COVID-19: Insolvenzverdachtsfall – was nun?
Aufgrund der erst kürzlich in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sehen sich viele Unternehmen mit einem weiteren „harten“ Lockdown konfrontiert. Unternehmen sind gut beraten, laufend sowohl die eigene wirtschaftliche Situation zu beurteilen als auch die Bonität der Geschäftspartner im Auge zu behalten.
Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) kompakt
Am 7.7.2015 wurde das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) im Nationalrat beschlossen. Die damit verbundenen Änderungen treten mit 1.1.2017 in Kraft. Bereits seit 17.8.2015 stehen die durch die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) bedingten Reformen in Geltung. Für die Novellierung gab es nicht nur Beifall, sondern teils auch große Kritik. Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Änderungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 (ErbRÄG 2015) kompakt und übersichtlich darstellen.
Das organisierte Vertriebs- oder Dienstleistungssystem nach dem FAGG
Nach Ansicht des OGH ist für das Vorliegen eines Fernabsatzvertrages und somit auch für das Bestehen des Rücktrittsrechts eines Verbrauchers nur entscheidend, dass ein organisierten Verbtriebs- oder Dienstleistungssystems hinsichtlich des Vertragsabschlusses vorliegt. Dafür irrelevant ist jedoch die Form der Erfüllung des Vertrages, also etwa ob die Ware geliefert oder selbst abgeholt wird.
Alternative Streitbeilegung – Falle Informationspflicht
Mit 9. Jänner 2016 traten das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) sowie die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-V) in Kraft. Unternehmern werden damit weitere Informationspflichten gegenüber Verbrauchern auferlegt (zusätzlich zu jenen insbesondere nach dem KSchG, ECG und FAGG). Über außergerichtliche Schlichtungsverfahren (AS) ist mitunter selbst dann zu informieren, wenn sich der Unternehmer einem solchen nicht unterwirft. Bei Unterlassung der Aufklärung drohen Verwaltungsstrafen und lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche.
Verbraucherschutz im Privatrecht und im Prozessrecht
Seit dem 1. Oktober 1979 steht in Österreich das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft, die wohl bekannteste Verbraucherschutznorm in Österreich. Es beruht auf dem Gedanken, dass sich der Verbraucher typischerweise in einer unterlegenen Position befindet – und wegen dieses „Machtgefälles“ ist die Vertragsfreiheit nicht in der Lage, einen adäquaten Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herbeizuführen.
Gerichtsstand durch Ferienhaus?
In einer jüngst ergangenen Entscheidung (1 Ob 127/20p) befasste sich der OGH mit der Frage, ob eine Klage gegen einen Verbraucher auch an dessen Sommerdomizil…
Haager Zustellungsübereinkommen für Österreich in Kraft getreten
Mit 12.9.2020 ist auch für Österreich als 77. Vertragsstaat und letztem Mitgliedstaat der Europäischen Union das Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil‑ oder Handelssachen vom 15. November 1965 (in weiterer Folge: HZÜ) in Kraft getreten, welches Erleichterungen im Bereich der grenzüberschreitenden Zustellung mit sich bringt.
Coronavirus – Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren Teil 2 – Zurück zur „neuen Normalität“
Im Artikel vom 20.4.2020 wurde bereits ausführlich über die Auswirkungen der Coronakrise auf Verwaltungsverfahren berichtet. Mit 15.5.2020 ist – nach einem Veto des Bundesrats und einem Beharrungsbeschluss des Nationalrats – nunmehr das 12. COVID-19-Gesetz in Kraft getreten. Geändert wurde damit unter anderem das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG). Es gibt daher wieder einige Neuerungen. Nicht geändert bzw verlängert wurden die Regelungen hinsichtlich der Fristenunterbrechung bzw -hemmung. Diese laufen daher seit 1.5.2020 von neuem bzw weiter.
Produkthaftungsgesetz (PHG) – Erfasste Personen – Geschützte Rechtsgüter – Haftung
Das Produkthaftungsgesetz (PHG) regelt die Haftung des Herstellers, des Importeuers bzw jenes Unternehmers, der das Produkt in Verkehr gebracht hat, wenn durch die Fehlerhaftigkeit des Produktes ein Mensch getötet, am Körper verletzt, an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt wird.
Gebührenvermeidung beim außergerichtlichen Vergleich
Um rechtliche Klarheit und Sicherheit hinsichtlich strittiger oder zweifelhafter Rechtsverhältnisse zu schaffen, können sich die Parteien durch beiderseitiges Nachgeben außergerichtlich vergleichen. So kann etwa Unternehmer A eine von Unternehmer B behauptete umstrittene oder ungewisse Forderung in einer bestimmten Höhe anerkennen und Unternehmer B auf einen bestimmten Betrag verzichten.
Digitales Österreich: Wie funktioniert die elektronische Zustellung?
Abseits der physischen Zustellung von Schriftstücken, ist im Rechtsverkehr auch eine elektronische Zustellung möglich. Primär ist allerdings hier nicht von E-Mail oder Fax die Rede, sondern basiert diese Art auf einer Übermittlung unter Zurverfügungstellung einer eigens dafür geschaffenen Infrastruktur.
Das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Verkehr
Seit 1.1.2020 hat gemäß § 1a Abs 1 E-Government-Gesetz (E-GovG) jedermann das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden. Dies gilt jedoch ausschließlich für Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache und hierfür auch geeignet sind (nicht geeignet ist z.B. das Passwesen). Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das E-GovG und das Zustellgesetz (ZustG). Dieses Recht geht gemäß § 1b E-GovG aber auf der anderen Seite mit der Verpflichtung für Unternehmer zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung (E-Zustellung) einher.
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