Kategorie: Immobilienrecht

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GRUNDERWERBSTEUER | Übertragung von Anteilen an ImmoFonds

Die Übertragung von Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer (GrESt). Hält eine Gesellschaft inländische Grundstücke, unterliegen aber auch Anteilserwerbe von Personen- und Kapitalgesellschaftgesellschaftsanteilen unter bestimmten Voraussetzungen der GrESt. Dies deshalb, weil die GrESt sonst durch Zwischenschaltung von Gesellschaften nahezu immer vermieden werden könnte. Immobilienfonds ermöglichen Anlegern, kollektiv in Immobilienvermögen zu investieren. Werden Anteile an Immobilienfonds mit inländischen Grundstücken vom Anleger übertragen, stellt sich folglich die Frage, ob und in welcher Form die Übertragung von Fondsanteilen grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge verwirklichen kann.

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Mietkaufmodell – Alternative Finanzierungsform im schwierigen Marktumfeld

Aufgrund der schwierigen Finanzierungssituation – resultierend insbesondere aus den strengen Kreditvergaberichtlinien rund um die KIM-Verordnung und nach wie vor hohen Kaufpreisen und hohen Zinsen – ist es vielen Menschen derzeit nicht mehr möglich, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Mietkaufmodell hat nun das Potenzial, sowohl für Mieter als auch für die Bauträger, auch im freifinanzierten Wohnungsbereich eine attraktive Lösung darzustellen.

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#131 – Markus Urbanz – Wohnungseigentum an Stellplätzen

Auf einer Liegenschaft auf der Wohnungseigentum begründet ist kann ein Stellplatz unterschiedliche Widmungen haben. An diesem kann selbständiges Wohnungseigentum, Zubehör zum Wohnungseigentum begründet sein oder dieser gehört zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Welche Auswirkungen die entsprechende Widmung hat, wie eine Benützungsregelung getroffen werden kann, was es bei E- Ladestationen zu beachten gibt, diese und weitere Fragen werden von Herrn Dr. Markus Urbanz, Immobilientreuhänder und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, beantwortet.