BFG zur Firmenwertabschreibung iZm Gruppenmitgliedern
Das BFG hat am 20. 5. 2021 zwei Entscheidungen in der Findok veröffentlicht, die sich mit der Firmenwertabschreibung iZm Gruppenmitgliedern beschäftigen.
VwGH zu Tagesgelder für Dienstreisen
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt konkret abrechnet.
VwGH: Wertveränderungen der Deckungsrückstellung sind keine Werbungskosten
Der Begriff der Werbungskosten setzt einen Abfluss, der sich wirtschaftlich in der Verminderung des Vermögens auswirkt, voraus. Die Reduktion der Deckungsrückstellung zum Zweck der Dotierung der Mindestertragsrücklage führt zu keinem solchen Abfluss, der eine Verminderung des Vermögens des Pensionisten bewirken würde.
VfGH behandelt ab 23. 2. Anträge zu Maßnahmen gegen COVID-19
Der VfGH tritt am Dienstag, 23. 2. 2021, zu einer Session zusammen, die auf drei Wochen anberaumt ist. Auf der Tagesordnung stehen rund 350 Fälle.
Ist die Zahlung von Rentenansprüchen der 2. Säule (Schweiz) an die Ex-Gattin aus dem Einkommen des Beschwerdeführers auszuscheiden?
Zahlt ein in Österreich lebender Steuerpflichtiger – dem Pensions-Splitting in der Schweiz Rechnung tragend – an seine niemals berufstätig gewesene Ex-Gattin aufgrund eines Scheidungsurteils eine „angemessene Entschädigung“ nach Art 124 ZGB in Höhe der Hälfte seiner schweizerischen Rentenbezüge aus der 2. Säule, so handelt es sich hiebei beim Beschwerdeführer um eine Unterhaltszahlung, die eine steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung darstellt.
Aktuelle BFG-Entscheidungen zur BAO
Rechtssätze von vier jüngst in der Findok veröffentlichten Entscheidungen des BFG zur BAO.
Vordienstzeiten für freiwillige Abfertigung
Die Wortfolge „bis zu welchem Zeitpunkt zurück die Dienstverhältnisse nachgewiesen werden“ ist bereits sprachlich so zu verstehen, dass der Nachweis beim aktuellen Dienstverhältnis beginnt und so weit zurück erfolgt, wie es dem Dienstnehmer möglich oder opportun ist.
VwGH: Freiwillige Abfertigungen sind doch steuerlich absetzbar
Wien – Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte im April 2020 entschieden, dass in Sozialplänen festgelegte freiwillige Abfertigungen im Allgemeinen nicht steuerlich abgesetzt werden können – eine Ausnahme gebe es nur für Arbeitsverträge, die vor 2003 geschlossen wurden. Unternehmen hätten diese Abfertigungen also ihrem Gewinn zurechnen und versteuern müssen. Doch dem hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in letzter Instanz widersprochen.
Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
In einem unlängst vom BFG entschiedenen Fall war zu klären, ob die Stornierung eines Übertragungsvertrages anzuerkennen ist und eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG zu erfolgen hat, wenn anschließend an die Stornierung des ersten Vertrages zwischen denselben Vertragsparteien ein zweiter, weitgehend inhaltlich identischer, Übertragungsvertrag abgeschlossen wurde.
BFG zum doppelten Verlustdeckel bei der Berücksichtigung von Auslandsverlusten
Werden Auslandsverluste aus der Absetzung für Abnutzung durch das Zusammenspiel von Periodenabweichungen zwischen inländischem und ausländischem Steuerrecht und § 9 Abs 6 Z 6 Satz 1 KStG teilweise nicht berücksichtigt, kann das zu einer ungewollten Ungleichbehandlung führen.
BFG zum Dienstverhältnis bei Arbeitskräftegestellung
Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung sind die klassischen Merkmale eines Dienstverhältnisses in Anlehnung an § 4 AÜG dergestalt modifiziert, dass sich das Weisungsrecht des Gestellers in der Anordnung der Arbeitsverrichtung für den Beschäftiger erschöpft und dem Beschäftiger so nur ein vom Gesteller abgeleitetes Weisungsrecht zukommt.
Ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen eingetretener Festsetzungsverjährung
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 9. 2. 2005 zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 veranlagt. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid vom 1. 6. 2005 wurde der Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert, wobei dieser in der Folge mit Bescheid vom 14. 5. 2007 wiederum eine auf § 295 Abs 1 BAO basierende Abänderung erfuhr. In der Folge wurde mit Bescheid vom 22. 6. 2011 der mit 14. 5. 2007 datierte Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert.