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Prof. Dr. Karoline Spies im BFGjournal zu Gast

Mit 1. 7. 2020 tritt Privatdozentin Dr. Karoline Spies ihre Professur für Umsatz­steuer an der Wirtschaftsuniversität Wien am Institut für Österreichisches und Internationales Steuer­recht an. Seit 2010 war sie bereits Deloitte-Forschungsprojektassistentin und ab 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Post-Doc) an diesem Institut. Im Juni 2019 erfolgte die Ernennung zur Privatdozentin ( venia docendi) für „Finanz- und Steuer­recht“.

Ihre Habilitationsschrift lautete „Permanent Establishments and Value Added Tax“. Ihr Doktoratsstudium in Wirtschafts­recht schloss sie 2014 mit ihrer Dissertation „Die Kapitalverkehrsfreiheit in Konkurrenz zu den anderen Grundfreiheiten“ unter der Betreuung von Prof. Michael Lang ab. Sie erhielt zahlreiche Auszeichnungen und Preise ( European Academic Tax Thesis Award, Dr.-Maria-SchaumayerLeopold KunschakWolfgang-Gassner, Stefan Koren, Jean-Monnet sowie den WU Research Award und überdies die Zuerkennung des Dr.-Maria-Schaumayer-Habilitationsstipendiums).

Während ihrer Post-Doc-Phase absolvierte Karoline Spies auch Forschungsaufenthalte in unterschiedlichen Ländern (zB Universität Münster, Singapore Management University). Karoline Spies war parallel zu ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit auch bei großen internationalen Steuerberatungs­gesellschaften beschäftigt.

Anlässlich ihres Karriereschrittes mit dem Ruf an die Wirtschaftsuniversität Wien baten wir sie zum Interview.

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BFGjournal: Wie geht es Ihnen? In ein paar Tagen starten Sie Ihre Laufbahn als Professorin. Was beschäftigt Sie im Moment, wenn ich so allgemein fragen darf?

Karoline Spies : Beruflich beschäftigt mich natürlich derzeit mein Antritt der Professur an der WU Wien im Juli, worauf ich mich schon sehr freue. Da ich jahrelang am Institut tätig war, ist vieles ja nicht ganz neu für mich. Dennoch ist meine Rolle ab Juli eine andere, in die ich mich noch ein wenig einfinden werde müssen. Gerade in der derzeitigen für viele unsicheren und schwierigen Phase der COVID-19-Krise, kann ich mich privilegiert schätzen, einen so krisenresistenten Beruf zu haben und daher keine Zukunftsängste haben zu müssen. Die spezielle Zeit, in der wir momentan leben, hat mir zudem – wie wohl sehr vielen anderen auch – vor Augen geführt, wie wichtig der soziale Austausch mit anderen Menschen ist, der durch Online-Tools nur begrenzt ersetzt werden kann. Ich hoffe, dass wir hier bald wieder zu einer Art Normalität übergehen können, sowohl im beruflichen als auch privaten Alltag.

BFGjournal: Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im EU-Steuer­recht, insbesondere in der Umsatz­steuer und Sie sind, das möchte ich erwähnen, in der VAT Expert Group der Kommission. Erzählen Sie uns etwas über die aktuellen Entwicklungen?

Karoline Spies : Die aktuellen Entwicklungen sind natürlich durch die COVID-19-Krise geprägt. Die Europäische Kommission hat aber – trotz dieser aktuellen Entwicklungen – die lang­fristig notwendige Reform des europäischen Umsatz­steuersystems nicht aus den Augen verloren. Der derzeitige Schwerpunkt auf EU-Ebene liegt hierbei insbesondere auf der Nutzung von Technologie zur Verbesserung und Vereinfachung des Umsatz­steuersystems, der Erstreckung des One-Stop-Shops auf ausgewählte B2B-Leistungen, der Besteuerung von Leistungen iZm Online-Plattformen und einer allfälligen Reform der unechten Befreiung für den Finanz- und Versicherungssektor. 1 Verfahrensrecht liegt auch im Bereich der Umsatz­steuer weiterhin in der Autonomie der Mitgliedstaaten. Zur Sicher­stellung der Steuer­erhebung und Vermeidung von Betrug und Missbrauch haben die Mitgliedstaaten daher in den vergangenen Jahren unterschiedlichste unilaterale Maßnahmen ergriffen. Schlagworte sind hierbei ua: e-invoicing, real time reporting, split payment etc. In diesem Bereich ist eine stärkere Harmonisierung und abgestimmte Nutzung von technologischem Mitteln sowohl für die Steuerbehörden als auch die Unternehmen begrüßens­wert und ein richtiger Schritt in die Zukunft.

