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NWOW („new ways of work“) ist ein oft genutztes Schlagwort in den letzten Monaten. Vor allem multinationale Konzerne verwenden dieses gerne, um mit vorhandenen Restriktionen der Pandemie umzugehen. Neu ist diese Idee jedoch nicht – und was betrieblich recht und billig scheint, ist abgabenrechtlich oft nicht zweifelsfrei.
Internationale Konzerne haben bereits vor COVID-19 erkannt, dass eine physische Präsenz in einem bestimmten Land zumindest nicht durchgängig nötig ist, um betriebliche Ziele zu erreichen. Im Projektgeschäft ist dies schon lange Realität und wird durch virtuelle Teams gelöst. Dabei werden einzelne Teammitglieder virtuell im Ausland zusammengefasst und unter die fachliche Führung eines anderen Landes gestellt.
Damit es nicht zu unliebsamen abgabenrechtlichen Konsequenzen kommt, muss bei den virtuellen Teams auf einiges geachtet werden. Die organisatorische und disziplinäre Verantwortung muss etwa dabei im Ausland bleiben, auch muss man sich vor Jour Fixes, die sich im Laufe der Tätigkeit auch in Präsenzform in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen einschleichen können, hüten.
Spontane Treffen im Inland, die sich im Laufe des Arbeitens als sinnvoll herausstellen, damit gemeinsam vor Ort konzentriert für ein paar Tage gearbeitet wird, lösen Fragen der Beschäftigungsbewilligung und des Aufenthaltstitels aus den Drittstaaten aus. Hinzu kommen Entlohnungsfragen, um den Anforderungen des LSD-BG gerecht zu werden.
Nimmt man die Auswirkungen, die auch eine geringfügig persönliche Anwesenheit mit sich ziehen kann, ins Kalkül, so kann sich oftmals der positive business case durch virtuelle Teams, die dann doch vor Ort arbeiten, ins Negative drehen.
Virtuelle Teams sind ein flexibles und rasch realisierbares Setup für internationale Zusammenarbeit. Klare Regeln und ein durchgängiges Maß an Disziplin sind nötig, um die Vorteile solcher Formen von Kooperation nicht auszuhebeln.