Alternative Streitbeilegung – Falle Informationspflicht
Mit 9. Jänner 2016 traten das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) sowie die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-V) in Kraft. Unternehmern werden damit weitere Informationspflichten gegenüber Verbrauchern auferlegt (zusätzlich zu jenen insbesondere nach dem KSchG, ECG und FAGG). Über außergerichtliche Schlichtungsverfahren (AS) ist mitunter selbst dann zu informieren, wenn sich der Unternehmer einem solchen nicht unterwirft. Bei Unterlassung der Aufklärung drohen Verwaltungsstrafen und lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche.
Verbraucherschutz im Privatrecht und im Prozessrecht
Seit dem 1. Oktober 1979 steht in Österreich das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft, die wohl bekannteste Verbraucherschutznorm in Österreich. Es beruht auf dem Gedanken, dass sich der Verbraucher typischerweise in einer unterlegenen Position befindet – und wegen dieses „Machtgefälles“ ist die Vertragsfreiheit nicht in der Lage, einen adäquaten Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herbeizuführen.
Zinsersparnis 2021
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2021 0,5 %.
Gerichtsstand durch Ferienhaus?
In einer jüngst ergangenen Entscheidung (1 Ob 127/20p) befasste sich der OGH mit der Frage, ob eine Klage gegen einen Verbraucher auch an dessen Sommerdomizil…
Aufrechnungsverbot in einem Mietvertrag zwischen Verbrauchern ist nicht unzulässig
Das Verbot des Kompensationsausschlusses für im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehende („konnexe“) Gegenforderungen nach § 6 Abs 1 Z 8 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist weder unmittelbar noch analog anwendbar.
VwGH: Einkünfte des für die GmbH tätigen, aber nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zB 80 % fassen kann, was dazu führt, dass ein mit 20 % (Sperrminorität) am Stammkapital beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Beschlüsse und damit allenfalls auch Weisungen (§ 20 Abs 1 GmbHG) an ihn verhindern kann.
Auskunftsanspruch auch gegenüber Anbietern von Webmail-Diensten
Nach Ansicht des OGH unterliegen auch Webmail-Anbieter, unabhängig von ihrer Qualifikation als Access- oder als Hosting-Provider, der Auskunftspflicht des § 18 Abs 4 ECG.
COVID-19-Gesetze – Verwaltungsverfahren und Abgaben und Gebühren
Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetz – COVID-19-VwBG)
Erlass zu Aufzeichnungspflichten Plattformen
Der gegenständliche Erlass regelt die Handhabung der in § 18 Abs 11 und 12 UStG definierten Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen.
Ab 1. Oktober sind alle Pkw-Steuern CO2-abhängig
Wien – Mit 1. Oktober wird die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) „grüner“. In die Berechnung der Abgabenhöhe wird auch der CO2 Ausstoß bei Pkw und Motorrädern zur Berechnung herangezogen. „Dadurch werden die laufenden Kosten vor allem für kleinere, effiziente Autos günstiger, für Vans, SUVs und Co hingegen meist teurer“, so die Einschätzung des ÖAMTC. Die mVSt wird von jedem Pkw- und Motorradbesitzer laufend gemeinsam mit der Prämie der Haftpflichtversicherung eingehoben.
Nationalrat fasst zahlreiche Gesetzesbeschlüsse zum Tagungsauftakt
Der Nationalrat hat in der ersten regulären Sitzung der Tagung 2020/2021 zahlreiche Gesetzesbeschlüsse gefasst, insbesondere das COVID-19-Gesetzespaket. Der Bundesrat tritt voraussichtlich am Freitag, den 25. 9., zu einer Sondersitzung zusammen.
LawStar revolutioniert die Zukunft der digitalen juristischen Aus- und Weiterbildung
Wien (OTS) – LawStar ist die beliebte und innovative Lernplattform für Jusstudierende und Juristen in Österreich. Kundinnen und Kunden können mittels Online-Videokursen teils komplexes juristisches Fachwissen erwerben, festigen und auch überprüfen. Mit dem Linde Verlag als starkem Partner soll die Zukunft der juristischen Aus- und Weiterbildung nun revolutioniert werden.