BFGjournal: Mit zwei Kollegen arbeiten Sie an einer Kommentierung zum EU-Melde­pflichtgesetz. Darauf warten sicher schon viele. Das MPfG war schon öfter Thema in meinen Interviews. Wie umfangreich wird die Kommentierung sein und wann können wir damit rechnen? 2

Karoline Spies : Ich habe mich in meiner Laufbahn immer wieder mit der Amtshilfe-RL und Informationsaustausch beschäftigt, da ich diesen Bereich aus wissenschaftlicher Sicht sehr spannend finde. 3Die DAC 6 ist für die Praxis hierbei von besonderer Bedeutung, da sie nicht nur den automatischen Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten regelt, sondern auch Melde­pflichten für Dritte vorsieht, die in diesem Fall direkt die Beratungsbranche treffen. Jede grenzüberschreitende Steuergestaltung, an der ein Berater mitwirkt, muss zukünftig von diesem Intermediär im Lichte einer Liste an Kennzeichen auf ihre potenzielle Melde­pflicht geprüft werden, was die Etablierung von neuen Compliance- und Kontrollsystemen erfordert. Die DAC 6 wurde – ähnlich wie die ATAD – im Jahr 2018 in einem vergleichsweise rasanten Tempo auf EU-Ebene beschlossen und enthält nicht zuletzt aufgrund dieser Geschwindigkeit eine Vielzahl an Bestimmungen mit offenen Auslegungsfragen, die zu Rechtsunsicherheit führen. So soll bspw die „Umwandlung“ von Einkünften in Vermögen oder andere niedrigbe­steuerte Einnahmen eine Melde­pflicht begründen, wobei dem österreichischen Rechtsverständnis der Begriff der „Umwandlung von Einkünften“ bisher fremd ist. Jedweder Forderungsverzicht durch einen Gesellschafter („Umwandlung“ von Zinsen in Dividenden) könnte hierunter fallen, was jedoch zu einer Flut an Meldungen führen könnte, die von der Finanz­verwaltung kaum mehr bearbeitbar erscheint. Gemeinsam mit Assoz. Univ.-Prof. Sebastian Bergmann und Dr. Erik Pinetz(als Herausgeber) und einer Vielzahl anderer renommierten Autorinnen und Autoren arbeite ich derzeit an einer Kommentierung zum EU-MPfG (Verlag Österreich). Wir rechnen – aufgrund der Neuartigkeit und Komplexität des Themas – mit einem Umfang von über 500 Seiten und gehen davon aus, dass die Publikation noch dieses Jahr erscheinen wird. 

BFGjournal: Ein weiteres Forschungsgebiet von Ihnen ist die Frage der Einbindung von Intermediären in die Steuerkontrolle/-erhebung. Da gibt es sowohl in den direkten Steuern (DAC 6/EU-MPfG) als auch in der USt (Einbeziehung von Plattformen, VAT e-commerce package) aktuelle Entwicklungen. Können Sie uns dazu Details berichten?

Karoline Spies : Die Einbindung von Dritten in die Steuerkontrolle und -erhebung ist kein neues Phänomen – wie das Beispiel der Lohn- und Kapitalertrag­steuer zeigt. Jedoch werden in den letzten Jahren die Pflichten für Dritte, die nicht selbst Steuerträger sind, immer weiter erhöht. Dies ist ein Phänomen, das sich sowohl in den direkten Steuern als auch den indirekten Steuern findet. Den Beginn machten die Finanzinstitute, die nunmehr seit einigen Jahren Finanzdaten automatisch an die Behörden melden müssen. Mit der DAC 6 wurde nun EU-weit auch die gesamte Beraterbranche (insb Steuerberater, Anwälte) in die Pflicht genommen. Mit 2021 sollen Online-Plattformen die Umsatz­steuer für bestimmte über ihre Seiten vermittelten Warenumsätze erheben. Ab 2024 müssen schließlich auch Zahlungs­dienstleister Aufzeichnungen zu den Zahlungen iZm grenzüberschreitenden Umsätzen für Umsatz­steuerzwecke führen. Wenngleich die Einbindung von Intermediären und die Auslagerung von Steuerkontrolltätigkeiten auf Dritte aus steuerpolitischer Sicht nachvollziehbar erscheint, so werden sich die Gerichte – und hierbei insb der EuGH – irgendwann in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob diese mit dieser Auslagerung verbundenen Verwaltungs­kosten noch mit den Grund­rechten (insb Grund­recht auf unternehmerische Freiheit) vereinbar sind. Auch im Europäischen Recht gibt es schließlich Grund­rechte, die eingehalten werden müssen.

