Neueste Beiträge
Nationalrat: Neue Gemeindehilfen beschlossen
Wien – Der Nationalrat hat am Abend ein weiteres Corona-Hilfspaket beschlossen. Diesmal profitieren die Gemeinden. Sie werden mit 1,5 Milliarden gestützt. In der dazu gehörigen Debatte hagelte es dennoch scharfe Kritik von SPÖ und FPÖ. Die beiden Oppositionsparteien kritisieren, dass der größte Teil der Hilfen wieder zurückbezahlt werden muss, womit weiter Investitionen gehemmt würden.
Hohe Aktenberge – GÖD fordert Stärkung des Bundesfinanzgerichts
Wien – Der Rechnungshof (RH) hat kürzlich von hohen Aktenbergen und langen Verfahrensdauern beim Bundesfinanzgericht (BFG) berichtet. Die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) hat nun auf eine Unterbesetzung des BFG verwiesen. Sie fordert vom zuständigen Finanzministerium eine Stärkung. Eine solche sei im Sinne einer raschen Steuereinhebung dringend geboten.
Arbeits- & Sozialversicherungsrecht Finanzstrafrecht Lohnsteuer Nationales Steuerrecht News Strafrecht SWK ZWF
Kärntner Securityfirma hinterzog Abgaben in großem Stil
Villach – Die Finanzpolizei hat in Kärnten bei einer Security-Firma Sozial- und Abgabenbetrug in großem Stil aufgedeckt. Bei einer Hausdurchsuchung am Dienstag wurden…
Post Brexit: Was Mobility Manager jetzt beachten sollten
Der Brexit hat auch für das Mobility Management Handlungsbedarf gebracht. Es gilt einige Dinge zu prüfen und Anträge zu stellen. Die Fristen für In- und Outbounds sind dabei jedoch unterschiedlich.
Verschärfungen bei der Selbstanzeige
Verletzt ein Unternehmer die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen (verspätete Abgabe von Steuererklärungen, Nichterklärung von Einkünften oder Umsätzen, etc) und kommt es dadurch – unter Umständen auch zu einer bloß vorübergehenden – Abgabenverkürzung, können empfindliche Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz, in gravierenden Fällen sogar Freiheitsstrafen drohen.
Arbeits- & Sozialversicherungsrecht Arbeitsrecht ASoK der unternehmer News Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Unternehmensrecht
Bring Your Own Device – Chancen und Risken für Unternehmer
„BYOD“ ist in aller Munde. Der rasante Vorstoß von Smartphones gepaart mit dem, vor allem in Österreich verfügbaren Angebot günstiger Flat-Rate-Tarife führt dazu, dass immer mehr Mitarbeiter ihr gewohntes Privathandy auch beruflich ohne Mehrkosten nutzen können und wollen. Die Mehrheit der Unternehmen stellt sich diesem unaufhaltsamen Trend nicht in den Weg, mit dem naiven Glauben sich nicht rechtlich absichern zu müssen.
Widerrufsvorbehalte, Änderungsvorbehalte und Unverbindlichkeitsvorbehalte im Arbeitsrecht – Zweck, Zulässigkeit und Grenzen
In der arbeitsrechtlichen Beratung spielt die Frage nach der Zulässigkeit von Widerrufs-, Änderungs- und Unverbindlichkeitsvorbehalten eine zunehmende Rolle. Diese Rechtsinstrumente sollen es dem…
22-Euro-Zollfreigrenze für Packerl fällt – Derzeit mehr Kontrollen
Wien – Anfang Juli fällt ja die EU-weit die Zollfreigrenze in Höhe von 22 Euro für Packerln aus Drittstaaten. Durch Corona hat auch…
Die GmbH in der Krise: Welche Möglichkeiten haben die Gesellschafter, wenn Banken keine Kredite mehr vergeben?
Befinden sich Gesellschaften in der Krise, weigern sich Banken oft Kredite zu vergeben. Vor allem seit Beginn der Wirtschaftskrise ist eine starke Zurückhaltung der Banken in der Vergabe von Krediten an Gesellschaften, die an Liquiditätsengpässen leiden, zu verzeichnen. Die Verweigerung eines Kredites muss jedoch nicht zwangsweise das Ende der GmbH bedeuten, da das GmbHG mehrere Möglichkeiten vorsieht, wie der GmbH wieder zusätzliche Mittel zugeführt werden können, um sie fortzuführen und sie sozusagen „am Leben zu erhalten“. Der folgende Beitrag soll diese unterschiedlichen Möglichkeiten kurz darstellen und auf die damit verbundenen Risiken eingehen.
