Kategorie: Grunderwerbsteuer und Verkehrssteuern

Wenngleich die wesentlichen Eckpunkte der bereits mit 1.7.2025 in Kraft tretenden GrESt-Reform durch das BBG 2025 weitgehend unverändert kommen dürften, haben die letzten Änderungen im Budgetausschuss des Nationalrates doch noch einige für die Praxis wichtige Klarstellungen sowie auch einige begrüßenswerte Erleichterungen gebracht. (Bild: © iStock/Vitalii Bezverkhii)
Grunderwerbsteuer und Verkehrssteuern Nationales Steuerrecht News SWK

GRUNDERWERBSTEUER | Abänderung von Verschärfungen im BBG 2025!

Das derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche BBG 2025 sieht bekanntlich ua deutliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESt) für die Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften (sog. „Share Deals“) vor, die bereits ab 1.7.2025 schlagend werden sollen. Aufgrund der Zeitnot im Gesetzwerdungsprozess wurden die im Begutachtungsverfahren gegen den Gesetzesentwurf geäußerten teils erheblichen Bedenken zunächst überhaupt nicht berücksichtigt.

Laut Bundesregierung soll die Grunderwerbsteuer („GrESt“) bei der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften mit Immobilienbesitz erhöht werden bzw auf das Belastungsniveau einer direkten Veräußerung der Immobilie angehoben werden. (Bild: © iStock/Kanjana Jorruang)
Grunderwerbsteuer und Verkehrssteuern Nationales Steuerrecht News SWK

Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Immobiliengesellschaften

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 2. Mai 2025 den Begutachtungsentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes veröffentlicht (Ende der Begutachtungsfrist: 9. Mai 2025). Wie im Programm der Bundesregierung angekündigt, soll damit die Grunderwerbsteuer („GrESt“) bei der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften mit Immobilienbesitz erhöht werden bzw auf das Belastungsniveau einer direkten Veräußerung der Immobilie angehoben werden. Die Änderungen sollen bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten.

Grunderwerbsteuer und Verkehrssteuern immo aktuell Immobilienrecht Nationales Steuerrecht News

GRUNDERWERBSTEUER | Übertragung von Anteilen an ImmoFonds

Die Übertragung von Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer (GrESt). Hält eine Gesellschaft inländische Grundstücke, unterliegen aber auch Anteilserwerbe von Personen- und Kapitalgesellschaftgesellschaftsanteilen unter bestimmten Voraussetzungen der GrESt. Dies deshalb, weil die GrESt sonst durch Zwischenschaltung von Gesellschaften nahezu immer vermieden werden könnte. Immobilienfonds ermöglichen Anlegern, kollektiv in Immobilienvermögen zu investieren. Werden Anteile an Immobilienfonds mit inländischen Grundstücken vom Anleger übertragen, stellt sich folglich die Frage, ob und in welcher Form die Übertragung von Fondsanteilen grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge verwirklichen kann.

Anerkennung einer Vertragsaufhebung mit anschließendem erneuten Vertragsabschluss zwecks Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG. (Bild: © iStock/Puttachat Kumkrong)
BFG BFGjournal Grunderwerbsteuer und Verkehrssteuern Nationales Steuerrecht Rechtsprechung

Rückerstattung der Grunderwerbsteuer

In einem unlängst vom BFG entschiedenen Fall war zu klären, ob die Stornierung eines Übertragungsvertrages anzuerkennen ist und eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG zu erfolgen hat, wenn anschließend an die Stornierung des ersten Vertrages zwischen denselben Vertragsparteien ein zweiter, weitgehend inhaltlich identischer, Übertragungsvertrag abgeschlossen wurde.

In Zusammenhang mit Grunderwerbssteuer - Legt VfGH Grundstücksbewertung auf Basis des Einheitswertes vor - Sieht Widerspruch zu Sachlichkeitsgebot - "Verfassungsrechtlich bedenklich". (Bild: © Linde Verlag)
BFGjournal Grunderwerbsteuer und Verkehrssteuern Nationales Steuerrecht News Rechtsprechung VfGH

Bundesfinanzgericht regt Aufhebung von Bauern-Steuerbonus an

Wien – 2014 ist wegen verfassungsrechtlicher Mängel eine Neufeststellung der Einheitswerte für Bauern erfolgt. Mit dieser sollte der Preisentwicklung von Grundstücken Rechnung getragen werden. Das Bundesfinanzgericht hat nun den für die Landwirtschaft relevanten Paragrafen im Grunderwerbsteuergesetz dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt und dessen Aufhebung angeregt, berichtet die Zeitung „Der Standard“ (Mittwochsausgabe).