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Der Ausschluss der Firmenwertabschreibung im Falle eines sogenannten Konzernerwerbes soll sicherstellen, dass nicht durch Beteiligungsverschiebungen im Konzern künstlich Firmenwerte generiert werden.
Allerdings geht die Firmenwertabschreibung auch dann verloren, wenn eine Beteiligung zunächst „fremdbezogen“ angeschafft wurde, im Anschluss aber innerhalb der Unternehmensgruppe veräußert worden ist.
Der Begriff der „Anschaffung“ ist nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu verstehen; es kommt daher auf den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums (§ 24 BAO) an.
Entscheidung: VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0052.