VwGH zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Mit Zahlbarstellung iSd § 11 Abs 2 ASVG bzw § 16 Abs 4 AlVG ist der Zeitpunkt der (automationsunterstützten) Beauftragung eines Kreditinstituts gemeint und nicht etwa zB der Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer über den Überweisungsbetrag verfügen kann.
Meldung der Schwangerschaft in einem befristeten Dienstverhältnis
Eine schwangere Dienstnehmerin in einem – aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen – befristeten Dienstverhältnis hat ihrem Dienstgeber die Schwangerschaft noch vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch Fristablauf zu melden, ansonsten das Dienstverhältnis mit Fristablauf endet.
Geteilte Karenz – Kündigungsschutz
OGH prüft den Fall eines zeitlichen Abstands zwischen dem Ende der Karenz eines Elternteils und dem Beginn der Karenz des anderen Elternteils.
EuGH: Unterschiedliche Behandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Pensionsfonds
EuGH zur Regelung eines Mitgliedstaates, die es gebietsansässigen Pensionsfonds ermöglicht, ihren steuerpflichtigen Gewinn dadurch zu vermindern, dass sie die Rücklagen für die Zahlung von Pensionen abziehen und die auf die Dividenden erhobene Steuer auf die Körperschaftsteuer anrechnen.
Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für 2020
Am 14. 11. 2019 wurden die Rentenanpassung sowie die Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2020 im BGBl veröffentlicht.
EuGH: Diskriminierung aufgrund des Alters bei Piloten iZm dem Schutz der nationalen Sicherheit?
Art 2 Abs 5 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in…
Besteuerung einer als „freiwillige Abfertigung“ bezeichneten Zahlung
Wird anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung eine „freiwillige Abfertigung“ von fünf Monatsentgelten bezahlt und würde sich nach den Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrags bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitnehmers die gebührende gesetzliche Abfertigung um zwei Monatsentgelte erhöhen, erscheint es sachgerecht, dass zumindest diese zwei Monatsentgelte der begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG mit 6 % Lohnsteuer unterliegen. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Meldepflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt
Für den Versicherungsfall der Mutterschaft besteht im ASVG eine spezielle Schutzfristbestimmung. Diese setzt unter anderem voraus, dass die Pflichtversicherung nicht auf bestimmte (schädliche) Weise beendet wurde. Meldepflichtverletzungen gegenüber dem AMS zählen aber nicht zu den schädlichen Beendigungsarten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Schwangerschaftsähnlicher Zustand und Kündigungsschutz nach MSchG
Der Kündigungsschutz nach § 10 Abs 1 MSchG beginnt mit der Vereinigung der Ei- und der Samenzelle. Er ist aber nicht davon abhängig, dass eine Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut stattgefunden hat und die Schwangerschaft leicht feststellbar ist.
OGH: Nicht verbrauchtes Zeitguthaben bei Insolvenz
Wird das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für das nicht verbrauchte Zeitguthaben zu bezahlende Entgelt für Leistungen geschuldet, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zusätzlich zur normalen Arbeitsleistung) erbracht wurden, stellen die Ansprüche des Arbeitnehmers Insolvenz‑, nicht Masseforderungen dar. Dies entspricht auch dem Prinzip, laufende Bezüge in den Zeitraum vor und nach Insolvenzeröffnung danach zu zerlegen, wann die entsprechende Gegenleistung des Arbeitnehmers erbracht wurde.
Zwischenarbeitsverhältnis bei Entlassungsanfechtung
Unterbleibt die Arbeitsleistung aus Gründen in der Sphäre des Arbeitnehmers, muss sich der Arbeitnehmer auf seinen Entgeltanspruch anrechnen lassen, was er absichtlich zu erwerben verabsäumt. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer trotz reeller Chancen keine Anstrengungen zur Erlangung einer zumutbaren Ersatzbeschäftigung unternimmt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Frist für die Rückforderung von Arbeitslosengeld
Für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenem Arbeitslosengeld steht prinzipiell eine Frist von drei Jahren zur Verfügung. Diese verlängert sich jedoch, wenn die für die Vornahme einer Rückforderung erforderlichen Nachweise dem AMS nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Unsere Website verwendet Cookies
Cookies dienen der Benutzerführung und der Webanalyse und helfen dabei, zur optimalen Funktionalität der Website beizutragen, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
OK
Privacy Overview
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.