Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens iZm COVID-19 haben zu grundlegend geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zu hoher wirtschaftlicher Unsicherheit für die meisten Unternehmen geführt. Für die Geschäftsführung ergibt sich im Zuge der aktuellen Situation die Herausforderung einer plausiblen Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung.
Dazu sind die kurz- bis mittelfristigen Effekte durch COVID-19 sowie die langfristigen Folgewirkungen bestmöglich abzuschätzen, um angemessen darauf reagieren zu können. Auch auf Unternehmenswerte, die mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt werden und folglich auf Basis zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt werden, hat diese hohe Unsicherheit Auswirkungen.
Berücksichtigung von COVID-19 Auswirkungen
Im Rahmen von Unternehmensbewertungen sind alle für die Wertermittlung beachtlichen Informationen, die bei angemessener Sorgfalt zum Bewertungsstichtag hätten erlangt werden können, zu berücksichtigen. Aufgrund der zeitlichen Entwicklung der COVID-19 Pandemie ist eine Berücksichtigung der Auswirkungen im Rahmen von Unternehmensbewertungen wohl erst für Stichtage nach dem 31. Dezember 2019 relevant. Sobald zu einem Bewertungsstichtag danach die Entwicklung und daraus ableitbar die Auswirkungen von COVID-19 aus individueller Unternehmenssicht erkennbar waren, sollte dies jedenfalls in der Planungsrechnung berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den direkten Kontext zur Rechnungslegung hin. Im Rahmen von IAS 36 ist COVID-19 als Indikator (Triggering Event) für eine mögliche Wertminderung zu sehen und es ist entsprechend ein unterjähriger Werthaltigkeitstest durchzuführen. Bei Wertüberlegungen zu Beteiligungsansätzen gemäß UGB sind die Auswirkungen von COVID-19 bei Stichtagen nach dem 31. Dezember 2019 in der Wertermittlung – wie nachfolgend ausgeführt – zu berücksichtigen.
COVID-19 Auswirkungen auf die Planungsrechnung
Die Planungsrechnung hat die Aufgabe, eine möglichst realistische Schätzung der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung abzubilden. Bei einem hoch unsicheren Marktumfeld, wie es derzeit der Fall ist, wird eine einwertige Abbildung in den meisten Fällen nicht zum gewünschten Ziel führen, da die Unsicherheiten dabei nicht ausreichend abgebildet werden können. Vielmehr sollten die Planungsverantwortlichen Überlegungen zu möglichen Szenarien machen und diese Szenarien in Folge nach Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichten. Dieses Vorgehen führt zu Erwartungswerten auf Basis eines konkreten Wissenstandes und spiegelt die gestiegene Unsicherheit besser wider.
Grundsätzlich sind sowohl erkennbare negative Auswirkungen (zB Umsatzausfälle und Ertragseinbrüche) als auch positive Effekte (zB staatliche Unterstützungen) zu berücksichtigen. COVID-19 Förderinstrumente können unseres Erachtens bei ausreichender Wahrscheinlichkeit der Berechtigung bzw Bewilligung angesetzt werden. Es sollte darauf geachtet werden, diese Instrumente im Rahmen der Bewertung angemessen zu berücksichtigen. Bei Fremdkapital-Förderinstrumenten ist darauf zu achten, dass diese bei der Ermittlung der Nettofinanzverbindlichkeiten zu Marktwerten angesetzt werden und eine etwaige künftig erwartete Gewährung bzw die Tilgungsvereinbarungen in der Planungsrechnung entsprechend berücksichtigt wird.
Die Auswirkungen können in kurz- bis mittelfristige Effekte und langfristige Folgewirkungen unterschieden werden. Die Dauer der kurz- bis mittelfristigen Effekte auf die Planungsrechnung wird im Wesentlichen durch die Länge der unmittelbaren Bedrohung durch COVID-19 und die anschließende Erholungsphase bestimmt sein. Die Länge ist ebenso wie das Ausmaß der Auswirkungen für jedes Unternehmen und die für das Unternehmen relevanten Märkte individuell abzuschätzen. Dabei sollten die Planungsverantwortlichen insbesondere auch das konkrete Geschäftsmodell und die räumlichen Aktivitäten des Unternehmens berücksichtigen. Die Berücksichtigung wird dabei wohl im Rahmen der Detailplanungsphase stattfinden. Mögliche Szenarien können zB über unterschiedliche Erwartungen für die Entwicklung des Umsatzniveaus, für die Dauer von Werksschließungen, für die Effekte auf Logistikketten und unterschiedliche Annahmen bezüglich Gegenmaßnahmen abgeleitet werden.
