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Ab 1. Oktober sind alle Pkw-Steuern CO2-abhängig

(Bild: © orinoco-art) (Bild: © orinoco-art)

Wien – Mit 1. Oktober wird die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) „grüner“. In die Berechnung der Abgabenhöhe wird auch der CO2 Ausstoß bei Pkw und Motorrädern zur Berechnung herangezogen. „Dadurch werden die laufenden Kosten vor allem für kleinere, effiziente Autos günstiger, für Vans, SUVs und Co hingegen meist teurer“, so die Einschätzung des ÖAMTC. Die mVSt wird von jedem Pkw- und Motorradbesitzer laufend gemeinsam mit der Prämie der Haftpflichtversicherung eingehoben.

Die Höhe der mVSt richtete sich bisher ausschließlich nach der Motorleistung (bzw. dem Hubraum bei Motorrädern). Die neue Regelung gilt für alle Erstzulassungen ab 1. Oktober 2020. Dann hängen alle drei Pkw-Steuern, die es in Österreich gibt, unmittelbar vom CO2-Ausstoß ab. Neben der mVSt sind das die Normverbrauchsabgabe (NoVA, einmalig beim Neuwagenkauf oder Import eines Autos nach Österreich) und die Mineralölsteuer (MöSt, fällt für jeden getankten Liter Kraftstoff an, die Steuerlast ist damit umso höher, je höher der Verbrauch bzw. der damit verbundene CO2-Ausstoß ist).

„Beispiele zeigen, dass bei ein- und demselben Modell mehrere hundert Euro an Steuer pro Jahr gespart werden können, wenn man zur Ausstattungsvariante mit dem geringsten ‚CO2-Rucksack‘ greift“, rechnete ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Nikola Junick kürzlich vor.    So zahlt man für ab Oktober 2020 bis zum Jahresende 2020 erstmals zugelassene Pkw für jedes Kilowatt über 65 Kilowatt und für jedes Gramm CO2 über 115 Gramm CO2 8,64 Euro pro Jahr. Wobei mindestens fünf Kilowatt an Leistung und fünf Gramm CO2 anzusetzen sind. Dies entspricht einer Mindeststeuer von 86,40 Euro pro Jahr. Reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit – dies gilt aber nicht für Range-Extender und Hybrid-Pkw, so der ÖAMTC. (APA)

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