GRUPPENBESTEUERUNG | BFG zu Fremdwährungsverlust und Nachversteuerung
Das Bundesfinanzgericht hatte Ende letzten Jahres über die Beschwerde eines inländischen Gruppenmitglieds zu entscheiden, worin es um zwei verschiedene Beschwerdepunkte in Zusammenhang mit zwei Auslandsbeteiligungen ging: Einerseits war strittig, ob bzw inwieweit Kursverluste aus steuerfreien Gewinnausschüttungen in fremder Währung steuerlich abzugsfähig sind oder nicht (§ 10 Abs 1 iVm § 12 Abs 2 KStG). Andererseits stellte sich die Frage, ob die Nachversteuerung von Verlusten eines ausscheidenden Auslandsgruppenmitglieds durch Zurechnung beim unmittelbar beteiligten Inlandsgruppenmitglied dessen „eigenen“ Gewinn erhöht und diesfalls einer Verrechnung von bestehenden Vorgruppenverlusten zugänglich wäre (§ 9 Abs 6 Z 4 und 7 KStG). Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der Gerichtsentscheidung zu diesen beiden interessanten, jedoch voneinander losgelösten Rechtsfragen vorstellen.