Kategorie: Körperschaftsteuer

IV-Generalsekretär: KöSt-Senkung sei "hoch an der Zeit" - WKÖ fordert Anerkennung und Wertschätzung für heimische Unternehmen. (Bild: © cofotoisme)
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Gewinnverschiebung von Konzernen – IV und WKÖ weisen Kritik zurück

Wien (APA) – Die am Montag veröffentlichte Studie über Gewinnverschiebung von Konzernen hat erneut eine Debatte über die geplante Körperschaftssteuer(KöSt)-Senkung entfacht. Das KöSt-Aufkommen sei zwischen 1988 und 2019 um etwa auf das Zehnfache gestiegen, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) in einer Aussendung. Eine Entlastung in diesem Bereich sei „hoch an der Zeit“.

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EuGH: Unterschiedliche Behandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Pensionsfonds

EuGH zur Regelung eines Mitgliedstaates, die es gebietsansässigen Pensionsfonds ermöglicht, ihren steuerpflichtigen Gewinn dadurch zu vermindern, dass sie die Rücklagen für die Zahlung von Pensionen abziehen und die auf die Dividenden erhobene Steuer auf die Körperschaftsteuer anrechnen.

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EAS 3416: Glasfasernetz als unbewegliches Vermögen iSd Art 13 Abs 2 DBA Großbritannien

Wird zum flächenmäßigen Ausbau des österreichischen Glasfasernetzes eine österreichische Projektgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft gegründet, wobei es sich bei einem der Gesellschafter um einen in Großbritannien ansässigen Investor handelt, so besteht im Falle einer Anteilsveräußerung aufgrund von § 21 Abs 1 Z 1 KStG iVm § 98 Abs 1 Z 5 lit e EStG beschränkte Steuerpflicht in Österreich.

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VwGH: Steuerliche Behandlung eines Gesundheitsfonds

Wie der VwGH im Erkenntnis vom 30. 9. 2015, Ra 2014/15/0005, ausgeführt hat, kann dem Gesetz eine Definition des Begriffes der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung nicht entnommen werden. Daher ist einer Auslegung des Begriffes anhand der Verkehrsauffassung, wonach darunter jene Einrichtungen fallen, die Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Hilfs- und Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringen, nicht entgegenzutreten.