Im Rahmen der langfristigen Folgewirkungen ist unter anderem zu beachten, inwieweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach der Krise von jenen vor der Krise unterscheiden werden und dass die Auswirkungen und Maßnahmen iZm COVID-19 zu einer nachhaltigen Änderung im Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens bzw der jeweiligen Branche führen. Die Beurteilung kann zu einer entsprechenden Umsetzung im Rahmen einer möglichen Grobplanungsphase erfolgen und jedenfalls Auswirkungen auf die Einschätzung der Rentenphase (Terminal Value) haben.
Der Wertbeitrag aus der Rentenphase hat oftmals einen signifikanten Anteil am Gesamtwert eines Unternehmens. Abweichungen von den bisher gesetzten Annahmen bezüglich der Rentenphase sollten daher nur bei konkreten und ausreichend wahrscheinlichen Anhaltspunkten für eine Änderung des Geschäftsmodells und der Branche durchgeführt werden.
COVID-19 Auswirkungen auf die Kapitalkosten
Der Basiszins auf Grundlage der 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen sank im März wieder auf ein negatives Niveau und wies in den letzten Wochen eine starke Fluktuation auf. Nach derzeitiger Situation wäre für Bewertungszwecke im Fall eines negativen Basiszins ein Floor von Null gemäß facheinschlägiger Literatur anzusetzen.
Seit Ausbruch der COVID-19-Krise lassen sich hohe Ausschläge in Bezug auf die Marktrenditen beobachten, die sich aber bis Ende März wieder auf ein „Vor-COVID-19“-Niveau zurück entwickelt haben. Die auslösenden Effekte dafür sind unklar. Vor dem Hintergrund der genannten Entwicklungen und aktuellen Marktsituation empfehlen wir eine Festlegung der erwarteten Marktrendite im oberen Drittel der gemäß Empfehlung KFS/BW 1 E 7 festgelegten Bandbreite von 7,5 % bis 9,0 % bzw eine Marktrendite von mindestens 8,5 %.
Im Anleihenmarkt zeigt sich ein deutlicher Anstieg der Renditen auf europäische Unternehmensanleihen unterschiedlicher Ratingklassen. Die höheren Credit Spreads sollten bei der Ableitung der Renditeforderung der Fremdkapitalgeber berücksichtigt werden.
Die verzerrenden Effekte bei der Schätzung zukünftiger Beta-Faktoren auf Basis historischer Daten durch die Kursentwicklung an den Börsen ab dem 24. Februar 2020 können durch das Ausklammern des betreffenden Zeitraums aus der Analyse oder durch die Ermittlung eines rollierenden Beta-Faktors über einen längeren Zeitraum bereinigt werden. Das sich im Beta-Faktor widerspiegelnde zukünftige systematische Risiko sollte konsistent mit Analysen zur langfristigen Entwicklung des Geschäftsmodells sein.
Bei der Ableitung der Kapitalstruktur und der Fremdkapitalkosten müssen die Marktwerte der COVID-19 Förderinstrumente entsprechend berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Plausibilitätsbeurteilung mit Multiplikatorverfahren können sich aufgrund der aktuellen Situation sowohl Auswirkungen auf die Höhe der Bezugsgrößen als auch auf die Höhe der Multiplikatoren ergeben. Wir empfehlen daher, die Ergebnisse der Plausibilisierung mittels Multiplikatoren entsprechend auf ihre Aussagekraft hin zu untersuchen.
Wir verweisen zusätzlich auf die bisher veröffentlichten Hinweise der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und des deutschen Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) zu den Auswirkungen der Verbreitung von COVID-19 auf Unternehmensbewertungen.
Für Details bzw Fragen stehen wir Ihnen gerne als Diskussionspartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der vorzunehmenden Untersuchungshandlungen.
COVID-19 Auswirkungen auf das Multiplikatorverfahren
Im Rahmen der Plausibilitätsbeurteilung mit Multiplikatorverfahren können sich aufgrund der aktuellen Situation sowohl Auswirkungen auf die Höhe der Bezugsgrößen als auch auf die Höhe der Multiplikatoren ergeben. Wir empfehlen daher, die Ergebnisse der Plausibilisierung mittels Multiplikatoren entsprechend auf ihre Aussagekraft hin zu untersuchen.
Wir verweisen zusätzlich auf die bisher veröffentlichten Hinweise der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und des deutschen Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) zu den Auswirkungen der Verbreitung von COVID-19 auf Unternehmensbewertungen.
Für Details bzw Fragen stehen wir Ihnen gerne als Diskussionspartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der vorzunehmenden Untersuchungshandlungen.
Zum Autor:
Mag. Heribert Bach ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner
Zum Autor:
Mag. Andreas Fux ist Director bei LeitnerLeitner
Zum Autor:
Mag. Florian Huber ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner
Zum Autor:
Dr. Christian Oberhumer ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner
Zum Autor:
Mag. Kurt Schweighart ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner
Zum Originalartikel
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens iZm COVID-19 haben zu grundlegend geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zu hoher wirtschaftlicher Unsicherheit für die meisten Unternehmen geführt. Für die Geschäftsführung ergibt sich im Zuge der aktuellen Situation die Herausforderung einer plausiblen Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung.