BFGjournal: Dies leitet dazu über, dass Sie sich literarisch bereits mehrfach mit dem Verbot missbräuchlicher und betrügerischer Praktiken in der Rechtsprechung des EuGH befasst haben. Bedarf es Ihrer Ansicht nach in diesem Zusammenhang noch weiterer Maßnahmen auf EU-Ebene oder bildet die Judikatur des EuGH eine ausreichende Schranke zur Vermeidung derartiger betrügerischer Handlungen?

Karoline Spies : Die EuGH-Judikatur in diesem Bereich ist aus Sicht der Unternehmer sehr streng. Die Mitgliedstaaten haben die Pflicht, jedem Unternehmer die Begünstigungen der MwStSyst-RL (zB Vorsteuerabzug) zu versagen, wenn dieser von Betrug auf einer vor- oder nachgelagerten Ebene der Lieferkette durch einen anderen Unternehmer wusste oder zumindest wissen hätte können. Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn das nationale Recht keine ausdrückliche Rechtsgrundlage dafür vorsieht. Auch dies ist ein Beispiel der allgemeinen Entwicklung hin zu einer verstärkten Einbeziehung von Dritten in die Steuer­erhebung und –kontrolle. Konsequenz dieser Rechtsprechung ist nämlich, dass jeder Unternehmer mit angemessener Sorgfalt prüfen muss, ob seine Geschäftsp­artner steuerehrlich agieren. Dieser vom EuGH etablierte Betrugsbekämpfungsgrundsatz hat Schwächen: Insbesondere führt das Kriterium des „wissen hätte können“ zu Beweisschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit, wie die zahlreiche Folgejudikatur des EuGH zu diesem Thema zeigt. Ich denke, dass in Zukunft Technologie verstärkt zur Betrugsbekämpfung genutzt werden wird. Auch ein allgemeines Reverse Charge wird mE wieder in den Diskussionsmittelpunkt rücken. 4

BFGjournal: Und mit welchen Themen beschäftigen Sie sich in der Praxis bzw welche Themen bestimmen die Praxis? Sie arbeiten ja weiterhin in der Steuerberatung.

Karoline Spies : In der Praxis beschäftige ich mich mit den unterschiedlichsten Frage­stellungen (ESt/KöSt, USt, Finanzstraf­recht) und werde insb bei komplexeren rechtlichen Frage­stellungen hinzugezogen. Der ein oder andere Praxisfall hat mich auch schon zu wissenschaftlichen Beiträgen inspiriert, sodass sich hieraus gute Synergien ergeben.

BFGjournal: Ihre Karriere ist beachtlich. Beeindruckt haben mich Ihre Forschungsschwerpunkte und natürlich die vielen Preise und Auszeichnungen, die Sie während Ihres Studiums und Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit erhalten haben. Was war Ihre Motivation? Das Steuer­recht ist ja nicht geradezu beliebt unter den Studentinnen und Studenten.

Karoline Spies : Es gibt Menschen, die haben seit Kindertagen ein Ziel vor Augen, das sie erreichen wollen. Zu diesen Menschen zähle ich nicht. Ehrgeiz und eine intrinsische Motivation hatte ich schon seit Kindertagen; ich wusste nie genau, woher diese kam. Dass ich aber da gelandet bin, wo ich bin, hat sowohl mit Interesse und Ehrgeiz als auch mit Zufällen und dem Glück zu tun, die richtigen Wegbegleiter getroffen zu haben. Bereits zu Beginn des Studiums an der WU merkte ich, dass mir juristisches Arbeiten Spaß macht. Dass es schließlich Steuer­recht wurde, hatte aber letztlich damit zu tun, dass eine meiner Freundinnen Steuer­rechtskurse belegte und mich zum Mitmachen überzeugte. Über dieselbe Freundin bekam ich auch eine Teilzeitstelle in einer Kanzlei, wo mich mein Vorgesetzter motivierte, mich für eine Stelle an der WU zu bewerben, was der Anfang meiner wissenschaftlichen Karriere war. Dort lernte ich schließlich – neben einer Vielzahl an Kollegen, die über die Jahre zu Freunden wurden, – meinen wissenschaftlichen Mentor Prof. Michael Lang kennen. Ich hatte daher immer groß­artige Unterstützer – sowohl im Beruf als auch in der Familie, ohne die das alles nicht möglich gewesen wäre. 

