Der Ablauf einer GmbH-Gründung – Das müssen Sie bei der Gründung einer GmbH beachten
Die GmbH ist in Österreich nach wie vor die beliebteste Gesellschaftsform. Sie kann mit einem Stammkapital von EUR 35.000,00 bzw unter gewissen Voraussetzungen bereits EUR 10.000,00 gegründet werden.
FinCEN-Files enthüllen illegale Geldflüsse nach Österreich
Wien/Washington – Nach den Panama und Paradise Papers gibt es nun die sogenannten FinCEN-Files. Darin wird enthüllt, wie Geld, das aus Staatskassen abfloss, durch kriminelle Handlungen generiert und weltweit versteckt wurde, berichteten das Internationalen Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) und das US-Onlineportal BuzzFeed am Sonntagabend (MESZ). Spuren führen auch nach Österreich.
Strafbarkeit juristischer Personen bei Datenschutzverletzungen
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO und der damit einhergehenden Novellierung des DSG kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch gegenüber juristischen Personen eine…
Must-know zur Generalversammlung
Als Versammlung der Gesellschafter kommt dem Organ Generalversammlung in der Praxis eine große Bedeutung zu, da in ihr für die GmbH bedeutende Beschlüsse durch die Gesellschafter gefasst werden. Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Fragestellungen rund um die Generalversammlung aufarbeiten.
Befugnismissbrauch im Rahmen der Untreue
Durch das StRÄG 2015 kam es zu einer Reform im Bereich der Untreue. Die Tathandlung des Befugnismissbrauches wird nun in § 153 Abs 2 StGB legaldefiniert und konkretisiert, wodurch es nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Libro Urteil zu einer Beseitigung bestehender Unklarheiten im Bereich der Tathandlung kommen sollte. Nach § 153 Abs 2 StGB missbraucht seine Befugnis nur strafbar, „wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen“. Der folgende Beitrag widmet sich der Erläuterung dieser Definition und soll die strafbaren Verhaltensweisen aufzeigen.
Von der Führungsetage ins Abseits – Wissenswertes zur Bestellung und Abberufung von GmbH-Geschäftsführern durch die Gesellschafter
Sie sind die wichtigsten Entscheidungsträger einer GmbH, sie tragen Verantwortung und haften für ihre Fehlentscheidungen: die Geschäftsführer. Ihnen kommt eine besondere Stellung in der GmbH zu, weswegen ihre Bestellung und Abberufung für jede GmbH im Laufe der Zeit zum Thema wird und daher in der Praxis sehr bedeutend ist. Der Beitrag widmet sich der Frage, wie Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, arbeitet die zum Teil sehr sensible Frage ihrer Abberufung und die dafür notwendigen Voraussetzungen auf und zeigt, dass der Weg von der Führungsetage ins Abseits ein sehr kurzer sein kann und der Job als Geschäftsführer bei Leibe kein Job für die Ewigkeit ist. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Der Vorsteuerschaden – Die Spätfolgen des Stabilitätsgesetzes 2012
Bekanntermaßen war bis zum Stabilitätsgesetz 2012 („StabG 2012“) zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht die Welt für die Vermietung von Geschäftsräumen noch ein kleines bisschen…
Diensterfindungen: Wem gehören die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen? – Vergütung einer Diensterfindung: Was kann hier zulässig vereinbart werden?
Diensterfindungen sind für Unternehmen mitunter von nicht unbeträchtlicher wirtschaftlicher Relevanz. Arbeitgeber sollten dementsprechend diesem Thema vor der Begründung von Arbeitsverhältnissen die gehörige Aufmerksamkeit widmen; dabei gilt es einige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche im nachstehenden Beitrag dargestellt werden.
Insolvenzantragsmonopol der Finanzmarktaufsicht
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2020 zu GZ 8 Ob 27/20h klargestellt, dass das Insolvenzantragsmonopol der FMA gemäß § 82 Abs 3 BWG auch für jene Fälle gilt, in welchen dem Kreditinstitut rechtswirksam die Bankkonzession entzogen wurde.
Der Tod des OG-Gesellschafters – Rechtliche Folgen und wie Sie diese verhindern können
Der Tod des Gesellschafters einer OG hat für die Gesellschaft weitreichende, wenn auch verhinderbare Folgen. Der folgende Beitrag soll zeigen, wie Sie der dispositiven gesetzlichen Regelung des § 131 Z 4 UGB derogieren können und welche Folgen mit den unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten für die Gesellschaft, die Gesellschafter sowie die Erben des verstorbenen Gesellschafters verbunden sind.
Die Gewährleistung unter Unternehmern – Die Mängelrüge bei Sachmängeln und ihre Auswirkungen
Das UGB hält in seinen §§ 377 f spezielle Regelungen für die Gewährleistung unter Unternehmern bereit. Diese bauen bzgl Definition und Inhalt der Gewährleistung auf den zivilrechtlichen Regeln auf, normieren aber davon abweichend einige Besonderheiten.
Das Recht zum Selbsthilfeverkauf für Unternehmer
Der Selbsthilfeverkauf ist in § 373f UGB geregelt und stellt ein probates Mittel dar, um dem Annahmeverzug des Käufers entgegenzuwirken. Im folgenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für einen Selbsthilfeverkauf und dessen Auswirkungen insbesondere für Gläubiger und Schuldner dargelegt werden.
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