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In der medialen Aufregung um die CSDDD ging ein anderes Gesetz, das ebenfalls die Lieferkette im Auge hat, fast ein wenig unter: die Entwaldungs-Verordnung oder EU-Deforestation Regulation, die es durchaus in sich hat. Bereits seit Juni 2023 in Kraft, verpflichtet sie Unternehmen ab Ende 2024 dazu, ihre Lieferkette auf „Entwaldungsfreiheit“ sowie Arbeits- und Menschenrechtskonformität zu prüfen und diese Konformität sogar zu garantieren. „Bemühen“, wie es die CSDDD vorschreibt, ist hier nicht ausreichend. Was dies in der Praxis bedeutet und ob eine „Erfolgshaftung“ überhaupt zulässig sein kann, erläutern Christian Richter-Schöller und Bernhard Müller von DORDA Rechtsanwälte.
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