Kategorie: BFGjournal

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VwGH: Freiwillige Abfertigungen sind doch steuerlich absetzbar

Wien – Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte im April 2020 entschieden, dass in Sozialplänen festgelegte freiwillige Abfertigungen im Allgemeinen nicht steuerlich abgesetzt werden können – eine Ausnahme gebe es nur für Arbeitsverträge, die vor 2003 geschlossen wurden. Unternehmen hätten diese Abfertigungen also ihrem Gewinn zurechnen und versteuern müssen. Doch dem hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in letzter Instanz widersprochen.

Anerkennung einer Vertragsaufhebung mit anschließendem erneuten Vertragsabschluss zwecks Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG. (Bild: © iStock/Puttachat Kumkrong)
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Rückerstattung der Grunderwerbsteuer

In einem unlängst vom BFG entschiedenen Fall war zu klären, ob die Stornierung eines Übertragungsvertrages anzuerkennen ist und eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG zu erfolgen hat, wenn anschließend an die Stornierung des ersten Vertrages zwischen denselben Vertragsparteien ein zweiter, weitgehend inhaltlich identischer, Übertragungsvertrag abgeschlossen wurde.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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Ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen eingetretener Festsetzungsverjährung

Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 9. 2. 2005 zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 veranlagt. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid vom 1. 6. 2005 wurde der Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert, wobei dieser in der Folge mit Bescheid vom 14. 5. 2007 wiederum eine auf § 295 Abs 1 BAO basierende Abänderung erfuhr. In der Folge wurde mit Bescheid vom 22. 6. 2011 der mit 14. 5. 2007 datierte Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert.

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VwGH: Einkünfte des für die GmbH tätigen, aber nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters

Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zB 80 % fassen kann, was dazu führt, dass ein mit 20 % (Sperrminorität) am Stammkapital beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Beschlüsse und damit allenfalls auch Weisungen (§ 20 Abs 1 GmbHG) an ihn verhindern kann.

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Prof. Dr. Karoline Spies im BFGjournal zu Gast

Mit 1. 7. 2020 tritt Privatdozentin Dr. Karoline Spies ihre Professur für Umsatz­steuer an der Wirtschaftsuniversität Wien am Institut für Österreichisches und Internationales Steuer­recht an. Seit 2010 war sie bereits Deloitte-Forschungsprojektassistentin und ab 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Post-Doc) an diesem Institut. Im Juni 2019 erfolgte die Ernennung zur Privatdozentin ( venia docendi) für „Finanz- und Steuer­recht“.

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Vorabentscheidungsersuchen des BFG zum Entwicklungshelfergesetz aF und FLAG

Mit Beschluss des BFG vom 30. 7. 2020 wurden dem EuGH mehrere Fragen zur Unionsrechtskonformität von § 13 Abs 1 Entwicklungshelfergesetz aF und zu § 53 Abs 1 FLAG vorgelegt. Am 29. 7. 2020 erging zu diesem Fall ein Beschluss über die Anordung eines Dialogverfahrens zwischen den Trägern der beteiligten Mitgliedstaaten als vorläufige Maßnahme zu diesem Vorabentscheidungsverfahren.

In Zusammenhang mit Grunderwerbssteuer - Legt VfGH Grundstücksbewertung auf Basis des Einheitswertes vor - Sieht Widerspruch zu Sachlichkeitsgebot - "Verfassungsrechtlich bedenklich". (Bild: © Linde Verlag)
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Bundesfinanzgericht regt Aufhebung von Bauern-Steuerbonus an

Wien – 2014 ist wegen verfassungsrechtlicher Mängel eine Neufeststellung der Einheitswerte für Bauern erfolgt. Mit dieser sollte der Preisentwicklung von Grundstücken Rechnung getragen werden. Das Bundesfinanzgericht hat nun den für die Landwirtschaft relevanten Paragrafen im Grunderwerbsteuergesetz dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt und dessen Aufhebung angeregt, berichtet die Zeitung „Der Standard“ (Mittwochsausgabe).