BFGjournal: Und wie steht es mit dem Anteil von Frauen in der Steuerbranche? Sie sind Representative Women of IFA Network Austria (WIN Austria). 5 6 Was ist ihr Anliegen in dieser Position bzw was möchten Sie für Frauen bei IFA bewirken?

Karoline Spies : Der generelle Frauen­anteil im Steuer­recht sowohl in der Beratungsbranche als auch in der Wissenschaft ist sehr hoch. Sowohl in meinem Team in der Kanzlei als auch am Institut der WU gibt es im fachlichen Bereich mehr Frauen als Männer. Einen Unterschied gibt es erst, wenn es zur höchsten Ebene kommt (Professoren, Partner), wo noch ein deutlicher Überhang an männlichen Kollegen besteht. Ich denke dies hat viele unterschiedliche Gründe: historische Traditionen, Vereinbarkeit von Familie und Karriere und ein wenig auch unterschiedliches Auftreten und Agieren von Frauen. Mein Eindruck ist, dass Frauen im Allgemeinen etwas zurückhaltender und bescheidener agieren. Mit der Gründung des Women of IFA Network Austria ( WIN Austria) wollen wir Frauen im Steuer­recht in Österreich aus den unterschiedlichsten Bereichen (Beratung, Wissenschaft, öffentlicher Dienst) zusammenbringen und ihnen die Möglichkeit geben, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen und sich schlicht auch einfach kennenzulernen. Auf diese Kontakte und Erfahrungen kann dann im Alltag zurückgegriffen werden, was gesamt die Sichtbarkeit der österreichischen Frauen im Steuer­recht lang­fristig erhöhen soll. Oft kennt man (bzw frau) sich ja „dem Namen nach“, hat aber kein Gesicht dazu. Über die positive Resonanz und Teilnehmeranzahl bei den ersten Treffen – die immer auch inhaltliche Schwerpunkte haben – waren wir sehr positiv überrascht.

BFGjournal: Abschließend möchte ich nochmals zu Ihrer Professur zurückkommen. Welche Themen in der Lehre, in der Betreuung von Dissertationen und natürlich in der Forschung werden Sie sich an der WU widmen?

Karoline Spies : Ich möchte mich an der WU natürlich vor allem mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Umsatz­steuer befassen und den jungen Forschern und Forscherinnen bei ihren Forschungsvorhaben unterstützend zur Seite stehen. Steuerpolitisch wird sich in Zukunft vor allem die Frage stellen, ob das derzeitige Umsatz­steuersystem noch zeitgemäß ist und nur vereinzelte Korrekturen durch„quick fixes“ ausreichen oder ob nicht doch grundlegendere Änderungen notwendig sind. Egal in welche politische Richtung es geht, als Wissenschaftlerin in der Umsatz­steuer wird es jedenfalls genug Spielfeld geben. Seit einigen Jahren gibt es auch regelmäßig Diskussionsrunden zu aktuellen Themen und gemeinsame Publikationen der Umsatz­steuer-interessierten WissenschaftlerInnen am Institut, die ich gerne weiter intensivieren möchte. 7 Besonders wichtig ist mir auch, den Umsatz­steuerschwerpunkt in der Lehre an der WU weiter auszubauen. Umsatz­steuer ist in der Praxis einer der wichtigsten Kosten­faktoren: Denn wenn etwas „schief“ geht und (Formal-)Fehler begangen werden, so drohen dem Unternehmen zusätzliche Kosten iHv bis zu 20 %, die keinen Mehrwert bringen. Mit einer fundierten Ausbildung im Bereich der Umsatz­steuer steht einem Studenten/einer Studentin daher die Arbeitswelt offen. Da das Umsatz­steuerrecht häufig Änderungen unterliegt, ist es hierbei besonders wichtig, den Studierenden die zugrundeliegenden Prinzipien dieser Steuer näher zu bringen, sodass sie für jegliche Veränderungen gewappnet sind und diesen auch kritisch begegnen können.

