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Nationalrat fasst zahlreiche Gesetzesbeschlüsse zum Tagungsauftakt

Nationalrat: Senkung der Mehrwertsteuer auf Nächtigungen von 13 % auf 10 % beschlossen. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen) (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Quellen: Parlamentsmitteilung zur 51. Nationalratssitzung; Parlamentsmitteilung zum COVID-19-Gesetzespaket; Aviso Sondersitzung Bundesrat.

Gesetzesbeschlüsse im Überblick

Der Nationalrat hat in der ersten regulären Sitzung der Tagung 2020/2021 zahlreiche Gesetzesbeschlüsse gefasst. Neben dem COVID-19-Gesetzespaket ebneten die Abgeordneten unter anderem den Weg für zusätzliche Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor, einen monatlichen Bildungsbonus von 120 € für Arbeitslose in längeren Schulungen und die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar 2021. Zudem wurde beschlossen, weitere 40 Mio € für Familien in Not bereitzustellen, den Künstler-Sozialversicherungsfonds um 5 Mio € aufzustocken und die für den Bezug von Familienbeihilfe maßgebliche Zuverdienstgrenze auf 15.000 € zu erhöhen. Die Budgetmittel für die Investitionsprämie werden auf 2 Mrd € verdoppelt.

Auch für KreditnehmerInnen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, gibt es weitere Erleichterungen. So kann etwa die Tilgung fälliger Wohnkredite noch einmal um drei Monate nach hinten verschoben werden. Auch die Pflicht zur Insolvenzanmeldung wird bis Ende Jänner 2021 erstreckt. Lehrlinge können nun bis März in Kurzarbeit bleiben. Mit einer Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz wurde die rechtliche Grundlage für den geplanten elektronischen Impfpass geschaffen

Breite Mehrheit für COVID-19-Gesetzespaket

Unter welchen Umständen darf man bei einem neuerlichen Lockdown die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus jedenfalls verlassen? Wann darf die Regierung überhaupt zu solch drastischen Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen greifen? Und wie kommen die Schaltungen der Corona-Ampel zustande? Diese und ähnliche Fragen beantwortet ein Gesetzespaket, das der Nationalrat im September mit breiter Mehrheit beschlossen hat. Nach zum Teil massiver Kritik am Erstentwurf, zwei Begutachtungsverfahren mit mehr als 16.000 einlangenden Stellungnahmen, einem öffentlichen Hearing im Gesundheitsausschuss und zahlreichen Nachbesserungen stimmte neben den Koalitionsparteien letztlich auch die SPÖ für die umstrittene Sammelnovelle.

Zuvor war unter anderem festgelegt worden, dass Besuche im engsten Familienkreis auch im Falle eines Lockdown nicht unterbunden werden dürfen. Zudem haben die Abgeordneten in Form des Hauptausschusses des Nationalrats mehr Mitspracherechte bei Verordnungen mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen bekommen. Die Geltungsdauer des COVID-19-Maßnahmengesetzes wurde grundsätzlich mit Mitte 2021 befristet, wobei eine halbjährige Verlängerung per Verordnung möglich ist. Weitere Klarstellungen betreffen ua Zuständigkeiten, Behördenkontrollen und die unverzügliche Löschung von Daten, die nicht mehr für Kontaktverfolgungen benötigt werden.

Ergänzend zum Gesetzespaket hat der Nationalrat Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen. Demnach soll es künftig möglich sein, COVID-19-Tests in Arztpraxen bzw selbständigen Labore durchzuführen. Außerdem wird die ÖGK zur Beschaffung von Schutzausrüstung für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich wie ÄrztInnen, ApothekerInnen und Hebammen verpflichtet, sofern dies nicht eine Gebietskörperschaft übernimmt.

Bundesrat tritt am Freitag, den 25. September zu Sondersitzung zusammen

Der Bundesrat tritt voraussichtlich am Freitag, den 25. September, zu einer Sondersitzung zusammen. Anlass dafür ist ein entsprechendes Verlangen von ÖVP und Grünen. Die beiden Parteien wollen damit sicherstellen, dass einige Beschlüsse des Nationalrats bereits am 1. Oktober in Kraft treten können. Konkret geht es dabei etwa um neue rechtliche Grundlagen für Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote in Folge der COVID-19-Pandemie sowie um Corona-Tests in Arztpraxen. Auch die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar, die Verdoppelung der Budgetmittel für die COVID-19-Investitionsprämie auf 2 Mrd. € sowie weitere zu erwartende Gesetzesbeschlüsse sollen auf die Tagesordnung kommen. Als Sitzungsbeginn ist 14.00 Uhr in Aussicht genommen.

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