Dazu sind die kurz- bis mittelfristigen Effekte durch COVID-19 sowie die langfristigen Folgewirkungen bestmöglich abzuschätzen, um angemessen darauf reagieren zu können. Auch auf Unternehmenswerte, die mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt werden und folglich auf Basis zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt werden, hat diese hohe Unsicherheit Auswirkungen.
Berücksichtigung von COVID-19 Auswirkungen
Im Rahmen von Unternehmensbewertungen sind alle für die Wertermittlung beachtlichen Informationen, die bei angemessener Sorgfalt zum Bewertungsstichtag hätten erlangt werden können, zu berücksichtigen. Aufgrund der zeitlichen Entwicklung der COVID-19 Pandemie ist eine Berücksichtigung der Auswirkungen im Rahmen von Unternehmensbewertungen wohl erst für Stichtage nach dem 31. Dezember 2019 relevant. Sobald zu einem Bewertungsstichtag danach die Entwicklung und daraus ableitbar die Auswirkungen von COVID-19 aus individueller Unternehmenssicht erkennbar waren, sollte dies jedenfalls in der Planungsrechnung berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den direkten Kontext zur Rechnungslegung hin. Im Rahmen von IAS 36 ist COVID-19 als Indikator (Triggering Event) für eine mögliche Wertminderung zu sehen und es ist entsprechend ein unterjähriger Werthaltigkeitstest durchzuführen. Bei Wertüberlegungen zu Beteiligungsansätzen gemäß UGB sind die Auswirkungen von COVID-19 bei Stichtagen nach dem 31. Dezember 2019 in der Wertermittlung – wie nachfolgend ausgeführt – zu berücksichtigen.
COVID-19 Auswirkungen auf die Planungsrechnung
Die Planungsrechnung hat die Aufgabe, eine möglichst realistische Schätzung der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung abzubilden. Bei einem hoch unsicheren Marktumfeld, wie es derzeit der Fall ist, wird eine einwertige Abbildung in den meisten Fällen nicht zum gewünschten Ziel führen, da die Unsicherheiten dabei nicht ausreichend abgebildet werden können. Vielmehr sollten die Planungsverantwortlichen Überlegungen zu möglichen Szenarien machen und diese Szenarien in Folge nach Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichten. Dieses Vorgehen führt zu Erwartungswerten auf Basis eines konkreten Wissenstandes und spiegelt die gestiegene Unsicherheit besser wider.
Grundsätzlich sind sowohl erkennbare negative Auswirkungen (zB Umsatzausfälle und Ertragseinbrüche) als auch positive Effekte (zB staatliche Unterstützungen) zu berücksichtigen. COVID-19 Förderinstrumente können unseres Erachtens bei ausreichender Wahrscheinlichkeit der Berechtigung bzw Bewilligung angesetzt werden. Es sollte darauf geachtet werden, diese Instrumente im Rahmen der Bewertung angemessen zu berücksichtigen. Bei Fremdkapital-Förderinstrumenten ist darauf zu achten, dass diese bei der Ermittlung der Nettofinanzverbindlichkeiten zu Marktwerten angesetzt werden und eine etwaige künftig erwartete Gewährung bzw die Tilgungsvereinbarungen in der Planungsrechnung entsprechend berücksichtigt wird.
Die Auswirkungen können in kurz- bis mittelfristige Effekte und langfristige Folgewirkungen unterschieden werden. Die Dauer der kurz- bis mittelfristigen Effekte auf die Planungsrechnung wird im Wesentlichen durch die Länge der unmittelbaren Bedrohung durch COVID-19 und die anschließende Erholungsphase bestimmt sein. Die Länge ist ebenso wie das Ausmaß der Auswirkungen für jedes Unternehmen und die für das Unternehmen relevanten Märkte individuell abzuschätzen. Dabei sollten die Planungsverantwortlichen insbesondere auch das konkrete Geschäftsmodell und die räumlichen Aktivitäten des Unternehmens berücksichtigen. Die Berücksichtigung wird dabei wohl im Rahmen der Detailplanungsphase stattfinden. Mögliche Szenarien können zB über unterschiedliche Erwartungen für die Entwicklung des Umsatzniveaus, für die Dauer von Werksschließungen, für die Effekte auf Logistikketten und unterschiedliche Annahmen bezüglich Gegenmaßnahmen abgeleitet werden.