1) Mein Ziel für heuer ist (beruflich oder privat) …

… mich gut in meiner neuen Rolle als Professorin an der WU einzufinden.

2) Was gefällt Ihnen besonders an Ihrer Arbeit?

Das sind vor allem zwei Dinge: Das „Rätsellösen“ und die Interaktion mit unterschiedlichen Charakteren. Juristisches Arbeiten beginnt idR mit einem Problem in Form eines Sachverhalts, den es dann unter Heranziehung von diversen Werkzeugen und unter Abwägung unterschiedlicher Argumente zu lösen gilt. Das erfordert logisches Denken und oftmals auch Ausdauer bei der Recherche. Für mich birgt dieses „Rätsellösen“ viel Spaß und Abwechslung. Darüber hinaus schätze ich besonders die offenen und manchmal auch durchaus hitzigen Diskussionen unter Wissenschaftlern, sei es auf Konferenzen, am Gang beim Vorbeigehen oder in der Kaffeepause.

3) Welches Buch haben Sie zuletzt gelesen?

„Das Drucken Sie aber nicht“! von Sven Michaelsen als Hardcopy. Dieses Buch enthält Auszüge aus Interviews mit unterschiedlichen Persönlichkeiten aus Kultur, Politik und Wirtschaft. Lebensgeschichten und –weisheiten von anderen Personen finde ich inspirierend. 

4) Welche sozialen Medien nutzen Sie? Was sind Ihre Lieblingspodcasts? Haben Sie einen Blog?

Ich nutze soziale Medien in nur sehr beschränktem Ausmaß. Ich habe bspw einen Account bei Facebook, LinkedIn und Xing, bin jedoch nicht sonderlich aktiv. Ich bemerke aber an anderen Kolleginnen und Kollegen, dass die Präsenz in sozialen Medien in Wissenschaft und Praxis immer größere Bedeutung erlangt. Im wissenschaftlichen Bereich sind Publikationen in Fachzeitschriften aber noch immer bedeutender und nachhaltiger als die kurzlebigeren Instrumente in Form von blogs und podcasts. Auch bei wissenschaftlichen Publikationen ist aber die Verfügbarkeit in bekannten Online-Datenbanken ein mittlerweile sehr wichtiges Kriterium für die Sichtbarkeit und Wirkung.

5) Nach der Arbeit …

… findet man mich häufig auf dem Beachvolleyballplatz (im Sommer outdoor, im Winter in der Indoor-Halle). Diesen Sport betreibe ich – hobbymäßig – schon über 15 Jahre und ich hoffe, ich kann es noch mindestens weitere 15 Jahre tun. Ansonsten kann es auch mal gerne ein Film- oder Serien-Abend auf der Couch oder eine nette Runde mit Freunden sein.

Fußnoten

1 Vgl hierzu die Working Papers: VEG No 091, Upgrading the EU VAT system, taxud.c.1(2020)2268576; VEG No 090 – VAT treatment of the platform economy, taxud.c.1(2020)2365654; VEG No 089 – VAT treatment of financial services, taxud.c.1(2020)2635531.

2 Interview mit Dr. Peter Haunold in BFGjournal 2017, 126: „Im Steuer­recht ist der Zug zur internationalen Transparenz nicht mehr aufzuhalten“.

3 Vgl bspw Spies, Influence of International Mutual Assistance on EU Tax Law, Intertax 2012, 518; Schilcher/Spies/Zirngast, Mutual Assistance in Direct Tax Matters, in Lang/Pistone/Schuch/Staringer (Hrsg) Introduction to European Tax Law on Direct Taxation 5 (2018) 255-309 (6. Auflage erscheint 2020).

4 Vgl dazu zB Tumpel, Allgemeines Reverse-Charge-System, in Achatz/Tumpel (Hrsg) Reverse Charge und befreite Exportumsätze (2018) 128 ff.

5 International Fiscal Association.

6 Women of IFA Network ( WIN) http://www.ifa-austria.at/women-of-ifa-network-win/.

7 Vgl zuletzt Auer/Siller/Spies/Streicher, EuGH-Rsp zur Umsatz­steuer: Einordnung der Leistung eines Organisators von Live-Webcam-Darbietungen, ecolex 2020, in Druck.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.