XXXLutz ist mit seinem Steuersparmodell auch beim VwGH abgeblitzt
Wien/Wels – Der Welser Möbelkonzern XXXLutz hat in seinem Steuerstreit mit der Finanzbehörde eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der Möbelriese versucht seine Steuerzahlungen in Österreich zu reduzieren, indem Markenrechte nach Malta ausgelagert wurden, für die Lizenzgebühren gezahlt werden, wodurch der Gewinn in Österreich verringert wird. Das ist nach Ansicht der Finanzbehörde unzulässig, was nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, berichtet der „Standard“.
Abweichendes Wirtschaftsjahr und seine Vor- und Nachteile
Ertragsteuerlich gilt als Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr, das sich grund-sätzlich mit dem Kalenderjahr (Regelwirtschaftsjahr) deckt. Doch sowohl im Steuer- als auch Unternehmensrecht wurde bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen. Dadurch soll Unternehmern ein gewisser Gestaltungsspielraum in Bezug auf Unternehmenszielsetzungen und organisatorischer sowie wirtschaftlicher Überlegungen ermöglicht werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Option des abweichenden Wirtschaftsjahres nicht jedem Steuerpflichtigen zusteht. So können va rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende, insbesondere Kapitalgesellschaften, von dieser Regelung Gebrauch machen.
Wirtschaftsprüfer: Sorgfaltsmaßstab „ein bisschen zurückdrehen“
Wien – Wenn Mitte Jänner für Unternehmen die Stundung für Steuern und Abgaben endet, erhöht sich der Druck auf die Betriebe zu planen, in welchem Zeitraum sie ihre Rückstände begleichen müssen – gar nicht so einfach, wenn sich die Regeln für Umsatzersatz, Stundungen und andere Hilfen oft kurzfristig ändern, sagt der Wirtschaftsprüfer Peter Wundsam. „Es kann sehr leicht passieren, dass ein Unternehmer in die persönliche Haftung gelangt, obwohl es Schulden des Unternehmens sind.“
PodcastsAlle Beiträge
#7 Linde Verlag – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
Dr. Norbert Wess ist Rechtsanwalt und Partner bei wkk law Rechtsanwälte in Wien sowie Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien und an der Donauuniversität Krems. Er ist spezialisiert auf Wirtschafts-, Korruptions- und Unternehmensstrafrecht. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift fur Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF), des Handbuchs Strafverteidigung sowie des Praktikerkommentars Wirtschaftsstrafrecht.
#6 Linde Verlag – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
Prof. Dr. Karoline Spies im BFGjournal zu Gast
Dr. Katharina Kubik im BFGjournal zu Gast
Dr. Christoph Wiesinger im BFGjournal zu Gast
#5 Linde Verlag – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
#4 Linde Verlag – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
#3 Linde Verlag – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
#2 Linde Verlag – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
Über Linde Media
Linde Media ist ein neues, 100% digitales Angebot des Linde Verlags. Linde Media bietet vollumfänglich Nachrichten, Kommentare, Videos und Podcasts aus der Steuer-, Wirtschafts- und Anwaltswelt an. Hier finden Sie auch die Zeitschriften des Linde Verlags als PDF.
Folge uns
Digital LawAlle Beiträge
Deutschland: Strafe gegen 1&1 von (nur) EUR 900.000 – statt EUR 9,55 Millionen
Das vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gegen das Telekommunikationsunternehmen 1&1 verhängte Bußgeld iHv EUR 9,55 Mio. wurde vom Landgericht Bonn auf EUR 900.000 herabgesetzt. Dem Grunde nach ist eine Strafe jedoch berechtigt.
Der Trend zu Big Data in der Umsatzsteuer oder: Warum die Umsatzsteuer zur Datenmanagement-Herausforderung wird
LawStar revolutioniert die Zukunft der digitalen juristischen Aus- und Weiterbildung
Allgemein Datenschutz Datenschutzrecht Digital Monitor EuGH Medienrecht News Öffentliches Recht Rechtsprechung SWI Top Stories
Erste Entscheidung des EuGH zur Netzneutralität
Standardvertragsklauseln als Alternative? – EDSA veröffentlicht FAQs zur Privacy Shield Entscheidung
UmsatzsteuerAlle Beiträge
In Begutachtung: Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2020
Der Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass befindet sich derzeit in Begutachtung. Ende der Begutachtungsfrist ist der 23. 11. 2020.
