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(Bild: © iStock/Fokusiert)

Erlass des BMF vom 7. 10. 2020, 2020-0.604.819.

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2021 0,5 %.

Bundesministerium für Finanzen, 7. 10. 2020

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