Keine Einkunftsquelle trotz Vermietung: BFG kippt Verluste bei Fruchtgenuss
Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung machte der Sohn als Beschwerdeführer negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iZm einer unter Vorbehaltsfruchtgenuss im Schenkungswege von seiner Mutter erworbenen Wohnung geltend. Die Wohnung wurde durch die fruchtgenussberechtigte Mutter vermietet, der Sohn als Eigentümer hatte negative Einkünfte, da die Substanzabgeltung zwar die Afa, aber nicht die Instandsetzungsaufwendungen abdeckte. Diese negativen Einkünfte wurden seitens des Finanzamts nicht anerkannt, da auf Ebene des Sohnes kein Gesamtüberschuss in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sei (Liebhaberei).



