Der Trend zu Big Data in der Umsatzsteuer oder: Warum die Umsatzsteuer zur Datenmanagement-Herausforderung wird
Den allgegenwärtigen Trend zu künstlicher Intelligenz und Big Data haben auch die Finanzverwaltungen weltweit in unterschiedlichem Ausmaß bereits vor der weltweiten Pandemie aufgegriffen. Durch die Covid-19 Krise ist zu erwarten, dass dies noch zunehmen wird: Die Umsatzsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen von Staaten ist gleichzeitig aufgrund ihrer Systematik auch eine der betrugsanfälligsten Steuern.
Erlass zu Aufzeichnungspflichten Plattformen
Der gegenständliche Erlass regelt die Handhabung der in § 18 Abs 11 und 12 UStG definierten Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen.
BFG BFGjournal Europarecht und Völkerrecht Internationales Steuerrecht Nationales Steuerrecht News Rechtsprechung SWI SWK Umsatzsteuer VwGH
VwGH zur Vorsteuerproblematik bei Errichtung von Bankgebäuden durch Konzerngesellschaften
Im gegenständlichen Revisionsfall geht es um Immobilienleasing und die im österreichischen Recht damit verbundene Möglichkeit der sanktionslosen „Rückoption“ zur nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG unecht steuerfreien Vermietung.
EinkommensteuerAlle Beiträge
Arbeitsrecht ASoK Compliance Einkommensteuer GRC, Management & Finance News Personalverrechnung PV-Info Sozialrecht
Steuerfreie Gutscheine zum Weihnachtsfest
Die letzte Nationalratssitzung vor Weihnachten hat auch ein zusätzliches Goodie für Dienstnehmer gebracht. Ein kleines Weihnachtsgeschenk bietet, etwas versteckt, der neue § 124b Z 371 EStG.
In Begutachtung: Liebhabereirichtlinien-Wartungserlass 2020
Der LRL-Wartungserlass 2020 befindet sich derzeit in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 30. 11. 2020.
Bausparprämie 2021
Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2021 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge.
Ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen eingetretener Festsetzungsverjährung
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 9. 2. 2005 zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 veranlagt. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid vom 1. 6. 2005 wurde der Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert, wobei dieser in der Folge mit Bescheid vom 14. 5. 2007 wiederum eine auf § 295 Abs 1 BAO basierende Abänderung erfuhr. In der Folge wurde mit Bescheid vom 22. 6. 2011 der mit 14. 5. 2007 datierte Einkommensteuerbescheid 2003 gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeändert.
BFG BFGjournal Einkommensteuer GesRZ Nationales Steuerrecht Rechtsprechung SWK Unternehmensrecht VwGH
VwGH: Einkünfte des für die GmbH tätigen, aber nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zB 80 % fassen kann, was dazu führt, dass ein mit 20 % (Sperrminorität) am Stammkapital beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Beschlüsse und damit allenfalls auch Weisungen (§ 20 Abs 1 GmbHG) an ihn verhindern kann.
Arbeits- & Sozialversicherungsrecht ASoK BFG BFGjournal Einkommensteuer Nationales Steuerrecht Personalverrechnung PV-Info Rechtsprechung Sozialrecht SWK VwGH
Sozialversicherungsbeiträge von Bonifikationen als Werbungskosten
Eine direkte Zuordnung des einzigen (einheitlichen) Sozialversicherungs-Beitrags zu einem der beiden (steuerlichen) Bezüge (laufend oder sonstige) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch besteht keine Regel dahin, dass dieser einheitliche Beitrag vorrangig dem laufenden Bezug oder vorrangig dem sonstigen Bezug zuzuordnen wäre (und nur ein allfälliger Rest dem anderen Bezug). Der Beitrag ist demnach anteilig (entsprechend dem Verhältnis der Höhen der beiden Bezüge) zuzuordnen.
Unsere Website verwendet Cookies
Cookies dienen der Benutzerführung und der Webanalyse und helfen dabei, zur optimalen Funktionalität der Website beizutragen, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
OK
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Privacy Overview
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.