BILANZIERUNG | Leasingverpflichtungen nach UGB
Die Finanzierung von Vermögensgegenständen über Leasing ist für Unternehmen eine übliche Vorgangsweise. Die Planungssicherheit durch feste Monatsraten und eine im Vorhinein festgelegte Laufzeit sowie eine entsprechende Schonung der Liquidität sind vorteilhafte Gründe, warum diese Finanzierungsform immer häufiger zur Anwendung gelangt. Im Hinblick auf die korrekte bilanzielle Erfassung ist dabei auf diverse Faktoren sowie die vertragliche Ausgestaltung des Leasinggeschäftes Rücksicht zu nehmen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die bestehenden Bestimmungen und die Bilanzierung im UGB geben.
Grace-Period-Gesetz bringt Erleichterungen bei KMU-Übergaben
Der Ministerrat hat die Etablierung eines Grace-Period-Gesetzes beschlossen. Die Übergabe von KMUs und EPUs soll damit erleichtert werden. Die Gesetzwerdung bliebt abzuwarten.
Am Punkt #52 mit Roman Haller – Das Auto im Steuerrecht
Beim Autokauf geht es für die meisten wohl vorrangig um das richtige Modell, die passende Sonderausstattung und natürlich den besten Preis. Doch vor allem finanziell nicht ganz unerheblich sowohl beim Kauf als auch bei der Nutzung sind etliche Steuern und Abgaben – und diese Liste ist lang: Mineralölsteuer, CO2-Besteuerung, motorbezogene Versicherungssteuer, KFz-Steuer, NoVA, USt, Vorsteuer uvm. Dann gäbe es da noch andere Themen, die sich steuerlich auswirken, wie die sog. Luxustangente beim Firmen-Fuhrpark, die private Nutzung des Dienstwagens oder die steuerliche (Sonder-)Stellung von Elektroautos. MMag. Dr. Roman Haller, Steuerberater und Fachautor, gibt einen kompakten und spannenden Überblick über alle relevanten Themen und geht auch den Fragen nach, ob man durch Zulassung im Ausland Steuern sparen kann wie die Zukunft der KFZ-Besteuerung aussehen könnte.
Die neue Restrukturierungsordnung
Mit dem am 17.7.2021 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen (Restrukturierungsordnung – ReO) wird in Umsetzung einer europäischen Richtlinie ein neues gerichtliches vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren geschaffen. In wirtschaftliche Probleme geratenen Unternehmen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Maßnahmen zu treffen, um eine Insolvenz abzuwenden und die Bestandfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.
COVID-19: Insolvenzverdachtsfall – was nun?
Aufgrund der erst kürzlich in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sehen sich viele Unternehmen mit einem weiteren „harten“ Lockdown konfrontiert. Unternehmen sind gut beraten, laufend sowohl die eigene wirtschaftliche Situation zu beurteilen als auch die Bonität der Geschäftspartner im Auge zu behalten.
COVID-19 und Eigenkapitalersatz
Mit 15.10.2020 traten die jüngsten Änderungen zum 2. COVID‑19‑Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 113/2020) in Kraft. Die geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde bis 31.1.2021 verlängert und es besteht auch weiterhin eine Ausnahme vom Eigenkapitalersatzrecht hinsichtlich kurzfristiger Geldkredite. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber, ob diese Ausnahme auch für Gesellschaftersicherheiten gilt, erfolgte nicht.
Insolvenzantragsmonopol der Finanzmarktaufsicht
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2020 zu GZ 8 Ob 27/20h klargestellt, dass das Insolvenzantragsmonopol der FMA gemäß § 82 Abs 3 BWG auch für jene Fälle gilt, in welchen dem Kreditinstitut rechtswirksam die Bankkonzession entzogen wurde.
Die Fortbestehensprognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes
Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.
Beliebte Basiswerte von Zertifikaten: Die Aktie von Apple Inc.
Der Tech-Gigant aus Cupertino, Kalifornien, erwirtschaftete 2018 mit 132.000 Mitarbeitern weltweit 265,6 Mrd US-Dollar an Erlösen. Rund 62 % davon entfielen auf das iPhone.