Ist die Zahlung von Rentenansprüchen der 2. Säule (Schweiz) an die Ex-Gattin aus dem Einkommen des Beschwerdeführers auszuscheiden?
Zahlt ein in Österreich lebender Steuerpflichtiger – dem Pensions-Splitting in der Schweiz Rechnung tragend – an seine niemals berufstätig gewesene Ex-Gattin aufgrund eines Scheidungsurteils eine „angemessene Entschädigung“ nach Art 124 ZGB in Höhe der Hälfte seiner schweizerischen Rentenbezüge aus der 2. Säule, so handelt es sich hiebei beim Beschwerdeführer um eine Unterhaltszahlung, die eine steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung darstellt.
Aktuelle BFG-Entscheidungen zur BAO
Rechtssätze von vier jüngst in der Findok veröffentlichten Entscheidungen des BFG zur BAO.
Vordienstzeiten für freiwillige Abfertigung
Die Wortfolge „bis zu welchem Zeitpunkt zurück die Dienstverhältnisse nachgewiesen werden“ ist bereits sprachlich so zu verstehen, dass der Nachweis beim aktuellen Dienstverhältnis beginnt und so weit zurück erfolgt, wie es dem Dienstnehmer möglich oder opportun ist.
VwGH: Freiwillige Abfertigungen sind doch steuerlich absetzbar
Wien – Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte im April 2020 entschieden, dass in Sozialplänen festgelegte freiwillige Abfertigungen im Allgemeinen nicht steuerlich abgesetzt werden können – eine Ausnahme gebe es nur für Arbeitsverträge, die vor 2003 geschlossen wurden. Unternehmen hätten diese Abfertigungen also ihrem Gewinn zurechnen und versteuern müssen. Doch dem hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in letzter Instanz widersprochen.
Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
In einem unlängst vom BFG entschiedenen Fall war zu klären, ob die Stornierung eines Übertragungsvertrages anzuerkennen ist und eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG zu erfolgen hat, wenn anschließend an die Stornierung des ersten Vertrages zwischen denselben Vertragsparteien ein zweiter, weitgehend inhaltlich identischer, Übertragungsvertrag abgeschlossen wurde.
BFG zum doppelten Verlustdeckel bei der Berücksichtigung von Auslandsverlusten
Werden Auslandsverluste aus der Absetzung für Abnutzung durch das Zusammenspiel von Periodenabweichungen zwischen inländischem und ausländischem Steuerrecht und § 9 Abs 6 Z 6 Satz 1 KStG teilweise nicht berücksichtigt, kann das zu einer ungewollten Ungleichbehandlung führen.
BFG zum Dienstverhältnis bei Arbeitskräftegestellung
Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung sind die klassischen Merkmale eines Dienstverhältnisses in Anlehnung an § 4 AÜG dergestalt modifiziert, dass sich das Weisungsrecht des Gestellers in der Anordnung der Arbeitsverrichtung für den Beschäftiger erschöpft und dem Beschäftiger so nur ein vom Gesteller abgeleitetes Weisungsrecht zukommt.
Ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen eingetretener Festsetzungsverjährung
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 9. 2. 2005 zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 veranlagt. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid vom 1. 6. 2005 wurde der Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert, wobei dieser in der Folge mit Bescheid vom 14. 5. 2007 wiederum eine auf § 295 Abs 1 BAO basierende Abänderung erfuhr. In der Folge wurde mit Bescheid vom 22. 6. 2011 der mit 14. 5. 2007 datierte Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert.
Außergewöhnliche Belastung bei elektrisch verstellbarem Lattenrost im Rahmen einer Dialysebehandlung?
Ein elektrisch verstellbarer Lattenrost kann aufgrund erforderlicher Positionsveränderungen des Beschwerdeführers im Rahmen einer Dialysebehandlung eine behindertenspezifische Vorrichtung und somit eine außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt darstellen.
VwGH: Einkünfte des für die GmbH tätigen, aber nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zB 80 % fassen kann, was dazu führt, dass ein mit 20 % (Sperrminorität) am Stammkapital beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Beschlüsse und damit allenfalls auch Weisungen (§ 20 Abs 1 GmbHG) an ihn verhindern kann.
Prof. Dr. Karoline Spies im BFGjournal zu Gast
Mit 1. 7. 2020 tritt Privatdozentin Dr. Karoline Spies ihre Professur für Umsatzsteuer an der Wirtschaftsuniversität Wien am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an. Seit 2010 war sie bereits Deloitte-Forschungsprojektassistentin und ab 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Post-Doc) an diesem Institut. Im Juni 2019 erfolgte die Ernennung zur Privatdozentin ( venia docendi) für „Finanz- und Steuerrecht“.
Vorabentscheidungsersuchen des BFG zum Entwicklungshelfergesetz aF und FLAG
Mit Beschluss des BFG vom 30. 7. 2020 wurden dem EuGH mehrere Fragen zur Unionsrechtskonformität von § 13 Abs 1 Entwicklungshelfergesetz aF und zu § 53 Abs 1 FLAG vorgelegt. Am 29. 7. 2020 erging zu diesem Fall ein Beschluss über die Anordung eines Dialogverfahrens zwischen den Trägern der beteiligten Mitgliedstaaten als vorläufige Maßnahme zu diesem Vorabentscheidungsverfahren.