Im Rahmen der langfristigen Folgewirkungen ist unter anderem zu beachten, inwieweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach der Krise von jenen vor der Krise unterscheiden werden und dass die Auswirkungen und Maßnahmen iZm COVID-19 zu einer nachhaltigen Änderung im Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens bzw der jeweiligen Branche führen. Die Beurteilung kann zu einer entsprechenden Umsetzung im Rahmen einer möglichen Grobplanungsphase erfolgen und jedenfalls Auswirkungen auf die Einschätzung der Rentenphase (Terminal Value) haben.
Der Wertbeitrag aus der Rentenphase hat oftmals einen signifikanten Anteil am Gesamtwert eines Unternehmens. Abweichungen von den bisher gesetzten Annahmen bezüglich der Rentenphase sollten daher nur bei konkreten und ausreichend wahrscheinlichen Anhaltspunkten für eine Änderung des Geschäftsmodells und der Branche durchgeführt werden.
COVID-19 Auswirkungen auf die Kapitalkosten
Der Basiszins auf Grundlage der 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen sank im März wieder auf ein negatives Niveau und wies in den letzten Wochen eine starke Fluktuation auf. Nach derzeitiger Situation wäre für Bewertungszwecke im Fall eines negativen Basiszins ein Floor von Null gemäß facheinschlägiger Literatur anzusetzen.
Seit Ausbruch der COVID-19-Krise lassen sich hohe Ausschläge in Bezug auf die Marktrenditen beobachten, die sich aber bis Ende März wieder auf ein „Vor-COVID-19“-Niveau zurück entwickelt haben. Die auslösenden Effekte dafür sind unklar. Vor dem Hintergrund der genannten Entwicklungen und aktuellen Marktsituation empfehlen wir eine Festlegung der erwarteten Marktrendite im oberen Drittel der gemäß Empfehlung KFS/BW 1 E 7 festgelegten Bandbreite von 7,5 % bis 9,0 % bzw eine Marktrendite von mindestens 8,5 %.
Im Anleihenmarkt zeigt sich ein deutlicher Anstieg der Renditen auf europäische Unternehmensanleihen unterschiedlicher Ratingklassen. Die höheren Credit Spreads sollten bei der Ableitung der Renditeforderung der Fremdkapitalgeber berücksichtigt werden.
Die verzerrenden Effekte bei der Schätzung zukünftiger Beta-Faktoren auf Basis historischer Daten durch die Kursentwicklung an den Börsen ab dem 24. Februar 2020 können durch das Ausklammern des betreffenden Zeitraums aus der Analyse oder durch die Ermittlung eines rollierenden Beta-Faktors über einen längeren Zeitraum bereinigt werden. Das sich im Beta-Faktor widerspiegelnde zukünftige systematische Risiko sollte konsistent mit Analysen zur langfristigen Entwicklung des Geschäftsmodells sein.
Bei der Ableitung der Kapitalstruktur und der Fremdkapitalkosten müssen die Marktwerte der COVID-19 Förderinstrumente entsprechend berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Plausibilitätsbeurteilung mit Multiplikatorverfahren können sich aufgrund der aktuellen Situation sowohl Auswirkungen auf die Höhe der Bezugsgrößen als auch auf die Höhe der Multiplikatoren ergeben. Wir empfehlen daher, die Ergebnisse der Plausibilisierung mittels Multiplikatoren entsprechend auf ihre Aussagekraft hin zu untersuchen.
Wir verweisen zusätzlich auf die bisher veröffentlichten Hinweise der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und des deutschen Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) zu den Auswirkungen der Verbreitung von COVID-19 auf Unternehmensbewertungen.
Für Details bzw Fragen stehen wir Ihnen gerne als Diskussionspartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der vorzunehmenden Untersuchungshandlungen.
COVID-19 Auswirkungen auf das Multiplikatorverfahren
Im Rahmen der Plausibilitätsbeurteilung mit Multiplikatorverfahren können sich aufgrund der aktuellen Situation sowohl Auswirkungen auf die Höhe der Bezugsgrößen als auch auf die Höhe der Multiplikatoren ergeben. Wir empfehlen daher, die Ergebnisse der Plausibilisierung mittels Multiplikatoren entsprechend auf ihre Aussagekraft hin zu untersuchen.
Wir verweisen zusätzlich auf die bisher veröffentlichten Hinweise der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und des deutschen Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) zu den Auswirkungen der Verbreitung von COVID-19 auf Unternehmensbewertungen.
Für Details bzw Fragen stehen wir Ihnen gerne als Diskussionspartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der vorzunehmenden Untersuchungshandlungen.
Zum Autor:
Mag. Heribert Bach ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner
Zum Autor:
Mag. Andreas Fux ist Director bei LeitnerLeitner
Zum Autor:
Mag. Florian Huber ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner
Zum Autor:
Dr. Christian Oberhumer ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner
Zum Autor:
Mag. Kurt Schweighart ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner
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