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Erlass des BMF vom 7. 10. 2020, 2020-0.604.819.
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2021 0,5 %.
Bundesministerium für Finanzen, 7. 10. 2020