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Linde Media + bietet ein Plus an Inhalten. Hier finden Sie ein kompaktes, multimedial aufbereitetetes, ständig aktualisiertes Update aus Steuern, Wirtschaft und Recht. Mit Linde Media + bleiben Sie topinformiert in allen Bereichen von A wie Arbeitsrecht über Datenschutz, Digitalisierung, Mobility Management, öffentliches Recht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Unternehmensrecht bis hin zu Z wie Zivilrecht.

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Die GmbH in der Krise: Welche Möglichkeiten haben die Gesellschafter, wenn Banken keine Kredite mehr vergeben?

Befinden sich Gesellschaften in der Krise, weigern sich Banken oft Kredite zu vergeben. Vor allem seit Beginn der Wirtschaftskrise ist eine starke Zurückhaltung der Banken in der Vergabe von Krediten an Gesellschaften, die an Liquiditätsengpässen leiden, zu verzeichnen. Die Verweigerung eines Kredites muss jedoch nicht zwangsweise das Ende der GmbH bedeuten, da das GmbHG mehrere Möglichkeiten vorsieht, wie der GmbH wieder zusätzliche Mittel zugeführt werden können, um sie fortzuführen und sie sozusagen „am Leben zu erhalten“. Der folgende Beitrag soll diese unterschiedlichen Möglichkeiten kurz darstellen und auf die damit verbundenen Risiken eingehen.

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Abweichendes Wirtschaftsjahr und seine Vor- und Nachteile

Ertragsteuerlich gilt als Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr, das sich grund-sätzlich mit dem Kalenderjahr (Regelwirtschaftsjahr) deckt. Doch sowohl im Steuer- als auch Unternehmensrecht wurde bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen. Dadurch soll Unternehmern ein gewisser Gestaltungsspielraum in Bezug auf Unternehmenszielsetzungen und organisatorischer sowie wirtschaftlicher Überlegungen ermöglicht werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Option des abweichenden Wirtschaftsjahres nicht jedem Steuerpflichtigen zusteht. So können va rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende, insbesondere Kapitalgesellschaften, von dieser Regelung Gebrauch machen.

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COVID-19: Insolvenzverdachtsfall – was nun?

Aufgrund der erst kürzlich in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sehen sich viele Unternehmen mit einem weiteren „harten“ Lockdown konfrontiert. Unternehmen sind gut beraten, laufend sowohl die eigene wirtschaftliche Situation zu beurteilen als auch die Bonität der Geschäftspartner im Auge zu behalten.

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Neue Einsatzgebiete unbemannter Luftfahrzeuge für Unternehmer

Unbemannte Luftfahrzeuge, die ohne einen sich an Bord befindlichen Piloten betrieben werden, sind spätestens seit Amazon die Auslieferung eines Pakets durch einen Multikopter in einer TV-Werbung demonstriert hat, in aller Munde. War ihr Anwendungsbereich anfangs lediglich auf den militärischen Einsatz beschränkt („Drohne“), erfreuen sie sich in jüngerer Vergangenheit auch bei Unternehmern immer größerer Beliebtheit.

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Verbraucherschutz im Privatrecht und im Prozessrecht

Seit dem 1. Oktober 1979 steht in Österreich das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft, die wohl bekannteste Verbraucherschutznorm in Österreich. Es beruht auf dem Gedanken, dass sich der Verbraucher typischerweise in einer unterlegenen Position befindet – und wegen dieses „Machtgefälles“ ist die Vertragsfreiheit nicht in der Lage, einen adäquaten Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herbeizuführen.

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Diensterfindungen: Wem gehören die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen? – Vergütung einer Diensterfindung: Was kann hier zulässig vereinbart werden?

Diensterfindungen sind für Unternehmen mitunter von nicht unbeträchtlicher wirtschaftlicher Relevanz. Arbeitgeber sollten dementsprechend diesem Thema vor der Begründung von Arbeitsverhältnissen die gehörige Aufmerksamkeit widmen; dabei gilt es einige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche im nachstehenden Beitrag dargestellt werden.