Erhöhung des Ausfallsbonus für März und April
In einer Pressemitteilung vom 15. 4. 2021 wurde vom BMF die Erhöhung des Ausfallsbonus für die Monate März und April bekanntgegeben; die Beantragung ist ab 16. 4. 2021 über FinanzOnline möglich.,
In einer Pressemitteilung vom 15. 4. 2021 wurde vom BMF die Erhöhung des Ausfallsbonus für die Monate März und April bekanntgegeben; die Beantragung ist ab 16. 4. 2021 über FinanzOnline möglich.,
Zwar gilt im allgemeinen Vertragsrecht weitgehende Vertragsfreiheit, doch ist diese in allen europäischen Arbeitsrechtsordnungen aufgrund des natürlichen Ungleichgewichts der Vertragsparteien zugunsten der Beschäftigten eingeschränkt. Zu den ältesten und zugleich wichtigsten dieser Einschränkungen zählt der Kündigungs- und Entlassungsschutz. Während nach anderen Rechtsordnungen Kündigungen überhaupt ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer nicht oder erschwert möglich sind, gilt in Österreich formal Kündigungsfreiheit.
Nach § 10a Abs 1 WiEReG sind Daten über einen wirtschaftlichen Eigentümer in Registerauszügen nicht anzuzeigen, wenn dieser überwiegende, schutzwürdige Interessen nachweist, die der Einsichtnahme – unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – entgegenstehen.
In dieser Folge von „Stummer diskutiert mit“ wird das Thema Testamentsrecht besprochen mit Schwerpunkt auf der neuen Testamensjudikatur des OGH und die Klärung der Frage, worauf man bei einem Testament achten muss, damit dieses wirksam ist. MMag. Dr. Leitner-Bommer ist Partnerin von LeitnerLaw Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Gesellschafts- und Konzernrecht, Private Clients, Stiftungsrecht und Unternehmesnachfolge.
Mit 1. 7. 2020 tritt Privatdozentin Dr. Karoline Spies ihre Professur für Umsatzsteuer an der Wirtschaftsuniversität Wien am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an. Seit 2010 war sie bereits Deloitte-Forschungsprojektassistentin und ab 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Post-Doc) an diesem Institut. Im Juni 2019 erfolgte die Ernennung zur Privatdozentin ( venia docendi) für „Finanz- und Steuerrecht“.
Dr. Katharina Kubik ist seit 2011 bei Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Steuerrecht tätig und wurde mit 1. 5. 2019 zur Principal Associate ernannt. Davor war sie drei Jahre als Assistentin an der WU Wien am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht tätig, wo sie weiterhin als Lektorin in der Lehre mitwirkt.
Der Entwurf zum neuen Informationsfreiheitsgesetz vom 22.2.2021 wurde von Schlagwörtern wie „Abschaffung des Amtsgeheimnisses“, „Paradigmenwechsel“ oder „Grundrecht auf Information“ begleitet. Einerseits stimmt das schon, andererseits werfen einige schwammige Begriffe, die kurzen Fristen oder der erwartete zusätzliche Verwaltungsaufwand auch viele Fragen auf. Dr. Tatjana Katalan, Partnerin bei Eisenberger + Herzog und Expertin für öffentliches Recht, nimmt den Gesetzesentwurf für uns genauer unter die Lupe.
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Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat gegen die CAIXABANK, S.A. eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt EUR 6 Mio. wegen der unrechtmäßigen Verarbeitung von Kundendaten und wegen unzureichender Information über die Verarbeitung verhängt. Diese Strafe reiht sich ein in eine Serie von kürzlich quer durch Europa verhängten hohen Strafen wegen Datenschutzverstößen.
Ergänzung zu Abschnitt 3.3.4. (Signatur- bzw Siegelerstellung) und Abschnitt 4.6.6. (Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen [ab 2017]) des Erlasses des BMF vom 23. 12. 2019, BMF-010102/0007-I/8/2019.
Der Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass befindet sich derzeit in Begutachtung. Ende der Begutachtungsfrist ist der 23. 11. 2020.
Den allgegenwärtigen Trend zu künstlicher Intelligenz und Big Data haben auch die Finanzverwaltungen weltweit in unterschiedlichem Ausmaß bereits vor der weltweiten Pandemie aufgegriffen. Durch die Covid-19 Krise ist zu erwarten, dass dies noch zunehmen wird: Die Umsatzsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen von Staaten ist gleichzeitig aufgrund ihrer Systematik auch eine der betrugsanfälligsten Steuern.
Der gegenständliche Erlass regelt die Handhabung der in § 18 Abs 11 und 12 UStG definierten Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen.
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt konkret abrechnet.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die im OHB Abschnitt 4.2. genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. April) auf drei Monate (bis einschließlich 30. Juni 2021) für die Einreichung der Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2019 einmalig erstreckt.
Der Begriff der Werbungskosten setzt einen Abfluss, der sich wirtschaftlich in der Verminderung des Vermögens auswirkt, voraus. Die Reduktion der Deckungsrückstellung zum Zweck der Dotierung der Mindestertragsrücklage führt zu keinem solchen Abfluss, der eine Verminderung des Vermögens des Pensionisten bewirken würde.
Wien – Das Warten auf gesetzliche Regeln für Homeoffice-Arbeit hat ein Ende: Finanzminister Gernot Blümel, Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) und die Sozialpartner haben am Dienstag eine Einigung erzielt, teilte das Arbeitsministerium heute mit. Die Kernpunkte: Die Arbeit im Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache, für die Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.
Die letzte Nationalratssitzung vor Weihnachten hat auch ein zusätzliches Goodie für Dienstnehmer gebracht. Ein kleines Weihnachtsgeschenk bietet, etwas versteckt, der neue § 124b Z 371 EStG.
Der LRL-Wartungserlass 2020 befindet sich derzeit in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 30. 11. 2020.