Außergewöhnliche Belastung bei elektrisch verstellbarem Lattenrost im Rahmen einer Dialysebehandlung?
Ein elektrisch verstellbarer Lattenrost kann aufgrund erforderlicher Positionsveränderungen des Beschwerdeführers im Rahmen einer Dialysebehandlung eine behindertenspezifische Vorrichtung und somit eine außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt darstellen.
VwGH: Einkünfte des für die GmbH tätigen, aber nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zB 80 % fassen kann, was dazu führt, dass ein mit 20 % (Sperrminorität) am Stammkapital beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Beschlüsse und damit allenfalls auch Weisungen (§ 20 Abs 1 GmbHG) an ihn verhindern kann.
Prof. Dr. Karoline Spies im BFGjournal zu Gast
Mit 1. 7. 2020 tritt Privatdozentin Dr. Karoline Spies ihre Professur für Umsatzsteuer an der Wirtschaftsuniversität Wien am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an. Seit 2010 war sie bereits Deloitte-Forschungsprojektassistentin und ab 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Post-Doc) an diesem Institut. Im Juni 2019 erfolgte die Ernennung zur Privatdozentin ( venia docendi) für „Finanz- und Steuerrecht“.
Vorabentscheidungsersuchen des BFG zum Entwicklungshelfergesetz aF und FLAG
Mit Beschluss des BFG vom 30. 7. 2020 wurden dem EuGH mehrere Fragen zur Unionsrechtskonformität von § 13 Abs 1 Entwicklungshelfergesetz aF und zu § 53 Abs 1 FLAG vorgelegt. Am 29. 7. 2020 erging zu diesem Fall ein Beschluss über die Anordung eines Dialogverfahrens zwischen den Trägern der beteiligten Mitgliedstaaten als vorläufige Maßnahme zu diesem Vorabentscheidungsverfahren.
Bundesfinanzgericht regt Aufhebung von Bauern-Steuerbonus an
Wien – 2014 ist wegen verfassungsrechtlicher Mängel eine Neufeststellung der Einheitswerte für Bauern erfolgt. Mit dieser sollte der Preisentwicklung von Grundstücken Rechnung getragen werden. Das Bundesfinanzgericht hat nun den für die Landwirtschaft relevanten Paragrafen im Grunderwerbsteuergesetz dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt und dessen Aufhebung angeregt, berichtet die Zeitung „Der Standard“ (Mittwochsausgabe).
Sozialversicherungsbeiträge von Bonifikationen als Werbungskosten
Eine direkte Zuordnung des einzigen (einheitlichen) Sozialversicherungs-Beitrags zu einem der beiden (steuerlichen) Bezüge (laufend oder sonstige) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch besteht keine Regel dahin, dass dieser einheitliche Beitrag vorrangig dem laufenden Bezug oder vorrangig dem sonstigen Bezug zuzuordnen wäre (und nur ein allfälliger Rest dem anderen Bezug). Der Beitrag ist demnach anteilig (entsprechend dem Verhältnis der Höhen der beiden Bezüge) zuzuordnen.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 4 Abs 2 GrEStG
Am 3. 9. 2020 stellte das BFG Normprüfungsanträge betreffend § 4 Abs 2 GrEStG an den VfGH.
Sozialpläne – Finanzministerium: Urteil des Höchstgerichts abwarten
Wien – Freiwillige Abfertigungen und Sozialpläne für Unternehmen dürften aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts teurer werden, weil die Ausgaben nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen. Die Entscheidung stehe „im Einklang mit der geltenden Rechtslage“, hieß es aus dem Finanzministerium zur APA. „Selbstverständlich ist aber das Urteil des Höchstgerichts abzuwarten und zu respektieren.“
Gerichtsurteil würde Sozialpläne für Unternehmen verteuern
Wien – Ein Urteil des Bundesfinanzgerichts dürften freiwillige Abfertigungen und Sozialpläne für Unternehmen teurer machen, berichtet der „Standard“ (Donnerstag). In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Gericht erstmals befunden, dass Abfertigungen, die Unternehmen im Rahmen eines Sozialplanes an Mitarbeiter auszahlen, vom Betrieb nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen.
VwGH: Keine Verlustausgleichsbeschränkung für Filmproduktionsgesellschaft
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Filmproduktionsgesellschaft liege nicht darin, aus selbst hergestellten oder gar von Dritten erworbenen Filmrechten Früchte zu ziehen, sondern darin, Filmrechte durch Herstellung eines Filmes zu generieren.
Aktuelle BFG-Entscheidungen zum EStG
Rechtssätze von drei jüngst in der Findok veröffentlichten BFG-Entscheidungen zum EStG.
VwGH zur Vorsteuerproblematik bei Errichtung von Bankgebäuden durch Konzerngesellschaften
Im gegenständlichen Revisionsfall geht es um Immobilienleasing und die im österreichischen Recht damit verbundene Möglichkeit der sanktionslosen „Rückoption“ zur nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG unecht steuerfreien Vermietung.