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Wann sind Bescheide in die FinanzOnline-Databox rechtsgültig zugestellt?

(Bild: © marchmeena29) (Bild: © marchmeena29)

Entscheidung: BFG 18. 2. 2020, RV/7102160/2013, Revision nicht zugelassen.
Norm: § 98 Abs 2 BAO.

Die FinanzOnline-Databox ist ein elektronischer Postkasten. Die „Schlüssel“ zu diesem elektronischen Postkasten sind die Zugangscodes, die beim FinanzOnline-Login einzugeben sind. Werden daher Bescheide in der FinanzOnline-Databox bereitgestellt, muss der Anwender zumindest ab diesem Tag nicht gesperrte Zugangscodes haben, damit Bescheide am Tag, ab dem sie in der FinanzOnline-Databox bereit gestellt sind, auch rechtsgültig zugestellt sind.

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