
Zur Kreditschädigung nach § 152 StGB
Seit dem sogenannten „Kirch-Prozess“, der in Deutschland stattgefunden hat, ist das in § 152 StGB geregelte und weitgehend unbekannte Delikt der Kreditschädigung wieder mehr in den öffentlichen Fokus gerückt. Der folgende Beitrag soll dem aktuellen Anlass des oben erwähnten Prozesses zufolge in gebotener Kürze aber doch umfassend den Tatbestand der Kreditschädigung darstellen und zugleich, zur Erzielung eines besseren Verständnisses, an Hand praktischer Fallkonstellationen den Anwendungsbereich der Norm aufzeigen..
Abzugsfähigkeit von gemischt veranlassten Reisen – Überblick und aktuelle Rechtsprechung
Das Verbinden von betrieblich bedingten Geschäfts-, Kongress- oder Studienreisen etc mit privaten Motiven ist in der Praxis weit verbreitet. Die Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben ist bzw war aufgrund der (in der Vergangenheit) sehr strengen Rechtsprechung iZm dem Aufteilungsverbot derartiger Mischreisen oftmals nicht möglich. Nichtsdestotrotz verfolgt der VwGH seit geraumer Zeit eine neue Linie: So können nun bei klar trennbarer betrieblicher und privater Veranlassung anteilige Fahrtkosten und pauschale Mehraufwendungen für Verpflegung und Nächtigung unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden.
Der Schutz von Bankomat- und Kreditkarten durch das Strafrecht
Immer mehr Unternehmen bedienen sich sogenannter „Firmenkreditkarten“, die es Mitarbeitern ermöglichen auf Rechnung des Unternehmens bargeldlos zu bezahlen. In den letzten Jahren war ein stetiges Ansteigen des unbaren Zahlungsverkehrs vor allem mit Kredit- aber auch mit Bankomatkarten zu erkennen. Davon erfasst ist jedoch nicht nur der legale sondern auch der illegale Gebrauch der genannten Zahlungskarten.
„Po-Kneifen“ am Arbeitsplatz: Kavaliersdelikt oder sexuelle Belästigung gemäß § 218 StGB?
Lange Zeit schien der Anwendungsbereich der in § 218 StGB geregelten sexuellen Belästigung als klar abgesteckt. Dies sollte sich jedoch vor einigen Monaten ändern und das Delikt zum Gegenstand medialer und politischer Diskussionen werden. Ausgangspunkt für diese Diskussion ist ein Fall, der sich Anfang Oktober in der Grazer Innenstadt zugetragen hat.
Einstufungsfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte in Handelsbetrieben in der Rechtsprechung des OGH
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben stellt aufgrund der großen Anzahl der ihm unterliegenden Arbeitnehmer einen der bedeutendsten Kollektivverträge Österreichs dar. In der Folge sollen zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu Einstufungsfragen im Handelsangestelltenkollektivvertrag, die das Höchstgericht in den letzten Jahren gefällt hat, dargestellt und kritisch hinterfragt werden.
GPLA-Risiko: Werkvertrag und freier Dienstvertrag
Immer häufiger setzen Arbeitgeber neben der Stammbelegschaft auf Werkvertragsnehmer und freie Dienstnehmer, die nicht dem ASVG unterliegen (mit tätigkeitseinschlägigem Gewerbeschein). Diese Formen der Beschäftigung versprechen höhere Flexibilität, da auf zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften wie Mindestentlohnung, feste Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung im Krankenstand und Urlaub keine Rücksicht zu nehmen ist.
Grundsätzliches zur Gewährleistung bei mangelhafter Leistung
Unternehmer werden immer wieder mit der Behauptung von Mängeln gelieferter Waren oder Gewerke konfrontiert. In der Folge ist oft kurzfristig zu entscheiden, welche Leistungen dem Kunden nun angeboten werden sollen oder müssen. Falsche Zusagen oder Ablehnungen können dabei teuer kommen. Die Rechte und Pflichten des Kunden einerseits und des Unternehmers andererseits werden oft aufgrund schlichter Unkenntnis der rechtlichen Bestimmungen falsch eingeschätzt.
Neuerungen aufgrund der Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
In Umsetzung der Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern (RL 2011/83/EU) kam es durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) insbesondere zu Änderungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und zu Neuerungen durch Schaffung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
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