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Wien – Freiwillige Abfertigungen und Sozialpläne für Unternehmen dürften aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts teurer werden, weil die Ausgaben nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen. Die Entscheidung stehe „im Einklang mit der geltenden Rechtslage“, hieß es aus dem Finanzministerium zur APA. „Selbstverständlich ist aber das Urteil des Höchstgerichts abzuwarten und zu respektieren.“
Über das Urteil des Bundesfinanzgerichts hatte zuerst der „Standard“ berichtet. „Zu beachten ist insbesondere, dass in der Inkrafttretensbestimmung des Abzugsverbotes (§ 124b Z 254 des Einkommensteuergesetzes) vor dem 1. März 2014 abgeschlossene Sozialpläne ausdrücklich ausgenommen wurden, sodass im Umkehrschluss anzunehmen ist, dass im Rahmen von Sozialplänen geleistete freiwillige Abfertigungen grundsätzlich darunter fallen“, erklärte das Finanzministerium.
Das Thema soll im Rahmen der Coronahilfen aber noch einmal aufgegriffen werden. Man werde diskutieren, ob „Anpassungen im Bereich des Abzugsverbotes, notwendig und sinnvoll“ seien, so das Finanzministerium.
Laut dem Urteil des Bundesfinanzgerichts müssen Betriebe die Zahlungen ihrem Gewinn zurechnen und mit 25 Prozent besteuern. Leidtragende könnten Arbeitnehmer sein, wenn Firmen dann niedrigere freiwillige Abfertigungen zahlen. (APA)