Kategorie: Verfahren

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Coronavirus – Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren Teil 2 – Zurück zur „neuen Normalität“

Im Artikel vom 20.4.2020 wurde bereits ausführlich über die Auswirkungen der Coronakrise auf Verwaltungsverfahren berichtet. Mit 15.5.2020 ist – nach einem Veto des Bundesrats und einem Beharrungsbeschluss des Nationalrats – nunmehr das 12. COVID-19-Gesetz in Kraft getreten. Geändert wurde damit unter anderem das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG). Es gibt daher wieder einige Neuerungen. Nicht geändert bzw verlängert wurden die Regelungen hinsichtlich der Fristenunterbrechung bzw -hemmung. Diese laufen daher seit 1.5.2020 von neuem bzw weiter.

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Das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Verkehr

Seit 1.1.2020 hat gemäß § 1a Abs 1 E-Government-Gesetz (E-GovG) jedermann das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden. Dies gilt jedoch ausschließlich für Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache und hierfür auch geeignet sind (nicht geeignet ist z.B. das Passwesen). Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das E-GovG und das Zustellgesetz (ZustG). Dieses Recht geht gemäß § 1b E-GovG aber auf der anderen Seite mit der Verpflichtung für Unternehmer zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung (E-Zustellung) einher.

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Neue praktische Anweisungen für Parteien in Rechtssachen vor dem EuGH

Diese neue Fassung, die auf die jüngsten Änderungen der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt, soll Bevollmächtigte und Anwälte für bestimmte aktuelle Entwicklungen sensibilisieren, die insbesondere den Schutz personenbezogener Daten und die Behandlung von Rechtsmitteln betreffen.