Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
Mit zwei Erlässen vom 23. 6. 2021 hat das BMF eine Kundmachung betreffend die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens sowie die entsprechende Richtlinie gemäß § 44 BewG in der Findok veröffentlicht.
Auswirkungen von COVID-19 auf Unternehmensbewertungen
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens iZm COVID-19 haben zu grundlegend geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zu hoher wirtschaftlicher Unsicherheit für die meisten Unternehmen geführt. Für die Geschäftsführung ergibt sich im Zuge der aktuellen Situation die Herausforderung einer plausiblen Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung.
BMF: Ergänzung zur Info betreffend die Umstellung der PKW-Messverfahren
Das BMF hat eine Ergänzung betreffend die Auswirkungen der Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW auf die Sachbezugswerte veröffentlicht.
BFG: Bemessung der Wertersätze nach § 19 FinStrG abweichend von der bisherigen Judikatur
Unter dem gemeinen Wert iSd § 19 Abs 3 FinStrG zur Ermittlung einer Wertersatzes für verfallsbedrohte Gegenstände ist der Preis zu verstehen, welchen die Finanzstrafbehörde als neue Eigentümerin der Gegenstände bei einer Veräußerung für diese in den von ihr erreichbaren Marktbereichen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen hätte können, wären die verfallsbedrohten Gegenstände unverzüglich nach der Tat beschlagnahmt und verwertet worden.
BMF: Änderung der Grundstückswertverordnung in Begutachtung
Am 9. 7. 2019 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Festlegung der Ermittlung des Grundstückwertes (Grundstückswertverordnung – GrWV) geändert wird, in Begutachtung versendet.
BFG: Bewertung eines „ertragslosen“ land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 32 ff BewG ist es unerheblich, ob der konkrete landwirtschaftliche Betrieb positive Reinerträge erwirtschaftet bzw wie hoch die Erträge real sind. Es muss auch kein Nachweis darüber erbracht werden, dass in einem durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb geringere oder höhere Erträge erzielt werden als im Vergleichsbetrieb, da der Einheitswert auf Basis der Bodenschätzungsergebnisse und im Vergleich zum entsprechenden Vergleichs- oder Untervergleichsbetrieb zu ermitteln ist.
BFG: Mündliche Androhung einer Zwangsstrafe
Mit der Bekanntgabe des gesetzlichen Rahmens einer möglichen Zwangsstafe (bis zu 5.000 Euro) erfolgt keine konkrete Androhung einer Zwangsstrafe iSd § 111 Abs 2 BAO.
BFG: Kaufpreis als GrESt-Bemessungsgrundlage bei Vorliegen einer angemessenen und fremdüblichen Gegenleistung
Die Feststellung des Verkehrswertes als Mittelwert zwischen Ertragswert und Sachwert ist nach den überzeugenden Ausführungen des vom Gericht bestellten Sachverständigen überholt. Zudem erscheint die Argumentation der Beschwerdeführerin als schlüssig, dass bei Ertragsobjekten dem Ertragswert bei der Ermittlung des gemeinen Wertes ein höheres Gewicht beizumessen ist als dem Sachwert.
Verlust von Steuerbegünstigungen bei Vorliegen formeller und materieller Satzungsmängel
Eine nicht unbeträchtliche Anzahl inländischer Vereine ist zwar unternehmerisch tätig, aber dennoch nicht steuerlich erfasst. Eine der Ursachen für die mangelnde steuerliche Erfassung ist der Umstand, dass solche Vereine die Rechtsansicht vertreten, aufgrund ihres gemeinnützigen Zwecks bestünde für sie keine Steuerpflicht. Rückt ein solcher Verein ins Blickfeld der Finanzbehörden, stellt sich diese Rechtsauffassung des Öfteren als Rechtsirrtum mit zum Teil existenziellen finanziellen Folgen heraus. Ein Beitrag von Claudia Mauthner vom BFG.