Verschärfungen bei der Selbstanzeige
Verletzt ein Unternehmer die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen (verspätete Abgabe von Steuererklärungen, Nichterklärung von Einkünften oder Umsätzen, etc) und kommt es dadurch – unter Umständen auch zu einer bloß vorübergehenden – Abgabenverkürzung, können empfindliche Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz, in gravierenden Fällen sogar Freiheitsstrafen drohen.
Der Vorsteuerschaden – Die Spätfolgen des Stabilitätsgesetzes 2012
Bekanntermaßen war bis zum Stabilitätsgesetz 2012 („StabG 2012“) zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht die Welt für die Vermietung von Geschäftsräumen noch ein kleines bisschen…
Die grunderwerbsteuerliche Behandlung und steuerliche Abschreibungsdauer von Baurechten
Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 ist mit 1. Jänner 2016 das überarbeitete Grunderwerbsteuergesetz in Kraft getreten. Darin wird die Besteuerung von Rechtsvorgängen geregelt, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Grundstücken sind auch grundstücksgleiche Rechte, wie z.B. das Baurecht, gleichstellt. Doch wie ist die Einräumung eines solchen bzw. die Übertragung grunderwerbsteuerlich zu behandeln und welche Kriterien sind maßgeblich für die Dauer der Absetzung für Abnutzung?
Gebührenvermeidung beim außergerichtlichen Vergleich
Um rechtliche Klarheit und Sicherheit hinsichtlich strittiger oder zweifelhafter Rechtsverhältnisse zu schaffen, können sich die Parteien durch beiderseitiges Nachgeben außergerichtlich vergleichen. So kann etwa Unternehmer A eine von Unternehmer B behauptete umstrittene oder ungewisse Forderung in einer bestimmten Höhe anerkennen und Unternehmer B auf einen bestimmten Betrag verzichten.
Vorsteuerabzug bei fehlender oder mangelhafter Rechnung
Änderung der traditionellen Sichtweise aufgrund der aktuellsten EuGH-Rechtsprechung. In der jüngeren Vergangenheit hat sich durch eine Vielzahl an EuGH-Entscheidungen herauskristallisiert, dass formal mangelhafte oder gar fehlende Rechnungen nicht zwingend zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen.
EuGH: Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Hyperlink
Der EuGH hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung (EuGH 8.9.2016, Rs C-160/15, GS Media BV vs. Sanoma Media Netherlands BV u.a.) seine bisherige Rechtsansicht, wonach durch das bloße Setzen eines Hyperlinks keine „öffentliche Widergabe“ der verlinken Inhalte im Sinne des Art 3 Abs 1 Urheberrechtsrichtlinie (RL 2001/29/EG) erfolgt, verworfen und vorallem für Unternehmer eine verschärfte Haftung für Urheberrechtsverletzungen statuiert.
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